Gesetzlich oder privat? Beiträge, Leistungen und Wechselmöglichkeiten 2026
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht für alle. Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze sind gesetzlich pflichtversichert — wer mehr verdient, kann zwischen gesetzlicher (GKV) und privater (PKV) Krankenversicherung wählen.
| Merkmal | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Beitragsberechnung | % vom Einkommen | Risikobewertung (Alter, Gesundheit) |
| Familienversicherung | Kostenlos für Kinder/Partner | Eigener Beitrag für jedes Mitglied |
| Leistungen | Einheitlich (Katalog) | Individuell verhandelbar |
| Arzttermin | Oft längere Wartezeit | Meist schneller, Privatpatient |
| Zuzahlungen | Ja (Medikamente, ZE) | Meist keine |
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6% des Bruttoeinkommens (hälftig: je 7,3% Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (2026 im Schnitt ca. 2,4% — auch hälftig geteilt).
Wer mehr als 73.800 EUR/Jahr (6.150 EUR/Monat) brutto verdient, kann in die PKV wechseln. Diese Grenze gilt für das Kalenderjahr.
Ja, seit 2009 gilt Krankenversicherungspflicht für alle in Deutschland (§193 VVG, §5 SGB V). Wer nicht versichert ist, riskiert Nachzahlungen und bleibt trotzdem im Leistungsfall ohne Schutz.
Allgemeiner Beitragssatz: 14,6% + Zusatzbeitrag (~2,4%) = ca. 17% vom Bruttoeinkommen. Hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Also ca. 8,5% für den Arbeitnehmer, max. bis zur BBG (5.512,50 EUR/Monat).
Schwierig. Unter 55 Jahren: Nur wenn das Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt (z.B. durch Jobwechsel). Über 55: Fast unmöglich. Ausnahme: Arbeitslosigkeit, Elternzeit, bestimmte andere Situationen.
GKV zahlt Festzuschüsse — abhängig von der Regelversorgung und dem Bonusheft. Bei regelmäßiger Vorsorge: bis zu 65% des Festzuschusses. Darüber hinaus: privat oder Zusatzversicherung. PKV leistet meist deutlich mehr.