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📅 Aktualisiert: August 2026

P-Konto Rechner 2026

Pfändungsschutz berechnen

P-Konto zur Sicherung des Existenzminimums

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag vor Kontopfändung, ohne dass hierfür ein gerichtlicher Beschluss notwendig ist — jede Bank ist verpflichtet, auf Wunsch ein normales Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.

Bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen kann der automatische Grundfreibetrag durch eine Bescheinigung (z.B. vom Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder einer Schuldnerberatungsstelle) erhöht werden.

📋 Rechtliche Grundlage: §850k ZPO. Automatischer Grundfreibetrag pro Monat, erhöhbar durch Bescheinigung bei Unterhaltspflichten/Sozialleistungen.
€/Mon.

2026: 1.491,75 € (jährlich zum 1. Juli angepasst)

Z.B. Bürgergeld-Zusatzbedarf, Selbstständigen-Erhöhung

Gesamter P-Konto-Freibetrag
Erhöhungsbetrag
Übertrag Folgemonat möglich
Geschützter Jahreszeitraum
Grundfreibetrag 2026
Erhöhung für Unterhalt
Sonstige Erhöhung
Gesamter Freibetrag
Pfändungsschutz / Jahr
P-Konto einrichten: Formloser Antrag bei Ihrer Bank — kostenlos, sofortige Wirkung. Freibetragserhöhungen: Bescheinigung von Arbeitgeber, Familienkasse (Kindergeld/Unterhalt) oder Sozialamt. Nicht verbrauchte Freibeträge werden in den Folgemonat übertragen (max. 3 Monate).
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §850k ZPO
Was der Rechner berücksichtigt: Grundprinzip des automatischen Basisschutzes und der Erhöhungsmöglichkeiten
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Exakte aktuelle Freibetragshöhe (wird regelmäßig angepasst), Detailregelungen bei Sozialleistungsbezug

📊 Rechenbeispiel: Grundfreibetrag · 1 Unterhaltsberechtigter · 2026

Grundfreibetrag
1.491,75 €
Unterhalt (1 Person)
561,00 €
Gesamter Freibetrag
2.052,75 €
Pfändungsschutz / Jahr
24.633 €
Übertrag
Nicht verbrauchtes Guthaben → Folgemonat
Einrichtung
Kostenlos bei Bank

Wie das P-Konto funktioniert

Jedes Girokonto kann kostenfrei in ein P-Konto umgewandelt werden — pro Person darf nur ein P-Konto geführt werden. Der Grundfreibetrag wird automatisch vor Pfändung geschützt, ohne dass hierfür eine gerichtliche Entscheidung notwendig ist.

Erhöhung des Freibetrags

Bei Unterhaltspflichten (Ehepartner, Kinder) oder Bezug bestimmter Sozialleistungen (z.B. Kindergeld) kann der Grundfreibetrag durch eine entsprechende Bescheinigung erhöht werden — diese wird bei der Bank eingereicht und erhöht den geschützten Betrag entsprechend.

⚠️ Häufige Fehler

1. P-Konto erst nach bereits erfolgter Pfändung einrichten: Eine frühzeitige Umwandlung schützt bereits von Anfang an den Grundfreibetrag.
2. Erhöhungsmöglichkeiten durch Bescheinigung nicht nutzen: Bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen kann der Freibetrag deutlich höher liegen als der Basisbetrag.
3. Mehrere P-Konten bei verschiedenen Banken führen wollen: Rechtlich ist nur ein P-Konto pro Person zulässig.
4. Nicht verbrauchten Freibetrag verfallen lassen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser in den Folgemonat übertragen werden.
5. Gemeinschaftskonto als P-Konto führen wollen: Dies ist rechtlich nicht direkt möglich — eine Auflösung des Gemeinschaftskontos ist meist erforderlich.

🔍 Sonderfälle

Nicht verbrauchter Freibetrag: Ein im aktuellen Monat nicht ausgeschöpfter Freibetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen in den folgenden Monat übertragen werden.

Gemeinschaftskonten: Bei einem gemeinsamen Konto mehrerer Personen kann dieses nicht direkt als P-Konto geführt werden — eine Umwandlung erfordert meist die Auflösung des Gemeinschaftskontos.

🏛️ Zuständige Behörden

Bank
Umwandlung in P-Konto
Schuldnerberatung
Bescheinigung für Freibetragserhöhung
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§850k ZPO

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Was ist ein P-Konto?

Ein normales Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz bis zum monatlichen Freibetrag. Wird das Konto gepfändet, kann trotzdem über den Freibetrag (1.491,75 €) verfügt werden. Einrichtung kostenlos bei jeder Bank. Sofortige Wirkung. Jeder Kontoinhaber darf nur ein P-Konto haben.

Wie wird der P-Konto-Freibetrag erhöht?

Bescheinigung von: Arbeitgeber (für unterhaltspflichtige Kinder/Ex-Partner), Familienkasse (Kindergeld), Jobcenter (ALG II-Anteile für Kinder), Sozialamt (Sozialleistungsempfänger). Für Selbstständige: Betriebseinnahmen können ebenfalls zum erhöhten Freibetrag führen. Bescheinigung beim Kreditinstitut einreichen.

Was passiert mit nicht verbrauchten Beträgen auf dem P-Konto?

Nicht verbrauchte Freibeträge eines Monats können in den Folgemonat übertragen werden — bis zu 3 Monate. Beispiel: Von 1.491,75 € wurden nur 1.000 € verbraucht → 491,75 € werden übertragen. Das schützt auch größere unregelmäßige Ausgaben (Versicherungen, Jahresbeträge).

Kann das P-Konto gekündigt werden?

Das P-Konto kann vom Kontoinhaber jederzeit in ein normales Konto zurückgewandelt werden. Vom Kreditinstitut: Nur unter denselben Bedingungen wie ein normales Konto. Wichtig: Neue Pfändungen sind dann nicht mehr automatisch geschützt. Empfehlung: P-Konto solange die Pfändungsgefahr besteht beibehalten.

Kostet die Umwandlung in ein P-Konto extra?

Nein, jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, ein bestehendes Girokonto auf Wunsch kostenfrei in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln — es dürfen hierfür keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden. Die Kontoführungsgebühren für das P-Konto selbst dürfen zudem nicht höher sein als für ein vergleichbares reguläres Girokonto.