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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Prozesskostenhilfe-Rechner 2026

PKH Anspruch

Prozesskostenhilfe (PKH) ermöglicht einkommensschwachen Personen den Zugang zu Gericht. Bei Gewährung: Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt der Staat. Evtl. in Raten rückzahlbar wenn später besser gestellt.

📋 Hinweis: ZPO §114 ff.: Prozesskostenhilfe. Voraussetzungen: Wirtschaftliche Bedürftigkeit + hinreichende Erfolgsaussichten. Antrag: Beim zuständigen Gericht. Beigeordneter Anwalt: Auf Antrag. PKH-Raten: Wenn einsetzbares Einkommen vorhanden, Rückzahlung möglich.
PKH-Status
Monatliche Rate
Staatliche Deckung
Antragsweg
Beim Gericht
Nettoeinkommen
Freibetrag
Einsetzbares Einkommen
PKH-Gewährung
Monatliche Rate (48 Mon.)
Prozesskosten gesamt

📊 Rechenbeispiel: 1.400 € netto · alleinstehend · 5.000 € Streitwert

Freibetrag
ca. 1.400 €
Einsetzbares Eink.
ca. 0 €
PKH
Kostenfrei gewährt
Gerichtskosten
534 € (Staat zahlt)
Anwaltskosten
ca. 490 € (Staat zahlt)
Rate
0 €/Mon. (kein einsetzbares Einkom.)

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf PKH?

Einkommens- und Vermögensgrenze (ZPO §115). Kein wesentliches Vermögen. Hinreichende Erfolgsaussichten der Klage. Für alle Gerichte: Zivil, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungsgericht.

Wie stelle ich PKH-Antrag?

Beim zuständigen Gericht auf Formular PKH-Erklärung (P17 Formular). Einkommensnachweise beifügen. Sachverhalt kurz schildern. Gericht prüft und bewilligt oder lehnt ab. Zeitgleich mit Klage möglich.

Muss ich PKH rückzahlen?

Wenn einsetzbares Einkommen vorhanden: Ratenzahlung (max. 48 Monate). Wenn später besser gestellt: Rückzahlung möglich (4 Jahre). Wenn arm geblieben: Erlass möglich. Gewonnener Prozess: Gegenpartei zahlt PKH ggf. zurück.

Was ist der Unterschied Beratungshilfe / PKH?

Beratungshilfe: Außergerichtliche Beratung beim Anwalt (15 € Eigenanteil). PKH: Gerichtliche Verfahren (kompletter Kostenersatz oder Raten). Beide ergänzen sich: Erst Beratungshilfe, dann PKH wenn Gericht nötig.