Hubraum, CO₂-Ausstoß und Steuerbefreiung für Elektroautos erklärt
Die Kraftfahrzeugsteuer (KFZ-Steuer) ist eine Jahressteuer, die für jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug fällig wird. Seit 2009 richtet sie sich nicht mehr nur nach dem Hubraum, sondern auch nach dem CO₂-Ausstoß — ein ökologischer Lenkungseffekt.
KFZ-Steuer = Hubraumanteil + CO₂-Anteil
| CO₂ g/km (über Freibetrag 95 g/km) | EUR je g/km |
|---|---|
| 1–5 g/km über Freibetrag | 2,00 EUR |
| 6–10 g/km | 2,20 EUR |
| 11–20 g/km | 2,50 EUR |
| 21–35 g/km | 2,90 EUR |
| 36–60 g/km | 3,40 EUR |
| Über 60 g/km | 4,00 EUR |
Reine Elektrofahrzeuge sind bis zum 31. Dezember 2030 vollständig von der KFZ-Steuer befreit — egal ob Neukauf oder Gebrauchtfahrzeug, solange es als Elektro zugelassen ist. Nach 2030 gelten noch nicht festgelegte Übergangsregelungen.
Die KFZ-Steuer wird jährlich vom Hauptzollamt festgesetzt und automatisch vom Konto abgebucht (SEPA-Lastschriftmandat). Bei unterjähriger Zulassung: anteilig. Zahlung kann auch halbjährlich oder quartalsweise gegen Aufschlag erfolgen.
Die Kraftfahrzeugsteuer wird in Deutschland unterschiedlich berechnet, je nachdem, wann das Fahrzeug erstmals zugelassen wurde und um welche Fahrzeugart es sich handelt. Für die meisten Pkw mit Erstzulassung ab 2021 gilt eine kombinierte Berechnung aus Hubraum und CO2-Ausstoß, die stärker als früher ökologische Anreize setzen soll.
| Komponente | Satz |
|---|---|
| Hubraum (Benziner) | 2 € je angefangene 100 cm³ |
| Hubraum (Diesel) | 9,50 € je angefangene 100 cm³ |
| CO2-Anteil, gestaffelt | ab 95 g/km: 2 €/g, steigend in mehreren Stufen bis zu 4 €/g bei sehr hohem Ausstoß |
Die Hubraumkomponente ist bei Dieselfahrzeugen deutlich höher als bei Benzinern, was den vergleichsweise günstigeren Kraftstoffpreis teilweise ausgleicht. Der CO2-Anteil steigt progressiv mit zunehmendem Ausstoß, wodurch besonders emissionsstarke Fahrzeuge überproportional stärker besteuert werden.
Vollelektrische Fahrzeuge sind bei Erstzulassung bis Ende 2025 für 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit, längstens bis 2030. Diese Regelung wurde mehrfach verlängert, um die Elektromobilität zu fördern — Halter sollten die jeweils aktuell gültigen Fristen prüfen, da sich diese durch neue Gesetzgebung ändern können. Nutzen Sie unseren KFZ-Steuer-Rechner, um Ihre individuelle Steuerlast zu ermitteln.
Für einen Benziner mit 1.600 cm³ Hubraum und einem CO2-Ausstoß von 140 g/km ergibt sich überschlägig: Hubraumanteil (16 × 2 € = 32 €) plus CO2-Anteil für die Emissionen oberhalb der Freigrenze (gestaffelt berechnet, häufig im Bereich von 60–90 € zusätzlich) — die Gesamtsteuer liegt damit oft zwischen 90 und 130 € jährlich, abhängig von der genauen Staffelung.
Bei einem Fahrzeugverkauf endet die Steuerpflicht des bisherigen Halters mit der Ummeldung, der neue Halter wird ab diesem Zeitpunkt steuerpflichtig. Die Steuer wird automatisch vom Konto des jeweiligen Halters per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen — ein häufiger Fehler bei Fahrzeugverkäufen ist es, die Ummeldung zu spät vorzunehmen, wodurch der Verkäufer unnötig weiter Steuer zahlt.
Für Fahrzeuge, die nur saisonal genutzt werden (z.B. Cabrios, Motorräder, Wohnmobile), kann ein Saisonkennzeichen beantragt werden — die Steuer fällt dann nur für den tatsächlichen Nutzungszeitraum an, nicht für das gesamte Jahr. Dies kann bei entsprechendem Nutzungsprofil eine spürbare Ersparnis bedeuten, bedeutet aber auch, dass das Fahrzeug außerhalb der Saison nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden darf.
Anders als die KFZ-Steuer wird die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht vom Hubraum, sondern von Faktoren wie Fahrzeugtyp, Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse und individuellem Fahrerprofil bestimmt. Beide Kostenpunkte sollten bei der Gesamtkalkulation der laufenden Fahrzeugkosten gemeinsam betrachtet werden, da sie zusammen einen erheblichen Teil der jährlichen Autokosten ausmachen.
Zum Abschluss beantworten wir häufige Fragen zur KFZ-Steuer.
Bei Motorrädern wird die Steuer ausschließlich nach Hubraum berechnet, ohne CO2-Komponente — der Satz liegt bei 1,84 € je angefangene 25 cm³. Für ein typisches Motorrad mit 600 cm³ Hubraum ergibt sich damit eine jährliche Steuer von etwa 44 €, deutlich weniger als bei vergleichbaren Pkw.
Für Lastkraftwagen und Wohnmobile gelten eigene Berechnungsgrundlagen, die sich primär am zulässigen Gesamtgewicht orientieren, gestaffelt in verschiedene Gewichtsklassen. Bei Wohnmobilen kommt zusätzlich häufig eine Schadstoffklassen-Komponente hinzu, die ältere, weniger emissionsarme Fahrzeuge stärker belastet.
Die KFZ-Steuer wird grundsätzlich automatisch per SEPA-Lastschrift eingezogen — eine manuelle Überweisung ist nicht vorgesehen. Bei unzureichender Kontodeckung zum Fälligkeitstermin drohen Mahngebühren und im schlimmsten Fall eine Untersagung der weiteren Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr durch die Zulassungsstelle.
Bei Firmenwagen, die auch privat genutzt werden dürfen, ist die KFZ-Steuer selbst zwar ein regulärer Betriebsausgabenposten des Unternehmens, die private Nutzung wird jedoch separat über die sogenannte 1%-Regelung oder ein Fahrtenbuch lohnsteuerlich beim Arbeitnehmer erfasst — zwei unterschiedliche steuerliche Ebenen, die häufig verwechselt werden.
Mit dem wachsenden Anteil an Elektrofahrzeugen wird die künftige Ausgestaltung der KFZ-Steuer politisch diskutiert — perspektivisch könnten sich die Bemessungsgrundlagen stärker an Fahrzeuggewicht oder gefahrenen Kilometern statt an Hubraum und CO2-Ausstoß orientieren, um auch von emissionsfreien Fahrzeugen einen fairen Beitrag zur Infrastrukturfinanzierung zu erhalten.
Die KFZ-Steuer ist ein vergleichsweise kleiner, aber jährlich wiederkehrender Kostenfaktor der Fahrzeughaltung. Wer Hubraum, CO2-Ausstoß und mögliche Befreiungen kennt, kann die eigene Steuerlast realistisch einschätzen und bei der Fahrzeugwahl gezielt berücksichtigen.
Auch wenn die KFZ-Steuer bundeseinheitlich berechnet wird, unterscheiden sich Service und Bearbeitungszeiten der örtlichen Zulassungsstellen teils erheblich. Viele Zulassungsstellen bieten mittlerweile Online-Terminvereinbarung und digitale Ummeldeverfahren an, was den früher zeitaufwändigen Behördengang deutlich vereinfacht.
Bei aus dem Ausland importierten Fahrzeugen muss vor der Zulassung in Deutschland häufig zunächst eine Einzelabnahme oder Vollgutachten erfolgen, das auch die für die Steuerberechnung relevanten technischen Daten (Hubraum, CO2-Ausstoß) amtlich feststellt, falls diese nicht bereits in vergleichbarer Form aus dem Herkunftsland vorliegen.
Wer ein Wohnmobil gewerblich vermietet, kann die gezahlte KFZ-Steuer als Betriebsausgabe geltend machen — anders als bei rein privater Nutzung, wo die Steuer eine reine Konsumausgabe ohne steuerliche Abzugsmöglichkeit darstellt. Diese Unterscheidung ist bei der Kalkulation der Wirtschaftlichkeit einer Vermietung relevant.
Die KFZ-Steuer ist im Vergleich zu anderen Fahrzeugkosten wie Versicherung, Kraftstoff und Wertverlust meist ein kleinerer, aber planbarer jährlicher Posten. Ein Verständnis der Berechnungsgrundlagen hilft insbesondere bei der Fahrzeugwahl, um die laufenden Gesamtkosten realistisch einzuschätzen.
Bei der Entscheidung zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen sollte die KFZ-Steuer immer im Kontext der gesamten Mobilitätskosten betrachtet werden — Kraftstoff- oder Stromkosten, Versicherung, Wertverlust und Wartung machen in der Regel einen deutlich größeren Anteil der Gesamtkosten aus als die Steuer selbst. Eine reine Fokussierung auf die Steuerersparnis, etwa durch besonders kleine Hubräume, kann bei anderen Kostenfaktoren zu suboptimalen Entscheidungen führen.
Über die reine Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge hinaus setzt die gestaffelte CO2-Komponente bei Verbrennern zusätzliche Anreize für emissionsärmere Modelle innerhalb derselben Fahrzeugklasse. Käufer, die zwischen mehreren Modellen mit ähnlichem Hubraum, aber unterschiedlichem CO2-Ausstoß wählen, sollten diesen Unterschied in die Gesamtkalkulation einbeziehen.
| CO2-Ausstoß | Zusätzlicher Satz je g/km über Freigrenze |
|---|---|
| 95–115 g/km | 2,00 € |
| 116–135 g/km | 2,20 € |
| 136–155 g/km | 2,50 € |
| 156–175 g/km | 2,90 € |
| 176–195 g/km | 3,40 € |
| über 195 g/km | 4,00 € |
Diese progressive Staffelung bedeutet, dass Fahrzeuge mit sehr hohem CO2-Ausstoß nicht nur absolut, sondern auch prozentual überproportional stärker besteuert werden als sparsamere Modelle. Bei der Fahrzeugwahl lohnt sich daher ein genauer Blick auf die Herstellerangaben zum CO2-Ausstoß, die auf dem Prüfstand nach dem WLTP-Verfahren ermittelt werden.
Bei Plug-in-Hybriden wird die Steuer nach dem gleichen Prinzip wie bei reinen Verbrennern berechnet, wobei der oft niedrigere offizielle CO2-Ausstoß (der auch den elektrischen Fahranteil berücksichtigt) zu einer günstigeren Einstufung führt als bei einem vergleichbaren reinen Verbrenner. Kritiker bemängeln, dass die tatsächlichen Emissionen im realen Fahrbetrieb oft höher liegen als die auf dem Prüfstand ermittelten Werte, insbesondere wenn der elektrische Fahranteil in der Praxis gering ausfällt.
Für Anhänger fällt grundsätzlich eine eigene, meist geringere KFZ-Steuer an, die sich primär nach dem zulässigen Gesamtgewicht richtet. Wer regelmäßig mit einem Wohnwagen oder Pferdeanhänger unterwegs ist, sollte diese zusätzlichen, oft übersehenen Kosten in die Gesamtkalkulation der Mobilitätskosten einbeziehen.
Wer Zweifel an der Richtigkeit des eigenen KFZ-Steuerbescheids hat — etwa bei einer vermuteten Falscheinstufung des Hubraums oder CO2-Werts — kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim zuständigen Hauptzollamt einlegen, das für die KFZ-Steuer zuständig ist (nicht das Finanzamt). Als Nachweis dienen die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I), in denen die relevanten technischen Daten amtlich vermerkt sind.
Die KFZ-Steuer folgt einem klaren, aber mehrschichtigen Berechnungssystem aus Hubraum- und CO2-Komponente. Wer die Grundlagen versteht, kann bereits bei der Fahrzeugwahl die zu erwartende Steuerlast realistisch einschätzen und in die Gesamtkostenbetrachtung der Mobilität integrieren.
Neben der KFZ-Steuerbefreiung existierten in der Vergangenheit zusätzliche Kaufanreize wie der Umweltbonus, dessen Verfügbarkeit sich jedoch regelmäßig ändert. Käufer eines Elektrofahrzeugs sollten sich vor dem Kauf über die aktuell gültigen Förderprogramme informieren, da diese sich von der reinen KFZ-Steuerbefreiung unterscheiden und zusätzlich zu dieser genutzt werden können.
Unabhängig von der KFZ-Steuer können Umweltzonen in bestimmten Städten die Nutzung älterer, emissionsstärkerer Fahrzeuge einschränken oder ganz verbieten. Diese Regelungen sind von der Steuer getrennt zu betrachten, sollten aber bei der Fahrzeugwahl gemeinsam berücksichtigt werden, insbesondere für Pendler in Großstädte mit entsprechenden Beschränkungen.
| Fahrzeugtyp | Hubraum/Motor | CO2 (g/km) | Geschätzte Jahressteuer |
|---|---|---|---|
| Kompaktklasse Benziner | 1.400 cm³ | 125 | ca. 70-90 € |
| Mittelklasse Diesel | 2.000 cm³ | 135 | ca. 180-220 € |
| SUV Benziner | 2.000 cm³ | 180 | ca. 200-260 € |
| Elektrofahrzeug | – | 0 | 0 € (Befreiung) |
Diese Werte sind überschlägige Richtwerte — für eine exakte Berechnung Ihres konkreten Fahrzeugs nutzen Sie unseren KFZ-Steuer-Rechner mit den genauen Daten aus Ihrer Zulassungsbescheinigung.
Die KFZ-Steuer folgt einem nachvollziehbaren, aber mehrschichtigen System, das ökologische Anreize mit klassischer Hubraumbesteuerung kombiniert. Ein gutes Verständnis der Berechnungsgrundlagen unterstützt sowohl die Fahrzeugwahl als auch die realistische Kalkulation der laufenden Mobilitätskosten.
Unternehmen mit größeren Fahrzeugflotten kalkulieren die KFZ-Steuer als festen Bestandteil der Gesamtbetriebskosten pro Fahrzeug (Total Cost of Ownership). Bei der Flottenzusammenstellung spielt die Steuerlast neben Anschaffungskosten, Kraftstoffverbrauch und Restwert eine relevante, wenn auch meist untergeordnete Rolle gegenüber den größeren Kostenblöcken.
Ein verbreiteter Irrtum: Die KFZ-Steuer wird oft mit der Kfz-Versicherung verwechselt — beide sind jedoch völlig unabhängige Kostenpunkte mit unterschiedlichen Zahlungsempfängern (Staat vs. Versicherungsunternehmen) und unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen. Auch die einmalige Zulassungsgebühr bei der Erstzulassung ist von der jährlich wiederkehrenden KFZ-Steuer zu unterscheiden.
Angesichts sinkender Steuereinnahmen aus fossilen Kraftstoffen durch die Elektromobilitätswende wird die künftige Ausgestaltung der Fahrzeugbesteuerung insgesamt politisch neu diskutiert — Modelle wie eine streckenbezogene Maut oder eine allgemeine Infrastrukturabgabe unabhängig vom Antriebssystem werden als mögliche zukünftige Alternativen zur klassischen KFZ-Steuer erwogen, auch wenn konkrete gesetzliche Änderungen noch nicht feststehen.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Hubraumkomponente | Steuerbestandteil nach Motorgröße |
| CO2-Komponente | Steuerbestandteil nach Emissionswert |
| Saisonkennzeichen | Kennzeichen für zeitlich begrenzte Nutzung |
| H-Kennzeichen | Kennzeichen für Oldtimer mit Pauschalsteuer |
Die KFZ-Steuer wurde in Deutschland bereits im frühen 20. Jahrhundert eingeführt, ursprünglich primär zur Finanzierung des Straßenbaus. Über die Jahrzehnte wandelte sich die Berechnungsgrundlage mehrfach — von reiner Hubraumbesteuerung bis zur heutigen kombinierten Hubraum-CO2-Berechnung, die stärker ökologische Lenkungswirkung entfalten soll. Diese Entwicklung spiegelt den Wandel von einer reinen Finanzierungssteuer zu einem zusätzlichen umweltpolitischen Instrument wider.
Anders als andere Steuern wird die KFZ-Steuer bundesweit einheitlich von den Hauptzollämtern verwaltet, nicht von den Finanzämtern der Länder — ein administrativer Unterschied, der bei Rückfragen oder Widersprüchen relevant ist, da die Zuständigkeit anders geregelt ist als bei den meisten anderen Steuerarten.
Ein solides Verständnis der KFZ-Steuer-Systematik hilft nicht nur bei der aktuellen Fahrzeughaltung, sondern auch bei zukünftigen Kaufentscheidungen im Kontext der fortschreitenden Mobilitätswende.
Wer die KFZ-Steuer bei der Fahrzeugwahl minimieren möchte, sollte nicht nur auf den reinen Hubraum, sondern besonders auf den CO2-Ausstoß achten, da dieser bei modernen Fahrzeugen oft den größeren Anteil an der Gesamtsteuer ausmacht. Ein Vergleich der offiziellen WLTP-Verbrauchs- und Emissionswerte verschiedener Modelle vor dem Kauf lohnt sich daher nicht nur aus Umwelt-, sondern auch aus Kostengründen.
Bei Leasingfahrzeugen wird die KFZ-Steuer in der Regel vom Leasingnehmer getragen, auch wenn das Fahrzeug rechtlich dem Leasinggeber gehört — diese Regelung sollte im Leasingvertrag klar ausgewiesen sein, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Die genannten Steuersätze und Befreiungsfristen entsprechen dem Stand 2026 — für eine verbindliche, aktuelle Berechnung nutzen Sie unseren Rechner oder wenden Sie sich an das zuständige Hauptzollamt.
Die KFZ-Steuer wird angesichts der fortschreitenden Elektromobilität und veränderter Mobilitätsmuster in den kommenden Jahren voraussichtlich weiteren Reformen unterliegen. Wer die aktuellen Grundlagen versteht, ist gut vorbereitet, um auch zukünftige Änderungen des Systems richtig einzuordnen und die eigene Fahrzeugwahl entsprechend anzupassen.
Wer sich mit den Gesamtkosten der Mobilität beschäftigt, findet ergänzende Informationen auch in unserem Artikel zur Mehrwertsteuer, die beim Fahrzeugkauf selbst ebenfalls eine erhebliche Rolle spielt.
Muss ich die KFZ-Steuer bei einem geleasten Fahrzeug selbst zahlen? Ja, in der Regel trägt der Leasingnehmer die Steuer, auch wenn das Fahrzeug formal dem Leasinggeber gehört. Ändert sich die Steuer bei einem Motortuning? Ja, technische Änderungen, die Hubraum oder Emissionswerte verändern, müssen der Zulassungsstelle gemeldet werden und können die Steuerhöhe beeinflussen.
Diese Informationen helfen Ihnen bei der nächsten Fahrzeugentscheidung.
Bei einem geplanten Fahrzeugkauf lohnt sich neben dem Vergleich der KFZ-Steuer auch ein Blick auf mögliche zukünftige Umweltzonen-Regelungen in der eigenen Region, da diese die langfristige Nutzbarkeit eines Fahrzeugs zusätzlich beeinflussen können, unabhängig von der reinen Steuerlast.
Eine informierte Fahrzeugwahl spart nicht nur bei der KFZ-Steuer, sondern über die gesamte Nutzungsdauer erhebliche Kosten.
| Fahrzeug | Geschätzte Jahressteuer |
|---|---|
| Kleinwagen, 1.000 cm³, Benziner | ca. 30-50 € |
| Van/Kombi, Diesel, 1.900 cm³ | ca. 150-190 € |
| Sportwagen, hoher CO2-Ausstoß | ca. 300-450 € |
Die KFZ-Steuer in Deutschland folgt heute einem kombinierten System aus Hubraum- und CO2-Besteuerung, das ökologische Anreize mit klassischer Fahrzeugbesteuerung verbindet. Elektrofahrzeuge profitieren aktuell von einer zeitlich befristeten vollständigen Befreiung. Ein gutes Verständnis dieser Systematik hilft bei der Fahrzeugwahl ebenso wie bei der laufenden Kostenplanung.
Nutzen Sie unseren KFZ-Steuer-Rechner für eine schnelle, individuelle Berechnung Ihres Fahrzeugs.
Hubraum plus CO2-Ausstoß ergeben die Steuerlast bei den meisten Pkw, Elektrofahrzeuge sind aktuell befristet befreit. Prüfen Sie bei der nächsten Fahrzeugwahl beide Komponenten, um Ihre laufenden Kosten realistisch einzuschätzen.
Danke fürs Lesen.
Bis bald.
Bewahren Sie Ihren KFZ-Steuerbescheid zusammen mit den Fahrzeugpapieren auf, damit Sie bei Rückfragen oder einem geplanten Verkauf schnell darauf zugreifen können.
Merken Sie sich: Hubraum und CO2-Ausstoß bestimmen gemeinsam die Steuerhöhe bei den meisten Fahrzeugen, während Elektrofahrzeuge aktuell befristet komplett befreit sind. Dieses Grundwissen hilft bei jeder zukünftigen Fahrzeugentscheidung.
Die KFZ-Steuer wird in den kommenden Jahren durch die Elektromobilitätswende voraussichtlich weiteren Anpassungen unterliegen. Bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen informiert, um bei Ihrer nächsten Fahrzeugentscheidung stets auf dem neuesten Stand zu sein und die für Sie günstigste Option zu wählen.
Danke fürs Lesen und viel Erfolg bei Ihrer nächsten Fahrzeugentscheidung.
Die richtige Fahrzeugwahl hängt von vielen individuellen Faktoren ab — Nutzungsprofil, Budget, persönliche Prioritäten. Die KFZ-Steuer ist dabei nur ein Baustein unter mehreren, der jedoch bei genauerer Betrachtung durchaus Kosteneinsparungen ermöglichen kann.
Mit diesem Wissen können Sie sowohl Ihre aktuelle Steuerlast realistisch einschätzen als auch zukünftige Fahrzeugentscheidungen fundierter treffen.
Mit diesem soliden Grundwissen können Sie sowohl Ihre aktuelle KFZ-Steuer-Situation besser verstehen als auch zukünftige Fahrzeugkäufe deutlich fundierter, selbstbewusster und wirtschaftlicher planen.
Bewahren Sie diese Informationen als Referenz für zukünftige Fragen zu Ihrer eigenen Fahrzeugbesteuerung.
Reine Elektroautos sind bis 31.12.2030 befreit. Außerdem: Schwerbehinderte mit Merkzeichen H, aG oder Bl. Fahrzeuge für gemeinnützige Zwecke. Oldtimer mit H-Kennzeichen zahlen Pauschalsteuer 191,73 EUR.
Der Hubraumanteil ist bei Diesel deutlich höher (9,50 vs. 2,00 EUR je 100 ccm). Das soll den Steuervorteil beim Kraftstoffpreis (niedrigerer Grundpreis für Diesel) teilweise ausgleichen.
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor Juli 2009 gilt der alte Tarif: Nur nach Hubraum und Schadstoffklasse. Für sehr alte Autos (vor 1986): Pauschaltarif. Genaue Berechnung im Rechner eingeben.
Privat: Nein. Gewerblich/beruflich: Ja, als Betriebsausgabe oder Werbungskosten (bei Selbstständigen und wenn das Fahrzeug beruflich genutzt wird). Bei Arbeitnehmern mit Firmenwagen trägt in der Regel der Arbeitgeber die KFZ-Steuer.
Ja, Fahrzeuge mit H-Kennzeichen zahlen eine Pauschalsteuer statt der individuellen Berechnung, was meist deutlich günstiger ausfällt.
Ja, je nach Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ist eine vollständige oder hälftige Befreiung möglich.