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📅 Aktualisiert: August 2026

Verjährungs-Rechner 2026

Fristen berechnen

Unterlagen zur Berechnung der Verjährungsfrist

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Die regelmäßige Verjährungsfrist für die meisten zivilrechtlichen Ansprüche beträgt 3 Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat (oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen).

Für bestimmte Ansprüche gelten abweichende, teils deutlich längere oder kürzere Fristen — etwa bei Baumängeln (5 Jahre), Schadensersatzansprüchen bei Personenschäden (30 Jahre Höchstfrist), oder bestimmten kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen.

📋 Rechtliche Grundlage: §195, §199 BGB. Regelverjährung: 3 Jahre, Beginn zum Jahresende der Anspruchsentstehung/Kenntnis. Sonderfristen für bestimmte Ansprüche abweichend.
Verjährungsfrist
Verjährt am
Noch Zeit
Hemmung möglich
✅ Ja
Anspruchsart
Entstehungsdatum
Fristbeginn (Jahresende)
Verjährungsfrist
Verjährt am
Hemmung der Verjährung: Durch Klageerhebung, Mahnbescheid, Verhandlungen, Anerkenntnis des Schuldners. Achtung: Gerichtsferien hemmen NICHT. Frist immer einkalkulieren!
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §195, §199 BGB
Was der Rechner berücksichtigt: Regelmäßige 3-jährige Verjährungsfrist mit Fristbeginn-Berechnung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Sämtliche Sonderfristen im Detail (variieren je nach Anspruchsart erheblich), Hemmung und Neubeginn der Verjährung

📊 Rechenbeispiel: Kaufpreisanspruch · entstanden Oktober 2024

Anspruchsart
3 Jahre (allgemein)
Entstehung
Oktober 2024
Fristbeginn
01.01.2025
Verjährt am
31.12.2027
Tipp
Mahnung hemmt nicht!
Sicher
Mahnbescheid oder Klage

Wann die Frist zu laufen beginnt

Die 3-jährige Regelfrist beginnt nicht sofort mit Entstehung des Anspruchs, sondern erst zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den relevanten Umständen hatte. Dies bedeutet effektiv oft eine Frist von fast 4 Jahren ab dem eigentlichen Ereignis.

Rechenbeispiel

Anspruch entsteht im März 2026, Kenntnis sofort vorhanden: Verjährungsbeginn = 31.12.2026 (Jahresende). Verjährung tritt ein zum 31.12.2029 (3 Jahre später).

⚠️ Häufige Fehler

1. Fristbeginn mit Anspruchsentstehung statt Jahresende verwechseln: Die Frist beginnt erst zum 31.12. des jeweiligen Jahres, nicht am tatsächlichen Ereignistag.
2. Sonderfristen für spezielle Ansprüche übersehen: Nicht jeder Anspruch unterliegt der allgemeinen 3-Jahres-Frist — Baumängel, Personenschäden etc. haben abweichende Regelungen.
3. Hemmungsmöglichkeiten nicht nutzen: Durch bestimmte Handlungen kann die drohende Verjährung rechtzeitig gehemmt werden.
4. Verjährung mit Ausschlussfrist verwechseln: Beide sind rechtlich unterschiedliche Konzepte mit unterschiedlichen Konsequenzen.
5. Kenntnis-Erfordernis für den Fristbeginn ignorieren: Ohne Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände beginnt die reguläre Verjährungsfrist noch nicht zu laufen.

🔍 Sonderfälle

Hemmung der Verjährung: Durch bestimmte Handlungen (z.B. Verhandlungen zwischen den Parteien, gerichtliche Mahnverfahren) kann die Verjährungsfrist gehemmt (pausiert) werden.

Baumängel-Sonderfrist: Bei Baumängeln gilt häufig eine längere 5-jährige Verjährungsfrist, abweichend von der allgemeinen Regelfrist.

🏛️ Zuständige Behörden

Rechtsanwalt
Individuelle Fristberechnung im Streitfall
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§195, §199 BGB

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Verjährungsfrist?

Regelmäßig: 3 Jahre (§195 BGB). Kaufvertrag Mängel: 2 Jahre. Bau/Werkvertrag: 5 Jahre (Bauwerk), 2 Jahre (beweglich). Vollstreckungstitel: 30 Jahre. Grundstück: 10 Jahre.

Wann beginnt die Verjährung?

Schluss des Jahres der Entstehung UND Kenntnis (§199 BGB). Anspruch Oktober 2024, Kenntnis 2024: Fristbeginn 1.1.2025. Spätere Kenntnis: Späterer Beginn. Absolut: nach 10 Jahren (Deliktsrecht).

Wie hemme ich die Verjährung?

Klageerhebung (sicherste Methode). Mahnbescheid. Beilhilfe/Streitverkundung. Verhandlungen (§203 BGB). Anerkenntnis durch Schuldner. Mahnung und Inkasso: Hemmt NICHT! Niemals nur mahnen und warten!

Was passiert nach Verjährung?

Schuldner kann Leistung verweigern (Einrede der Verjährung). Anspruch erlischt nicht — aber durchsetzbar nur noch wenn Schuldner auf Einrede verzichtet. Zahlung nach Verjährung: Kein Rückforderungsrecht (keine ungerechtfertigte Bereicherung). Handeln vor Ablauf!

Wie kann ich eine drohende Verjährung verhindern?

Die Verjährung kann durch verschiedene Maßnahmen gehemmt werden, etwa durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, eine Klageerhebung, oder unter bestimmten Umständen durch ernsthafte Verhandlungen zwischen den Parteien über den Anspruch. Bei drohender Verjährung sollte rechtzeitig rechtlicher Rat eingeholt werden, um die passende Maßnahme zu ergreifen.