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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Kündigungsfrist-Rechner 2026

Letzter Arbeitstag

Die Kündigungsfrist bestimmt, wie lange das Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung noch besteht. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Für Arbeitgeber gelten längere Fristen je nach Betriebszugehörigkeit — von 4 Wochen bis zu 7 Monaten bei 20 Jahren Zugehörigkeit.

Die gesetzlichen Fristen sind Mindestfristen — Tarifverträge und Arbeitsverträge können längere Fristen vorsehen. Kürzere Fristen als die gesetzlichen sind nur in der Probezeit (2 Wochen) und für bestimmte Branchen mit Tarifvertrag möglich. Bei fristloser Kündigung (außerordentliche Kündigung) gelten keine Fristen.

Der letzte Arbeitstag ergibt sich aus dem Kündigungsdatum plus die Kündigungsfrist. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder Feiertag, ist der nächste Werktag der letzte Arbeitstag. Bei einer Kündigung zum Monatsende beginnt die Frist erst am Ende des Monats des Kündigungseingangs.

📋 Rechtliche Grundlage: §622 BGB (Kündigungsfristen). AN-Frist: §622 Abs.1 BGB: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. AG-Fristen §622 Abs.2: Staffel nach Beschäftigungsdauer. Probezeit: §622 Abs.3 BGB: 2 Wochen. Außerordentliche Kündigung: §626 BGB (fristlos bei wichtigem Grund).
Jahre
Kündigungsfrist
Letzter Arbeitstag
Zum Datum
Verbleibende Tage
Kündiger
Betriebszugehörigkeit
Kündigung eingegangen
Gesetzliche Kündigungsfrist
Fristende (zum)
Letzter Arbeitstag
Probezeit: 2 Wochen ohne besonderen Termin. Nach Probezeit: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (AN). AG-Fristen steigen mit Betriebszugehörigkeit. Immer zuerst im Arbeitsvertrag und Tarifvertrag nachschauen — längere Fristen gehen vor!

📊 Rechenbeispiel: AG kündigt · 5 Jahre Betriebszugehörigkeit · 15. Juni 2026

Betriebszugehörigkeit
5 Jahre
Gesetzliche Frist
2 Monate
Kündigung eingegangen
15. Juni 2026
Fristende
31. August 2026
Letzter Arbeitstag
29. August 2026 (Freitag)
Verbleibend
ca. 75 Tage

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Häufige Fragen

Welche Kündigungsfristen gelten für Arbeitgeber?

§622 Abs.2 BGB: Bis 2 Jahre: 4 Wochen · 2–5 Jahre: 1 Monat · 5–8 Jahre: 2 Monate · 8–10 Jahre: 3 Monate · 10–12 Jahre: 4 Monate · 12–15 Jahre: 5 Monate · 15–20 Jahre: 6 Monate · Ab 20 Jahre: 7 Monate. Alle zum Ende eines Kalendermonats. Probezeit nicht mitzählen!

Kann die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag verlängert werden?

Ja — im Arbeitsvertrag können längere Fristen vereinbart werden. Aber: Die AN-Frist darf nicht länger sein als die AG-Frist. Kürzere Fristen als gesetzlich: Nur in der Probezeit oder durch Tarifvertrag. Faustregel: Im Arbeitsvertrag steht oft 3 Monate zum Quartalsende — das ist längere als die gesetzliche Frist.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?

Ordentliche Kündigung: Mit Frist, kein Grund erforderlich (außer Kündigungsschutzgesetz). Außerordentliche Kündigung (fristlos): Nur bei wichtigem Grund (§626 BGB), z.B. Diebstahl, grobe Pflichtverletzung, Arbeitsverweigerung. Frist: 2 Wochen nach Kenntnis des Grunds. Falsche fristlose Kündigung → schadensersatzpflichtig.

Was tun wenn die Kündigung falsch ist?

Innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (§4 KSchG). Diese Frist ist zwingend — danach gilt die Kündigung als wirksam. Vergleich im Gütetermin häufig: Abfindung + Aufhebungsvertrag. Kosten: Arbeitsgericht im 1. Rechtszug keine Anwaltskosten für Verlierer.