Schadensersatz-Rechner 2026
Anspruch berechnen
Schadensersatz umfasst alle Kosten, die durch ein schuldhaftes Handeln entstehen. Verkehrsunfall: Reparaturkosten, Mietwagen, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Wertminderung. Grundsatz: Vollständige Wiederherstellung (§249 BGB).
| Sachschaden | — |
| Verdienstausfall | — |
| Nebenschäden (Mietwagen etc.) | — |
| Schmerzensgeld (sofern Verletzung) | Separat berechnen |
| Gesamt Schadensersatz | — |
📊 Rechenbeispiel: Verkehrsunfall · 5.000 € Schaden · 5 Tage
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Häufige Fragen
Was kann ich als Schadensersatz fordern?
Sachschaden: Reparatur oder Wiederbeschaffungswert. Mietwagen: Gleiche Klasse, maximal nötige Dauer. Verdienstausfall: Nettoverdienst (oder Haushaltführungsschaden). Schmerzensgeld: Bei Körperverletzung. Wertminderung: Bei Unfallfahrzeugen. Anwaltskosten: Erstattungsfähig.
Wie hoch ist Schmerzensgeld?
Richtlinien an Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks/Ring). Leichte Verletzung (Prellung): 300–2.000 €. Knochenbruch: 3.000–10.000 €. Schwere Dauerschäden: 10.000–100.000+ €. Querschnittslähmung: bis 500.000 €. Immer Anwalt einschalten!
Wann verjährt Schadensersatz?
Regelmäßige Verjährung: 3 Jahre (§195 BGB). Beginnt: Ende des Jahres der Kenntnisnahme. Beispiel: Unfall Oktober 2024, Kenntnis 2024: Verjährt 31.12.2027. Deliktsrecht: 3 Jahre. Produkthaftung: 3 Jahre ab Kenntnis, max. 10 Jahre.
Muss ich sofort Anwalt nehmen?
Bei Verkehrsunfall: Ja, sofort! Anwalt verhandelt mit KH-Versicherung, Kosten trägt Verursacher. Beim leichten Sachschaden: Erst Versicherung direkt kontaktieren. Wenn Versicherung zu wenig bietet: Anwalt einschalten. Fristen beachten (3 Jahre)!