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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Verjährungs-Rechner 2026

Fristen berechnen

Mit Ablauf der Verjährungsfrist kann der Schuldner die Leistung verweigern. Regelmäßige Verjährung: 3 Jahre (§195 BGB), Beginn: Ende des Entstehungsjahres. Ausnahme: Mängelansprüche Bau (5 Jahre), Kaufvertrag (2 Jahre).

📋 Hinweis: §195 BGB: Regelmäßige Verjährung 3 Jahre. §199 BGB: Beginn = Ende des Entstehungsjahres. §438 BGB: Kaufvertrag Mängel 2 Jahre. §634a BGB: Werkvertrag/Bau 5 Jahre. §197 BGB: Urteile 30 Jahre. Hemmung: §204 BGB (Klage, Mahnbescheid etc.).
Verjährungsfrist
Verjährt am
Noch Zeit
Hemmung möglich
✅ Ja
Anspruchsart
Entstehungsdatum
Fristbeginn (Jahresende)
Verjährungsfrist
Verjährt am
Hemmung der Verjährung: Durch Klageerhebung, Mahnbescheid, Verhandlungen, Anerkenntnis des Schuldners. Achtung: Gerichtsferien hemmen NICHT. Frist immer einkalkulieren!

📊 Rechenbeispiel: Kaufpreisanspruch · entstanden Oktober 2024

Anspruchsart
3 Jahre (allgemein)
Entstehung
Oktober 2024
Fristbeginn
01.01.2025
Verjährt am
31.12.2027
Tipp
Mahnung hemmt nicht!
Sicher
Mahnbescheid oder Klage

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Verjährungsfrist?

Regelmäßig: 3 Jahre (§195 BGB). Kaufvertrag Mängel: 2 Jahre. Bau/Werkvertrag: 5 Jahre (Bauwerk), 2 Jahre (beweglich). Vollstreckungstitel: 30 Jahre. Grundstück: 10 Jahre.

Wann beginnt die Verjährung?

Schluss des Jahres der Entstehung UND Kenntnis (§199 BGB). Anspruch Oktober 2024, Kenntnis 2024: Fristbeginn 1.1.2025. Spätere Kenntnis: Späterer Beginn. Absolut: nach 10 Jahren (Deliktsrecht).

Wie hemme ich die Verjährung?

Klageerhebung (sicherste Methode). Mahnbescheid. Beilhilfe/Streitverkundung. Verhandlungen (§203 BGB). Anerkenntnis durch Schuldner. Mahnung und Inkasso: Hemmt NICHT! Niemals nur mahnen und warten!

Was passiert nach Verjährung?

Schuldner kann Leistung verweigern (Einrede der Verjährung). Anspruch erlischt nicht — aber durchsetzbar nur noch wenn Schuldner auf Einrede verzichtet. Zahlung nach Verjährung: Kein Rückforderungsrecht (keine ungerechtfertigte Bereicherung). Handeln vor Ablauf!