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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Vertragsstrafe-Rechner 2026

Höhe & Angemessenheit

Vertragsstrafen können als Druckmittel vereinbart werden. Im Wettbewerbsrecht: Typisch 5.000–15.000 € pro Verstoß. Arbeitsrecht: Meist 1–2 Bruttomonatsgehalte. Gerichte können unverhältnismäßig hohe Strafen herabsetzen (§343 BGB).

📋 Hinweis: §339 BGB: Verwirkung der Vertragsstrafe. §343 BGB: Herabsetzung unverhältnismäßiger Vertragsstrafen. UWG §3 (Wettbewerbsrecht). Hamburger Brauch: Pauschale Vertragsstrafe 5.001–15.000 € üblich. Kumulierungsverbot: Vertragsstrafe Überdeckt Schadensersatz.
Verstöße
Gesamt Vertragsstrafe
Pro Verstoß
Angemessen?
Steuerlich
Betriebsausgabe
Bereich
Pro Verstoß
Anzahl Verstöße
Gesamt
Anmerkung

📊 Rechenbeispiel: Wettbewerbsrecht · 5.000 € · 1 Verstoß

Vertragsstrafe
5.000 €
Typischer Bereich
5.000–15.000 €
Angemessen
Ja (im Rahmen)
Steuer
Betriebsausgabe
Herabsetzung
Gericht kann reduzieren (§343)
Empfehlung
Anwalt bei Widerspruch

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Häufige Fragen

Wann ist eine Vertragsstrafe gültig?

Schriftlich vereinbart, bestimmbar, verhältnismäßig. Arbeitsrecht: AGB-Kontrolle streng (max. 1–2 Monatsgehälter). Wettbewerbsrecht: Standardmäßig 5.001–15.000 € je Verstoß. Baurecht: Höhe oft als % des Auftragswertes (max. 5% Rechtsprechung).

Kann ich Vertragsstrafe anfechten?

Ja: §343 BGB — Gericht kann herabsetzen wenn unverhältnismäßig hoch. Maßstab: Schaden durch Verstoß, wirtschaftliche Lage. Immer Rechtsanwalt einschalten bei Forderung von Vertragsstrafe.

Was ist der Hamburger Brauch?

Im Wettbewerbsrecht geltende Praxis: Statt fester Summe wird 'Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch' vereinbart. Vorteil: Flexibel, Gericht setzt Höhe je nach Schwere. Typisch: 5.001–15.000 € pro Verstoß bei Unterlassungserklärung nach Abmahnung.

Wie läuft Abmahnung + Vertragsstrafe ab?

1. Abmahnung erhalten. 2. Strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben (Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße). 3. Trotzdem nochmal verstoßen: Vertragsstrafe fällig. 4. Keine Erklärung: Einstweilige Verfügung. Anwalt beauftragen!