Anwaltskosten-Rechner 2026
RVG Gebühren
Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Streitwert 5.000 €: Geschäftsgebühr (außergerichtlich) ca. 480 € netto, Verfahrensgebühr (gerichtlich) ca. 480 €. Plus Auslagen und MwSt.
Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren — aber nicht linear. Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Deckung die Kosten.
| Streitwert | — |
| Gebührensatz | — |
| Gebühr netto | — |
| Auslagen (ca.) | — |
| MwSt (19%) | — |
| Gesamt brutto | — |
📊 Rechenbeispiel: 5.000 € Streitwert · Außergerichtlich
🔗 Verwandte Rechner
Häufige Fragen
Was kostet ein Rechtsanwalt?
Streitwert 1.000 €: Außergerichtlich ca. 175 € brutto. Streitwert 5.000 €: ca. 490 € brutto. Streitwert 10.000 €: ca. 800 € brutto. Erstberatung: Max. 190 € + MwSt. Viele Anwälte: Erstgespräch kostenlos.
Wer zahlt Anwaltskosten?
Bei Gericht: Verlierer zahlt beide Anwälte und Gerichtskosten. Außergerichtlich: Jeder seine eigenen (außer bei Schadenersatz). Rechtsschutzversicherung: Übernimmt bei Deckung. Beratungshilfe: Bei geringem Einkommen (10 € Eigenanteil).
Lohnt sich Rechtsschutzversicherung?
Ja bei häufigen Rechtsstreitigkeiten (Miet-, Arbeits-, Verkehrsrecht). Kosten: 150–400 €/Jahr (je nach Umfang). Deckung: Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachter. Wartezeit: meist 3 Monate. Nicht gedeckt: Vorgerichtliche Ereignisse, Scheidung.
Kann ich Stundenlohn vereinbaren?
Ja — Stundenhonorar ist möglich (Vergabe über RVG-Mindest). Anwalt in Großstädten: 150–400 €/Std. Stundenlohn lohnt bei niedrigem Streitwert und hohem Aufwand. RVG-Abrechnung vorteilhafter bei hohem Streitwert.