Hubraum, CO₂-Ausstoß und Steuerbefreiung für Elektroautos erklärt
Die Kraftfahrzeugsteuer (KFZ-Steuer) ist eine Jahressteuer, die für jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug fällig wird. Seit 2009 richtet sie sich nicht mehr nur nach dem Hubraum, sondern auch nach dem CO₂-Ausstoß — ein ökologischer Lenkungseffekt.
KFZ-Steuer = Hubraumanteil + CO₂-Anteil
| CO₂ g/km (über Freibetrag 95 g/km) | EUR je g/km |
|---|---|
| 1–5 g/km über Freibetrag | 2,00 EUR |
| 6–10 g/km | 2,20 EUR |
| 11–20 g/km | 2,50 EUR |
| 21–35 g/km | 2,90 EUR |
| 36–60 g/km | 3,40 EUR |
| Über 60 g/km | 4,00 EUR |
Reine Elektrofahrzeuge sind bis zum 31. Dezember 2030 vollständig von der KFZ-Steuer befreit — egal ob Neukauf oder Gebrauchtfahrzeug, solange es als Elektro zugelassen ist. Nach 2030 gelten noch nicht festgelegte Übergangsregelungen.
Die KFZ-Steuer wird jährlich vom Hauptzollamt festgesetzt und automatisch vom Konto abgebucht (SEPA-Lastschriftmandat). Bei unterjähriger Zulassung: anteilig. Zahlung kann auch halbjährlich oder quartalsweise gegen Aufschlag erfolgen.
Reine Elektroautos sind bis 31.12.2030 befreit. Außerdem: Schwerbehinderte mit Merkzeichen H, aG oder Bl. Fahrzeuge für gemeinnützige Zwecke. Oldtimer mit H-Kennzeichen zahlen Pauschalsteuer 191,73 EUR.
Der Hubraumanteil ist bei Diesel deutlich höher (9,50 vs. 2,00 EUR je 100 ccm). Das soll den Steuervorteil beim Kraftstoffpreis (niedrigerer Grundpreis für Diesel) teilweise ausgleichen.
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor Juli 2009 gilt der alte Tarif: Nur nach Hubraum und Schadstoffklasse. Für sehr alte Autos (vor 1986): Pauschaltarif. Genaue Berechnung im Rechner eingeben.
Privat: Nein. Gewerblich/beruflich: Ja, als Betriebsausgabe oder Werbungskosten (bei Selbstständigen und wenn das Fahrzeug beruflich genutzt wird). Bei Arbeitnehmern mit Firmenwagen trägt in der Regel der Arbeitgeber die KFZ-Steuer.