Was passiert mit Ihrer Rente wenn Sie sich scheiden lassen? Vollständig erklärt.
Eine Scheidung hat nicht nur emotionale Folgen — sie betrifft auch direkt Ihre Altersvorsorge. Der Versorgungsausgleich ist das gesetzliche Verfahren, das bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern aufteilt. Dieses Thema wird oft unterschätzt, kann aber tens von tausend Euro Unterschied im Alter bedeuten.
Der Versorgungsausgleich (VA) ist in den §§ 1-59 VersAusglG (Versorgungsausgleichsgesetz) geregelt und wird automatisch bei jeder Scheidung vom Familiengericht durchgeführt — es sei denn, die Ehegatten schließen ihn vertraglich aus.
Das Prinzip: Alle Rentenanwartschaften und Versorgungsansprüche, die während der Ehezeit aufgebaut wurden, werden halbiert und gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilt. Wer mehr verdient hat und mehr Rentenpunkte gesammelt hat, gibt die Hälfte der Differenz ab.
Ausgeglichen werden alle Versorgungen die in der Ehezeit erworben wurden. Die Ehezeit beginnt am ersten des Monats der Eheschließung und endet am letzten des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
| Versorgungsart | Wird ausgeglichen? | Wie? |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rentenversicherung (DRV) | ✅ Ja, immer | Interne Teilung — Rentenpunkte werden übertragen |
| Betriebliche Altersvorsorge (bAV) | ✅ Ja | Interne oder externe Teilung |
| Beamtenpension | ✅ Ja | Externe Teilung über DRV |
| Private Rentenversicherung | ✅ Ja | Interne oder externe Teilung |
| Riester-Rente | ✅ Ja | Interne Teilung |
| Rürup-Rente | ✅ Ja | Interne Teilung |
| Vor der Ehe erworbene Ansprüche | ❌ Nein | Gehören dem ursprünglichen Inhaber |
| Nach Scheidungsantrag erworbene Ansprüche | ❌ Nein | Gehören dem Erwerber |
Das Gericht berechnet den Ausgleichswert für jede Versorgung separat. Bei der gesetzlichen Rente gilt:
Ein Entgeltpunkt entspricht 2026 einem monatlichen Rentenwert von 42,52 EUR. Bei einem Transfer von 6 Entgeltpunkten bedeutet das eine dauerhafte Rentenveränderung von 6 × 42,52 = 255,12 EUR/Monat — lebenslang!
Der ausgleichsberechtigte Ehegatte erhält ein eigenes Konto beim selben Versorgungsträger. Bei der gesetzlichen Rente bedeutet das: die Entgeltpunkte werden direkt vom Konto des Ausgleichspflichtigen auf ein neues Konto des Berechtigten bei der DRV übertragen. Keine Bargeldzahlung — nur Kontoübertragung.
Der Ausgleichswert wird beim Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen entnommen und bei einem anderen Träger (z.B. DRV) für den Berechtigten angelegt. Vorteil: Flexibel. Nachteil: Mögliche Abzüge durch Übertragungskosten.
Der VA kann ausgeschlossen oder eingeschränkt werden:
Der Versorgungsausgleich wirkt sich dauerhaft auf die monatliche Rente aus — und zwar ab dem Zeitpunkt des Rentenbezugs, nicht schon bei der Scheidung. Wer Entgeltpunkte abgeben muss, bekommt entsprechend weniger Rente. Wer erhält, bekommt mehr.
Eine wichtige Frage: Stirbt der ausgleichsberechtigte Ex-Partner vor Rentenbeginn oder kurz danach (weniger als 36 Monate Rentenbezug), wird der VA rückgängig gemacht — der Ausgleichspflichtige bekommt seine Entgeltpunkte zurück. Das nennt sich Rückabwicklung nach §§ 35-38 VersAusglG.
Bei Beamtenpensionen ist der VA komplexer, weil Beamte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Ausgleich erfolgt durch externe Teilung: Ein Betrag wird aus der Pensionsrücklage entnommen und bei der DRV für den Ex-Partner angelegt. Das Familiengericht braucht dafür eine versicherungsmathematische Berechnung der Pension.
Der Versorgungsausgleich selbst ist steuerlich neutral — es fallen keine Steuern auf die Übertragung an. Allerdings wirkt er sich indirekt auf die spätere Rentenbesteuerung aus: Wer durch den VA höhere Rentenpunkte bekommt, hat im Alter ein höheres zu versteuerndes Renteneinkommen.
Ehe 1995–2026 (31 Jahre). Mann verdiente durchgehend Durchschnittslohn (31 Entgeltpunkte in Ehezeit). Frau war Hausfrau und hat 0 Entgeltpunkte in Ehezeit gesammelt, dafür 3 × 3 = 9 Punkte Mütterrente.
Ehe 2005–2026 (21 Jahre). Mann: 21 Entgeltpunkte. Frau: 12 Entgeltpunkte (Teilzeit wegen Kindern).
Berechnen Sie sofort wie viele Rentenpunkte bei einer Scheidung übertragen werden.
→ Zum RechnerDas Familiengericht fordert Auskünfte von allen Versorgungsträgern an — das dauert oft 6-12 Monate. Die Scheidung selbst wartet auf diese Auskünfte. Wer den VA per notarieller Vereinbarung regelt, kann das Verfahren erheblich beschleunigen.
Nachträglich kaum. Möglich ist eine Abänderung wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern (§ 51 VersAusglG). Wenn der Berechtigte vor oder kurz nach Rentenbeginn stirbt (Rückabwicklung nach §§ 35-38), werden die Punkte zurückübertragen.
Stirbt der ausgleichsberechtigte Ex-Partner vor Beginn seiner Rente oder innerhalb der ersten 36 Monate des Rentenbezugs, werden die übertragenen Entgeltpunkte an den Ausgleichspflichtigen zurückgegeben. Dieser bekommt dann wieder seine volle Rente.
Bei Ehen unter 3 Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines der Ehegatten statt — er ist also nicht automatisch. Bei längeren Ehen läuft er immer automatisch ab, außer die Parteien vereinbaren vertraglich etwas anderes.
Nicht direkt — der VA erfolgt durch Übertragung von Versorgungsanwartschaften, nicht durch Bargeldzahlung. Möglich ist eine schuldrechtliche Vereinbarung außerhalb des VA, z.B. Ausgleich durch höheren Zugewinnausgleich oder Immobilienanteil. Das muss notariell vereinbart werden.
Versorgungsausgleich: Teilung der Rentenanwartschaften aus der Ehezeit. Zugewinnausgleich: Teilung des in der Ehe aufgebauten Vermögens (Immobilien, Ersparnisse, Aktien). Beides läuft bei einer Scheidung parallel — sind aber völlig getrennte Verfahren.
📚 Quellen: §§ 1-59 VersAusglG (Versorgungsausgleichsgesetz), §§ 220-228 FamFG, Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesministerium der Justiz · Alle Angaben ohne Gewähr · Stand Juli 2026