Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus verständlich erklärt
Die Geburt eines Kindes ist ein Lebenseinschnitt — auch finanziell. Das Elterngeld federt den Einkommensverlust ab, wenn Eltern nach der Geburt ihre Arbeitszeit reduzieren oder ganz pausieren. 2026 gelten neue Einkommensgrenzen, die den Kreis der Berechtigten einschränken.
Das Elterngeld ersetzt 65% des wegfallenden Nettoeinkommens — bei Elternteilen mit geringem Einkommen bis zu 67%. Die Spanne liegt zwischen Mindest- und Höchstbetrag:
| Variante | Betrag | Dauer |
|---|---|---|
| Basiselterngeld | 300 – 1.800 EUR/Monat | 12 Monate (+ 2 Partnermonate) |
| ElterngeldPlus | 150 – 900 EUR/Monat | 24 Monate (+ 4 Partnermonate) |
| Partnerschaftsbonus | +4 Monate je Elternteil | bei 24–32h/Woche beider |
Basiselterngeld: Der volle Betrag für maximal 12 Monate. Ideal wenn ein Elternteil komplett pausiert.
ElterngeldPlus: Die halbe Summe, dafür doppelt so lange. Ideal wenn beide Elternteile in Teilzeit weiterarbeiten wollen. Zwei ElterngeldPlus-Monate zählen wie ein Basismonat.
Grundlage: Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bei Arbeitnehmern). Schwangerschaftsbedingte Ausfallmonate werden nicht mitgezählt.
Formel: Elterngeld = Nettoeinkommen × 65% (oder 67%)
Basiselterngeld: 12 Monate (14 wenn beide Elternteile nehmen). ElterngeldPlus: 24 Monate (28 mit Partnerschaftsbonus). Der Partnerschaftsbonus gibt 4 Extra-Monate wenn beide 24–32h/Woche arbeiten.
Ja, den Mindestbetrag: 300 EUR/Monat (Basiselterngeld) bzw. 150 EUR/Monat (ElterngeldPlus). Auf die 12 Monate gerechnet also mindestens 3.600 EUR.
Elterngeld selbst ist steuerfrei. Aber: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt — erhöht also den Steuersatz auf andere Einkünfte im selben Jahr. Eine Steuererklärung wird dadurch oft Pflicht.
Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche. Das Elterngeld wird dann anteilig gekürzt — aber nicht auf null. ElterngeldPlus ist speziell für Teilzeitarbeit während der Elternzeit konzipiert.