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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Reisekostenrechner 2026

Dienstreise & Erstattung

Bei Dienstreisen können Arbeitnehmer verschiedene Kosten erstattet oder als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Kilometerpauschale für den privaten PKW beträgt 0,30 € pro km für die ersten 20 km und 0,38 € ab km 21 — oder alternativ 0,38 € ab dem 1. km (dauerhaft ab 2026). Für Motorräder gilt 0,20 €/km.

Übernachtungskosten werden tatsächlich erstattet (Hotelrechnung). Die Pauschale für inländische Übernachtungen beträgt 20 €/Nacht (nur für Werbungskostenabzug ohne Beleg). Verpflegungsmehraufwand: 14 € (8–24 Std.), 28 € (über 24 Std.), je 14 € für An- und Abreisetag.

Die Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber ist bis zu den gesetzlichen Pauschalen steuerfrei. Was der Arbeitgeber nicht erstattet, kann in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden — allerdings nur über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €.

📋 Rechtliche Grundlage: §9 Abs.1 Nr.4a EStG (Fahrtkostenpauschale: 0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab km 21). §9 Abs.4a EStG (Verpflegungsmehraufwand: 14/28 €). §9 Abs.1 Nr.5a EStG (Übernachtungskosten tatsächlich). R 9.7 LStR (Reisekosten). Steuerfreie AG-Erstattung: §3 Nr.13, 16 EStG.
km
Nächte
Erstattung / Abzug gesamt
Fahrtkosten-Pauschale
Verpflegungsmehraufwand
Übernachtungskosten
Kilometer (PKW)
Fahrtkosten (0,30/0,38 €/km)
Verpflegungsmehraufwand
Übernachtungskosten
Gesamt erstattungsfähig

📊 Rechenbeispiel: 150 km PKW · 1 Tag · 1 Übernachtung (80 €)

Fahrtkosten
20×0,30 + 130×0,38 = 55,40 €
VMA (14 €)
14,00 €
Hotel
80,00 €
Gesamt
149,40 €
Steuerfrei bis
gesetzliche Pauschalen ✅

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Häufige Fragen

Was sind absetzbare Reisekosten?

Fahrtkosten (0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab km 21 für PKW). Verpflegungsmehraufwand (14 €/Tag bei 8–24 Std., 28 € über 24 Std.). Übernachtungskosten (tatsächlich, Beleg nötig). Nebenkosten (Parkgebühren, Maut, ÖPNV, Taxi). Nicht: normale Verpflegungskosten, Kleidung, private Ausflüge.

Was ist der Unterschied zwischen Reisekosten und Pendlerpauschale?

Pendlerpauschale: Für regelmäßige Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (Arbeit). Reisekosten: Für Fahrten zu anderen Orten (Kundenbesuche, Auswärtsarbeit, Dienstreisen). Reisekosten haben keinen Höchstbetrag, Pendlerpauschale ist auf 4.500 € begrenzt bei PKW. Reisekosten können auch Verpflegung und Übernachtung enthalten.

Wie reiche ich eine Reisekostenabrechnung ein?

Formular beim Arbeitgeber einreichen (meist digital) mit: Datum, Ziel, Zweck der Reise, gefahrene Kilometer, Belege für Übernachtung und sonstige Ausgaben. Ohne Arbeitgeber-Erstattung: In der Steuererklärung als Werbungskosten in Anlage N eintragen.

Kann der Arbeitgeber Reisekosten steuerfrei erstatten?

Ja — bis zur Höhe der steuerlichen Pauschalen (0,30/0,38 €/km, 14/28 € VMA, tatsächliche Übernachtungskosten) ist die Erstattung steuerfrei. Über diese Grenzen hinaus: Steuerpflichtig. Für betriebliche PKW: 0 €/km Eigenerstattung (Nutzungsrecht ist bereits Vergütung).