Inkasso-Kosten-Rechner 2026
Forderungseinzug
Inkassodienstleister dürfen seit dem RDG 2024 nur noch begrenzte Gebühren erheben. Gebührenobergrenze: Wie Anwaltskosten nach RVG (1,3-fache Geschäftsgebühr). Schuldner müssen nur zulässige Kosten erstatten!
| Hauptforderung | — |
| Inkassogebühren (1,3 RVG) | — |
| Auslagen (Pauschale) | 20 € |
| Verzugszinsen (9%) | — |
| Gesamt | — |
📊 Rechenbeispiel: 1.500 € Forderung · 3 Monate Verzug
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Häufige Fragen
Was darf Inkasso verlangen?
Seit RDG 2024: Max. 1,3-fache Geschäftsgebühr nach RVG. Bei 1.000 €: ca. 114 €. Bei 5.000 €: ca. 394 €. Plus Auslagen (max. 20 €) und Verzugszinsen. Darüber hinausgehende Kosten: Nicht erstattungsfähig!
Muss ich Inkasso-Forderungen bezahlen?
Hauptforderung: Ja (wenn berechtigt). Inkassogebühren: Nur in gesetzlicher Höhe. Überhöhte Gebühren: Nicht zahlen (nur Vorbehalt). Verjährung prüfen! Schuldnerberatung / Verbraucherzentrale einschalten.
Was tun bei Inkasso-Schreiben?
1. Forderung prüfen (berechtigt?). 2. Verjährung prüfen. 3. Höhe der Gebühren prüfen. 4. Im Zweifel: Verbraucherzentrale (kostenlose Beratung). 5. Nicht ignorieren: Mahnbescheid und Vollstreckung drohen.
Verjährt durch Inkasso-Schreiben?
Nein! Inkasso-Schreiben hemmt Verjährung NICHT. Nur: Anerkenntnis durch Schuldner, Mahnbescheid, Klage. Durch Inkasso-Brief die Forderung als berechtigt bestätigen: Neubeginn der Verjährung möglich. Vorsicht bei Antwortschreiben!