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Miete und Mietrecht in Deutschland – Was Mieter wissen müssen

Mieterhöhung, Kündigung, Nebenkosten und Mietpreisbremse 2026

📅 Aktualisiert: Juni 2026

Deutschland ist ein Mieterland: Rund 57% der Bevölkerung wohnen zur Miete — mehr als in fast jedem anderen EU-Land. Das Mietrecht ist deshalb besonders ausgeprägt und schützt Mieter weitgehend vor willkürlichen Kündigungen und übermäßigen Mieterhöhungen.

Der Mietvertrag – Das Wichtigste

Ein Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden — schriftlich ist aber dringend empfohlen. Wichtige Punkte:

Mieterhöhung: Wann ist sie zulässig?

Der Vermieter darf die Miete erhöhen, aber nur unter bestimmten Bedingungen:

Die Mietpreisbremse

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt die Mietpreisbremse: Die Miete darf bei Neuvermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Gilt in vielen Großstädten wie Berlin, Hamburg, München, Frankfurt.

Ausnahmen Mietpreisbremse: Neubauten (Erstbezug nach Oktober 2014), umfassend modernisierte Wohnungen, möblierte Wohnungen (teils). Wenn Vormieter mehr zahlte: Bestandsschutz für Vermieter möglich.

Kündigung des Mietvertrags

Wer kündigtFristBesonderheiten
Mieter3 MonateImmer möglich, kein Grund nötig
Vermieter3–9 MonateNur mit berechtigtem Interesse (Eigenbedarf etc.)
Fristlos (beide)SofortNur bei schwerwiegendem Grund

Nebenkosten (Betriebskosten)

Umlagefähige Nebenkosten nach §2 BetrKV sind u.a.: Wasser/Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudeversicherung, Aufzug, Treppenhausreinigung. Nicht umlagefähig: Verwaltungskosten, Instandhaltung, Reparaturen.

Jährliche Nebenkostenabrechnung: Frist 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Nachforderungen verjähren danach.

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Häufige Fragen

Wie viel Kaution darf der Vermieter verlangen?

Maximal 3 Nettokaltmieten (§551 BGB). Bei 800 EUR Kaltmiete also max. 2.400 EUR. Zahlung in 3 Raten zu Beginn des Mietverhältnisses möglich. Rückgabe: Innerhalb von 3–6 Monaten nach Auszug (inkl. Zinsen).

Muss ich auf eine Mieterhöhung eingehen?

Nicht sofort. Der Mieter hat mindestens 2 volle Monate Zeit zum Nachdenken. Erst danach wird die Erhöhung wirksam (§558b BGB). Widerspricht der Mieter, muss der Vermieter klagen.

Was kann ich bei Mietmängeln tun?

Mangel schriftlich dem Vermieter melden (mit Fristsetzung). Bei Nichtbehebung: Miete mindern. Höhe der Minderung abhängig vom Mangel (z.B. Schimmel: 10–20%). Nie einfach aufhören zu zahlen — immer auf Sperrkonto einzahlen!

Gilt die Mietpreisbremse überall?

Nein, nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die per Landesverordnung ausgewiesen wurden. In Bayern, Berlin, Hamburg, NRW (teils) gilt sie. In ländlichen Regionen meist nicht. Gemeinde/Amt fragen oder Mieterverein kontaktieren.