Kfz-Steuer-Rechner 2026
Kraftfahrzeugsteuer für Pkw berechnen – Benziner, Diesel, Hybrid und Elektro
Steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld P.1.
Steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld V.7.
Maßgeblich für die Berechnungsformel.
| Antriebsart | — |
| Hubraum | — |
| Sockelbetrag pro 100 cm³ | — |
| Hubraum-Steuer | — |
| CO₂-Ausstoß | — |
| CO₂-Steuer | — |
| Kfz-Steuer gesamt / Jahr | — |
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer 2026
Wie wird die Kfz-Steuer 2026 berechnet?
Seit der Reform 2009 setzt sich die Kfz-Steuer für Pkw aus zwei Teilen zusammen: 1) Hubraum-Komponente: 2,00 € (Benziner) bzw. 9,50 € (Diesel) je angefangene 100 cm³. 2) CO₂-Komponente: progressive Staffelung ab 96 g/km – von 2,00 € bis 4,00 € je g/km über dem Freibetrag. Je höher der CO₂-Wert, desto mehr zahlen Sie pro Gramm.
Sind Elektroautos wirklich steuerfrei?
Ja. Rein elektrische Fahrzeuge sind bei Erstzulassung bis Ende 2035 für maximal 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Ein Elektroauto, das 2026 zugelassen wird, zahlt also bis 2035 keine Kfz-Steuer. Das hat der Bundestag 2025 beschlossen – ursprünglich war die Befreiung nur bis 2030 geplant.
Warum zahlt Diesel mehr als Benziner?
Der Sockelbetrag für Diesel beträgt 9,50 € pro 100 cm³ – gegenüber 2,00 € für Benziner. Das liegt daran, dass Diesel in Deutschland steuerlich günstiger an der Zapfsäule ist. Die höhere Kfz-Steuer soll diesen Vorteil teilweise ausgleichen.
Wo finde ich Hubraum und CO₂-Wert meines Autos?
Beide Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein): Hubraum im Feld P.1, CO₂-Wert im Feld V.7. Alternativ finden Sie die Werte auf der Herstellerwebseite oder in der Betriebserlaubnis.
Kann ich die Kfz-Steuer von der Steuer absetzen?
Als Privatperson: Nein. Als Selbstständiger oder Unternehmer: Ja, wenn das Fahrzeug als Betriebsfahrzeug genutzt wird – dann als Betriebsausgabe. Arbeitnehmer können die Kfz-Steuer nicht direkt absetzen, profitieren aber indirekt über die Pendlerpauschale.
Wann wird die Kfz-Steuer fällig?
Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift vom Hauptzollamt eingezogen. Der Einzugstermin richtet sich nach dem Zulassungsdatum. Nach der ersten Zulassung erhalten Sie einen Kfz-Steuerbescheid – danach erfolgt die Abbuchung automatisch jährlich.