Wann gilt 19%, wann 7%? Alles zur deutschen Umsatzsteuer 2026
Die Mehrwertsteuer (MwSt) — offiziell Umsatzsteuer — ist eine der wichtigsten Steuern in Deutschland. Fast jeder Kauf ist davon betroffen, ob beim Bäcker, im Supermarkt oder beim Online-Shopping. Aber wann gilt welcher Satz, und wie rechnet man die MwSt heraus?
| Steuersatz | Gilt für | Beispiele |
|---|---|---|
| 19% (Regelsatz) | Die meisten Waren & Dienstleistungen | Elektronik, Kleidung, Friseur, Möbel, Fahrzeuge |
| 7% (ermäßigt) | Grundbedarf, Kultur, ÖPNV | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Tickets, Rollstühle |
| 0% | Sonderregeln | Arztleistungen, Vermietung, Geldgeschäfte |
Formel: MwSt-Betrag = Nettopreis × 0,19 (oder × 0,07)
Beispiel: Nettopreis 100 EUR × 0,19 = 19 EUR MwSt → Bruttopreis: 119 EUR
Formel: Nettopreis = Bruttopreis ÷ 1,19 (oder ÷ 1,07)
Beispiel: Bruttopreis 119 EUR ÷ 1,19 = 100 EUR Netto · MwSt-Anteil: 19 EUR
Formel: MwSt = Bruttopreis × 19 ÷ 119
Beispiel: 119 EUR × 19 ÷ 119 = 19 EUR MwSt-Anteil
Rechnungen über 250 EUR müssen nach §14 UStG folgende Angaben enthalten:
Bei Rechnungen bis 250 EUR Brutto (Kassenbon etc.) reichen vereinfachte Angaben: Aussteller, Datum, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Steuersatz. Die genaue USt-IdNr. ist nicht nötig.
Unternehmer müssen die eingenommene MwSt ans Finanzamt abführen — dürfen aber die gezahlte MwSt (Vorsteuer) gegenrechnen. Dieses System heißt Vorsteuerabzug und stellt sicher, dass die Steuer nur beim Endverbraucher wirkt.
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→ Zum Rechner19% ist der Regelsteuersatz für die meisten Waren und Dienstleistungen. 7% gilt für Grundbedarf wie Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und öffentlichen Personennahverkehr. Die Idee: Lebensnotwendiges soll günstiger bleiben.
Formel: Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ 1,19 (bei 19%). MwSt-Anteil = Brutto × 19 ÷ 119. Beispiel: 238 EUR brutto ÷ 1,19 = 200 EUR netto, MwSt-Anteil = 38 EUR. Bei 7%: Brutto ÷ 1,07 = Netto.
Nein. Kleinunternehmer nach §19 UStG (Jahresumsatz unter 25.000 EUR) müssen keine MwSt auf Rechnungen ausweisen und auch nicht abführen. Dafür können sie keine Vorsteuer abziehen. Auf Rechnungen muss stehen: 'Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.'
Speisen im Restaurant: 19% (Dienstleistung, Bewirtung). Speisen zum Mitnehmen: 7% (Lieferung von Lebensmitteln). Getränke: Immer 19%, auch zum Mitnehmen (außer Milch: 7%). Diese Unterscheidung führt häufig zu Verwirrung beim Kassenbon.