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📅 Aktualisiert: Juni 2026

P-Konto Rechner 2026

Pfändungsschutz berechnen

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt den monatlichen Grundfreibetrag auf dem Bankkonto vor Pfändung. Der P-Konto-Grundfreibetrag 2026 beträgt 1.491,75 € pro Monat — dieser Betrag ist automatisch vor Kontopfändungen geschützt. Nicht verbrauchte Beträge können in den Folgemonat übertragen werden.

Das P-Konto kann bei jeder Bank kostenlos eingerichtet werden — jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, ein Girokonto auf Antrag als P-Konto zu führen. Der Basisschutz von 1.491,75 € kann durch Bescheinigungen erhöht werden: für Unterhaltspflichten, staatliche Leistungen, Selbstständige.

Wichtig: Das P-Konto schützt nur das Geld das auf dem Konto liegt. Laufende Einnahmen nach der Pfändung sind ebenfalls geschützt bis zum Freibetrag. Der Schutz gilt auch für Sozialleistungen (Bürgergeld, Kindergeld), die nach der Pfändung eingehen.

📋 Rechtliche Grundlage: §850k ZPO (Pfändungsschutzkonto). §850k Abs.1 ZPO: Grundfreibetrag. §850k Abs.2 ZPO: Erhöhungsmöglichkeiten. §850k Abs.4 ZPO: Übertrag nicht verbrauchter Beträge. §850k Abs.5 ZPO: Kostenlosigkeit der Einrichtung. §850l ZPO: Bescheinigung für Erhöhungen. Anpassung Grundfreibetrag: §850c Abs.4 ZPO: jährlich zum 1. Juli.
€/Mon.

2026: 1.491,75 € (jährlich zum 1. Juli angepasst)

Z.B. Bürgergeld-Zusatzbedarf, Selbstständigen-Erhöhung

Gesamter P-Konto-Freibetrag
Erhöhungsbetrag
Übertrag Folgemonat möglich
Geschützter Jahreszeitraum
Grundfreibetrag 2026
Erhöhung für Unterhalt
Sonstige Erhöhung
Gesamter Freibetrag
Pfändungsschutz / Jahr
P-Konto einrichten: Formloser Antrag bei Ihrer Bank — kostenlos, sofortige Wirkung. Freibetragserhöhungen: Bescheinigung von Arbeitgeber, Familienkasse (Kindergeld/Unterhalt) oder Sozialamt. Nicht verbrauchte Freibeträge werden in den Folgemonat übertragen (max. 3 Monate).

📊 Rechenbeispiel: Grundfreibetrag · 1 Unterhaltsberechtigter · 2026

Grundfreibetrag
1.491,75 €
Unterhalt (1 Person)
561,00 €
Gesamter Freibetrag
2.052,75 €
Pfändungsschutz / Jahr
24.633 €
Übertrag
Nicht verbrauchtes Guthaben → Folgemonat
Einrichtung
Kostenlos bei Bank

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Häufige Fragen

Was ist ein P-Konto?

Ein normales Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz bis zum monatlichen Freibetrag. Wird das Konto gepfändet, kann trotzdem über den Freibetrag (1.491,75 €) verfügt werden. Einrichtung kostenlos bei jeder Bank. Sofortige Wirkung. Jeder Kontoinhaber darf nur ein P-Konto haben.

Wie wird der P-Konto-Freibetrag erhöht?

Bescheinigung von: Arbeitgeber (für unterhaltspflichtige Kinder/Ex-Partner), Familienkasse (Kindergeld), Jobcenter (ALG II-Anteile für Kinder), Sozialamt (Sozialleistungsempfänger). Für Selbstständige: Betriebseinnahmen können ebenfalls zum erhöhten Freibetrag führen. Bescheinigung beim Kreditinstitut einreichen.

Was passiert mit nicht verbrauchten Beträgen auf dem P-Konto?

Nicht verbrauchte Freibeträge eines Monats können in den Folgemonat übertragen werden — bis zu 3 Monate. Beispiel: Von 1.491,75 € wurden nur 1.000 € verbraucht → 491,75 € werden übertragen. Das schützt auch größere unregelmäßige Ausgaben (Versicherungen, Jahresbeträge).

Kann das P-Konto gekündigt werden?

Das P-Konto kann vom Kontoinhaber jederzeit in ein normales Konto zurückgewandelt werden. Vom Kreditinstitut: Nur unter denselben Bedingungen wie ein normales Konto. Wichtig: Neue Pfändungen sind dann nicht mehr automatisch geschützt. Empfehlung: P-Konto solange die Pfändungsgefahr besteht beibehalten.