DeutscheRechner← Alle Rechner
📅 Aktualisiert: Juni 2026

Beratungshilfe-Rechner 2026

Anspruch & Kosten

Bei geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe – der Staat übernimmt Anwaltskosten für außergerichtliche Rechtsberatung. Eigenanteil: nur 15 € pro Angelegenheit. Antrag beim Amtsgericht oder direkt beim Anwalt.

📋 Hinweis: Beratungshilfegesetz (BerHG). Voraussetzungen: Geringe Einkünfte (unter Existenzminimum + Freibeträge), kein anderer Weg (z.B. Rechtsschutzversicherung). Eigenanteil: 15 €. Ausnahmen: Keine BerHi bei Prozesskostenhilfe-würdigem Fall (Gerichtsverfahren wahrscheinlich).
Beratungshilfe?
Eigenanteil
Staat übernimmt
Wo beantragen
Amtsgericht
Nettoeinkommen
Einkommensgrenze (ca.)
Anspruch
Eigenanteil (wenn Anspruch)15 €
Deckung durch Staat
Antrag: Beim Amtsgericht (Beratungshilfeschein) oder direkt beim Anwalt mit PKH-Antrag. Gütig für 1 Jahr nach Ausstellung. Prozesskostenhilfe: Zusätzlich für gerichtliche Verfahren.

📊 Rechenbeispiel: Alleinstehend · 1.200 € netto

Einkommensgrenze
ca. 1.500 €
Anspruch
Ja (unter Grenze)
Eigenanteil
15 €
Anwaltskosten sonst
ca. 230 € (1.000 € SW)
Ersparnis
ca. 215 €
Antrag
Amtsgericht oder Anwalt

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Beratungshilfe?

Einkommens- und Vermögensgrenze: Einkommen unter ca. 1.300–1.600 € netto (je nach Haushalt). Kein wesentliches Vermögen (außer Haus/Wohnung). Kein anderer Weg (z.B. Gewerkschaft, Mieterverein). Rechtsgebiet muss gedeckt sein.

Wie beantrage ich Beratungshilfe?

Weg 1: Zum Amtsgericht, Beratungshilfeschein ausstellen lassen, dann zum Anwalt. Weg 2: Direkt zum Anwalt, der stellt Antrag. Unterlagen: Einkommensnachweise, Miet-/Kontoauszüge. Kostenlos (außer 15 € Eigenanteil).

Was ist der Unterschied zu PKH?

Beratungshilfe: Nur außergerichtlich (Beratung beim Anwalt). Prozesskostenhilfe (PKH): Für Gerichtsverfahren. Beide sind Staatshilfe bei geringem Einkommen. Oft werden beide kombiniert (erst Beratung, dann Klage).

Was deckt Beratungshilfe ab?

Nahezu alle Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht, Vertragsrecht. Ausnahme: Steuerrecht (eigene Beratungsstellen). Umfang: Beratung + Schriftsatz + Verhandlung mit Gegner (außergerichtlich).