Vertragsstrafe-Rechner 2026
Höhe & Angemessenheit
Vertragsstrafen können als Druckmittel vereinbart werden. Im Wettbewerbsrecht: Typisch 5.000–15.000 € pro Verstoß. Arbeitsrecht: Meist 1–2 Bruttomonatsgehalte. Gerichte können unverhältnismäßig hohe Strafen herabsetzen (§343 BGB).
| Bereich | — |
| Pro Verstoß | — |
| Anzahl Verstöße | — |
| Gesamt | — |
| Anmerkung | — |
📊 Rechenbeispiel: Wettbewerbsrecht · 5.000 € · 1 Verstoß
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Häufige Fragen
Wann ist eine Vertragsstrafe gültig?
Schriftlich vereinbart, bestimmbar, verhältnismäßig. Arbeitsrecht: AGB-Kontrolle streng (max. 1–2 Monatsgehälter). Wettbewerbsrecht: Standardmäßig 5.001–15.000 € je Verstoß. Baurecht: Höhe oft als % des Auftragswertes (max. 5% Rechtsprechung).
Kann ich Vertragsstrafe anfechten?
Ja: §343 BGB — Gericht kann herabsetzen wenn unverhältnismäßig hoch. Maßstab: Schaden durch Verstoß, wirtschaftliche Lage. Immer Rechtsanwalt einschalten bei Forderung von Vertragsstrafe.
Was ist der Hamburger Brauch?
Im Wettbewerbsrecht geltende Praxis: Statt fester Summe wird 'Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch' vereinbart. Vorteil: Flexibel, Gericht setzt Höhe je nach Schwere. Typisch: 5.001–15.000 € pro Verstoß bei Unterlassungserklärung nach Abmahnung.
Wie läuft Abmahnung + Vertragsstrafe ab?
1. Abmahnung erhalten. 2. Strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben (Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße). 3. Trotzdem nochmal verstoßen: Vertragsstrafe fällig. 4. Keine Erklärung: Einstweilige Verfügung. Anwalt beauftragen!