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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Erwerbsminderungsrente-Rechner 2026

Anspruch & Höhe

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) sichert Menschen ab, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Volle Erwerbsminderung: Weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig. Halbe Erwerbsminderung: 3–6 Stunden täglich. Die Rente entspricht ungefähr der Altersrente die man mit 67 Jahren bekäme.

Für die volle EM-Rente werden die fehlenden Beitragsjahre bis zum 65. Lebensjahr fiktiv aufgefüllt (Zurechnungszeit). Das heißt: Auch wer mit 40 Jahren erwerbsgemindert wird, bekommt eine Rente als hätte er bis 65 weitergearbeitet — allerdings auf Basis des bisherigen Durchschnittsverdienstes.

Voraussetzungen: Mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben (Wartezeit) sowie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge. Die EM-Rente kann mit einem Hinzuverdienst kombiniert werden — seit 2023 deutlich großzügiger (bis ca. 18.558 €/Jahr bei voller EM-Rente möglich).

📋 Rechtliche Grundlage: §§43–47 SGB VI (Erwerbsminderungsrente). Volle EM: §43 Abs.2 SGB VI (<3 Std.). Halbe EM: §43 Abs.1 SGB VI (3–6 Std.). Zurechnungszeit: §59 SGB VI (bis 65. Lebensjahr). Wartezeit: §50 SGB VI: 5 Jahre. Hinzuverdienst: §96a SGB VI (seit 2023 liberalisiert). Rentenwert 2026: 39,32 €.
€/Jahr
Jahre
Jahre
EM-Rente / Monat (brutto)
Zurechnungszeit bis
Rentenpunkte gesamt
Hinzuverdienstgrenze
Durchschnittseinkommen
Versicherungsjahre (bisher)
Zurechnungszeit (bis 65 J.)
Gesamte Rentenjahre (Schätzung)
Entgeltpunkte (Schätzung)
Rentenwert 202639,32 €/Punkt
EM-Rente brutto (voll)
Zugangsfaktor
Wichtig: Diese Berechnung ist eine grobe Schätzung. Für die genaue Rente: Renteninformation der DRV anfordern oder persönliche Rentenauskunft beim Rentenversicherungsträger einholen. Die tatsächliche EM-Rente hängt von vielen individuellen Faktoren ab.

📊 Rechenbeispiel: 35.000 €/Jahr · 15 Beitragsjahre · 40 Jahre alt · Volle EM

Beitragsjahre bisher
15 Jahre
Zurechnungszeit
25 Jahre (bis 65)
Gesamtjahre
40 Jahre
Ø Entgeltpunkte/Jahr
ca. 0,91
Gesamtpunkte
ca. 36,4
EM-Rente brutto
ca. 1.431 €/Mon.

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Wer: Weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann (irgendeine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt). Mindestens 5 Jahre in die RV eingezahlt. In den letzten 5 Jahren vor EM: mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge. Die EM wird vom Rentenversicherungsträger geprüft (medizinisches Gutachten).

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Entspricht ungefähr der Altersrente die man mit 67 Jahren bekäme — weil die fehlende Zeit bis 65 fiktiv aufgefüllt wird (Zurechnungszeit). Als Faustregel: ca. 30–40% des letzten Nettoeinkommens bei durchschnittlicher Versicherungsbiographie. Viele Betroffene sind auf BU-Versicherung angewiesen um den Lebensstandard zu halten.

Kann ich neben der EM-Rente noch arbeiten?

Seit 2023 deutlich liberalisiert: Bei voller EM-Rente: Hinzuverdienst bis ca. 18.558 €/Jahr. Bei halber EM-Rente: bis ca. 37.117 €/Jahr. Über den Grenzen: Rente wird stufenweise gekürzt. Wichtig: Jede Arbeit dem Rentenversicherungsträger melden — Verschweigen kann zur Rückforderung führen.

Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)?

EM-Rente: Staatlich, zahlt nur bei unter 3–6 Std. Arbeitsfähigkeit täglich (jeder Beruf). BU-Versicherung: Privat, zahlt wenn man im zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann (spezifischer). BU-Rente ist oft deutlich höher und greift früher. Faustregel: EM-Rente allein reicht nicht — BU-Versicherung dringend empfohlen.