Wurden Sie entlassen oder haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten? Mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner 2026 berechnen Sie schnell und einfach, wie hoch Ihre gesetzliche Abfindung ist – und wie viel Sie nach Steuern tatsächlich erhalten.
💡 Wichtig: Die gesetzliche Abfindung nach § 1a KSchG beträgt 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Dank der Fünftelregelung zahlen Sie auf die Abfindung deutlich weniger Steuern als auf normales Gehalt.
Abfindung berechnen
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Hinweis: Die Steuerberechnung verwendet die Fünftelregelung als Näherung. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei. Der tatsächliche Nettobetrag kann je nach persönlicher Steuersituation abweichen. Kein Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung.
Abfindung 2026 – Was Sie wissen müssen
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dient als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung — dieser entsteht nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Wann habe ich Anspruch auf Abfindung?
§ 1a KSchG: Bei betriebsbedingter Kündigung, wenn Sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten
Aufhebungsvertrag: Häufigste Form — frei verhandelbar
Sozialplan: Bei Massenentlassungen oder Betriebsschließungen
Gerichtlicher Vergleich: Nach Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
📊 Rechenbeispiel: 8 Jahre, 3.500 € Brutto
Bruttogehalt3.500 €
Betriebszugehörigkeit8 Jahre
Faktor (0,5 × 8)4 Monatsgehälter
Brutto-Abfindung14.000 €
Steuer (Fünftelregelung, ca.)− 2.800 €
Netto-Abfindung (ca.)≈ 11.200 €
Wie funktioniert die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine steuerliche Begünstigung für Abfindungen. Ohne sie würden Sie auf die Abfindung den vollen Steuersatz zahlen — mit ihr wird die Steuer deutlich reduziert:
Ein Fünftel der Abfindung wird zum Jahreseinkommen addiert
Die Steuermehrbelastung auf dieses Fünftel wird mit 5 multipliziert
Diese berechnete Steuer wird auf die Abfindung angesetzt
Ergebnis: Bei einer Abfindung von 14.000 € zahlen Sie oft nur 15–25% Steuer statt des regulären Grenzsteuersatzes von 35–42%.
💡 Wussten Sie?
Abfindungen sind sozialversicherungsfrei — kein INSS, keine Krankenversicherungsbeiträge
Sie haben 2 Monate Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen (§ 4 KSchG)
Die Fünftelregelung gilt nur, wenn die Abfindung als außerordentliche Einkünfte gilt
Bei halb angefangenen Jahren zählen 6+ Monate als volles Jahr
Die PROFEDET-ähnliche Beratung gibt es in Deutschland kostenlos beim DGB Rechtsschutz
Abfindung und Arbeitslosengeld
Wer nach einer Kündigung mit Abfindung Arbeitslosengeld beantragt, muss aufpassen: War die Kündigung mit einer zu kurzen Kündigungsfrist verbunden oder haben Sie selbst gekündigt (Aufhebungsvertrag), kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen.
Häufige Fragen zur Abfindung
Wie wird die gesetzliche Abfindung berechnet?
Die gesetzliche Abfindung nach § 1a KSchG beträgt 0,5 Monatsgehälter pro vollständigem Beschäftigungsjahr. Bei 8 Jahren und 3.500 € Brutto: 0,5 × 8 × 3.500 € = 14.000 € brutto. Angefangene Jahre ab 6 Monaten zählen als volles Jahr. Als Monatsgehalt gilt das regelmäßige Bruttogehalt inklusive regelmäßiger Zusatzleistungen (z.B. Provisionen).
Was ist die Fünftelregelung und wie viel Steuer spare ich?
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) reduziert die Steuerlast auf Abfindungen erheblich. Statt des vollen Grenzsteuersatzes (bis 42%) zahlen viele Arbeitnehmer nur 15–25% Steuer auf ihre Abfindung. Je höher die Abfindung im Verhältnis zum Jahresgehalt, desto größer die Steuerersparnis. Wichtig: Die Fünftelregelung muss vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
Sind Abfindungen sozialversicherungspflichtig?
Nein. Abfindungen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Es fallen keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an. Nur Einkommensteuer (mit Fünftelregelung) wird fällig. Das macht Abfindungen steuerlich attraktiver als reguläres Gehalt.
Habe ich immer Anspruch auf eine Abfindung?
Nein. Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur bei betriebsbedingter Kündigung nach § 1a KSchG (wenn Sie auf Kündigungsschutzklage verzichten), im Rahmen eines Sozialplans oder nach einem Gerichtsverfahren. Bei anderen Kündigungsarten müssen Sie die Abfindung im Aufhebungsvertrag verhandeln. Eine gute Verhandlungsposition haben Sie, wenn Ihr Kündigungsschutz greift (mehr als 6 Monate im Betrieb, mehr als 10 Mitarbeiter).
Wie lange habe ich Zeit, meine Abfindung einzufordern?
Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Für allgemeine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen jedoch kürzere Ausschlussfristen von 3 bis 6 Monaten vor — lesen Sie Ihren Vertrag sorgfältig.
Kann ich eine höhere Abfindung als das gesetzliche Minimum verhandeln?
Ja, unbedingt. Das gesetzliche Minimum (0,5 Monatsgehälter/Jahr) ist nur der Ausgangspunkt. In der Praxis werden oft 1 bis 1,5 Monatsgehälter pro Jahr ausgehandelt. Ihre Verhandlungsposition ist stärker, wenn: Ihre Kündigung rechtlich anfechtbar ist, Sie lange im Unternehmen waren, Sie spezialisiertes Wissen haben oder das Unternehmen schnell einen Vergleich möchte.
Was passiert mit meinem Arbeitslosengeld nach einer Abfindung?
Die Abfindung selbst wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Problematisch ist jedoch: Haben Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben oder wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. Lassen Sie sich vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags beraten.