Prozesskostenhilfe-Rechner 2026
PKH Anspruch
Prozesskostenhilfe (PKH) ermöglicht einkommensschwachen Personen den Zugang zu Gericht. Bei Gewährung: Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt der Staat. Evtl. in Raten rückzahlbar wenn später besser gestellt.
| Nettoeinkommen | — |
| Freibetrag | — |
| Einsetzbares Einkommen | — |
| PKH-Gewährung | — |
| Monatliche Rate (48 Mon.) | — |
| Prozesskosten gesamt | — |
📊 Rechenbeispiel: 1.400 € netto · alleinstehend · 5.000 € Streitwert
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Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf PKH?
Einkommens- und Vermögensgrenze (ZPO §115). Kein wesentliches Vermögen. Hinreichende Erfolgsaussichten der Klage. Für alle Gerichte: Zivil, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungsgericht.
Wie stelle ich PKH-Antrag?
Beim zuständigen Gericht auf Formular PKH-Erklärung (P17 Formular). Einkommensnachweise beifügen. Sachverhalt kurz schildern. Gericht prüft und bewilligt oder lehnt ab. Zeitgleich mit Klage möglich.
Muss ich PKH rückzahlen?
Wenn einsetzbares Einkommen vorhanden: Ratenzahlung (max. 48 Monate). Wenn später besser gestellt: Rückzahlung möglich (4 Jahre). Wenn arm geblieben: Erlass möglich. Gewonnener Prozess: Gegenpartei zahlt PKH ggf. zurück.
Was ist der Unterschied Beratungshilfe / PKH?
Beratungshilfe: Außergerichtliche Beratung beim Anwalt (15 € Eigenanteil). PKH: Gerichtliche Verfahren (kompletter Kostenersatz oder Raten). Beide ergänzen sich: Erst Beratungshilfe, dann PKH wenn Gericht nötig.