Beratungshilfe-Rechner 2026
Anspruch & Kosten
Bei geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe – der Staat übernimmt Anwaltskosten für außergerichtliche Rechtsberatung. Eigenanteil: nur 15 € pro Angelegenheit. Antrag beim Amtsgericht oder direkt beim Anwalt.
| Nettoeinkommen | — |
| Einkommensgrenze (ca.) | — |
| Anspruch | — |
| Eigenanteil (wenn Anspruch) | 15 € |
| Deckung durch Staat | — |
📊 Rechenbeispiel: Alleinstehend · 1.200 € netto
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Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Beratungshilfe?
Einkommens- und Vermögensgrenze: Einkommen unter ca. 1.300–1.600 € netto (je nach Haushalt). Kein wesentliches Vermögen (außer Haus/Wohnung). Kein anderer Weg (z.B. Gewerkschaft, Mieterverein). Rechtsgebiet muss gedeckt sein.
Wie beantrage ich Beratungshilfe?
Weg 1: Zum Amtsgericht, Beratungshilfeschein ausstellen lassen, dann zum Anwalt. Weg 2: Direkt zum Anwalt, der stellt Antrag. Unterlagen: Einkommensnachweise, Miet-/Kontoauszüge. Kostenlos (außer 15 € Eigenanteil).
Was ist der Unterschied zu PKH?
Beratungshilfe: Nur außergerichtlich (Beratung beim Anwalt). Prozesskostenhilfe (PKH): Für Gerichtsverfahren. Beide sind Staatshilfe bei geringem Einkommen. Oft werden beide kombiniert (erst Beratung, dann Klage).
Was deckt Beratungshilfe ab?
Nahezu alle Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht, Vertragsrecht. Ausnahme: Steuerrecht (eigene Beratungsstellen). Umfang: Beratung + Schriftsatz + Verhandlung mit Gegner (außergerichtlich).