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Kündigung in Deutschland – Fristen, Rechte und Abfindung

Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und Abfindungsanspruch erklärt

📅 Aktualisiert: Juni 2026

Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer oft ein Schock. Aber das deutsche Arbeitsrecht schützt Beschäftigte weitgehend — durch gesetzliche Kündigungsfristen, das Kündigungsschutzgesetz und in vielen Fällen durch einen Abfindungsanspruch.

Gesetzliche Kündigungsfristen (§622 BGB)

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist
In der Probezeit (max. 6 Monate)2 Wochen, täglich
Bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende
2 bis 5 Jahre1 Monat zum Monatsende
5 bis 8 Jahre2 Monate zum Monatsende
8 bis 10 Jahre3 Monate zum Monatsende
10 bis 12 Jahre4 Monate zum Monatsende
12 bis 15 Jahre5 Monate zum Monatsende
15 bis 20 Jahre6 Monate zum Monatsende
Über 20 Jahre7 Monate zum Monatsende
Wichtig: Diese Fristen gelten für die Arbeitgeberkündigung. Der Arbeitnehmer kann immer mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen — unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. Im Tarifvertrag können längere Fristen gelten.

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Das KSchG schützt Arbeitnehmer ab einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Eine Kündigung muss dann sozial gerechtfertigt sein:

Abfindung: Wann hat man Anspruch?

Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es in Deutschland nicht automatisch. Abfindungen entstehen durch:

Was tun nach einer Kündigung?

  1. Sofort bei Agentur für Arbeit melden (innerhalb 3 Tage nach Kenntnisnahme)
  2. Kündigung prüfen lassen (Gewerkschaft, Anwalt) — 3-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklage!
  3. Arbeitszeugnis anfordern
  4. Resturlaub klären
  5. Krankenversicherung sichern (Familienversicherung oder freiwillig GKV)

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?

Immer 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§622 Abs. 1 BGB) — egal wie lange man im Betrieb ist. Im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können längere Fristen vereinbart sein.

Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja, zwingend (§623 BGB). Mündliche oder per E-Mail/SMS ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Erforderlich ist eigenhändige Unterschrift. Auch der Arbeitnehmer muss schriftlich kündigen.

Wie viel Abfindung steht mir zu?

Faustformel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Aber es gibt keinen gesetzlichen Anspruch — es ist immer Verhandlungssache. Bei betriebsbedingter Kündigung und langem Sozialplan kann es mehr sein.

Was ist der Unterschied Kündigung und Aufhebungsvertrag?

Kündigung: Einseitige Erklärung mit gesetzlicher Frist. Aufhebungsvertrag: Einvernehmliche Auflösung, kein Kündigungsschutz nötig, oft mit Abfindung, aber Sperrzeit beim ALG I möglich (12 Wochen keine Zahlung).