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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Mahnbescheid-Rechner 2026

Kosten & Ablauf

Das gerichtliche Mahnverfahren ist der einfachste Weg, offene Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Ein Mahnbescheid kostet ab 36 € Gerichtskosten (bei Forderungen bis 500 €). Kein Anwalt nötig für den Antrag!

Ablauf: Mahnbescheid beantragen → Schuldner hat 2 Wochen Widerspruch → ohne Widerspruch: Vollstreckungsbescheid → Vollstreckung möglich. Mit Widerspruch: Klageverfahren.

📋 Hinweis: Mahnverfahren: §§ 688 ff. ZPO. Gerichtskosten: GKG Anlage 1 (0,5 Gebühr). Verzugszinsen B2C: §288 Abs.1 BGB: Basiszins + 5%. B2B: Basiszins + 9%. Online: online-mahnantrag.de (alle BL). Vollstreckungsbescheid: Nach 14 Tagen ohne Widerspruch.
Gerichtskosten
Gesamtaufwand
Verzugszinsen / Jahr
Erstattung bei Erfolg
Ja – vom Schuldner
Forderung
Gerichtskosten Mahnbescheid
Gerichtskosten Vollstreckungsb.
Verzugszinsen/Jahr (9% über Basiszins)
Gesamtaufwand (ca.)
Tipp: Mahnbescheid online beantragen unter online-mahnantrag.de (günstig, einfach, kein Anwalt nötig). Voraussetzung: Forderung muss unstreitig sein. Bei Widerspruch: Anwalt einschalten.

📊 Rechenbeispiel: Forderung 2.000 €

Gerichtskosten MB
ca. 75 €
Gerichtskosten VB
ca. 75 €
Gesamt Gericht
ca. 150 €
Verzugszinsen/Jahr
ca. 180 € (9%)
Erstattung
Schuldner trägt Kosten
Kein Anwalt nötig
Außer bei Widerspruch

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Häufige Fragen

Was kostet ein Mahnbescheid?

Gerichtskosten: 0,5 Gerichtskosten-Gebühr nach GKG. Bis 500 €: 36 €. Bis 1.000 €: 55 €. Bis 3.000 €: 81 €. Bis 5.000 €: 109 €. Vollstreckungsbescheid: Nochmal die gleiche Gebühr. Bei Erfolg trägt der Schuldner alle Kosten.

Wie beantrage ich einen Mahnbescheid?

Online: online-mahnantrag.de (alle Bundesländer, günstig). Formular: Beim zuständigen Mahngericht einreichen. Kein Anwalt nötig (aber empfohlen bei komplexen Fällen). Voraussetzungen: Forderung muss bezifferbar und unstreitig sein (keine verspätete Lieferung o.ä.).

Was passiert bei Widerspruch?

Schuldner hat 2 Wochen Widerspruchsfrist. Mit Widerspruch: Verfahren geht ins Klageverfahren über (Anwalt dann sinnvoll). Ohne Widerspruch: Glaubiger beantragt Vollstreckungsbescheid. Mit Vollstreckungsbescheid: Zwangsvollstreckung möglich (Konto pändung etc.).

Wann lohnt sich Mahnbescheid?

Unstreitige Forderungen, Schuldner ignoriert Mahnungen, kein Insolvenzverfahren. Nicht geeignet für: Bestrittene Forderungen (Widerspruch folgt), Insolvente Schuldner. Tipp: Zunächst schriftlich mahnen (2×), dann Mahnbescheid.