Versorgungsausgleich-Rechner 2026
Rente bei Scheidung
Beim Versorgungsausgleich werden die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner aufgeteilt. Jeder Partner bekommt die Hälfte der gemeinsam erworbenen Rentenanwartschaften — unabhängig davon wer gearbeitet hat. Das gilt für gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Altersvorsorge.
Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich automatisch im Scheidungsverfahren durch. Jeder Träger (DRV, Betriebsrente, Lebensversicherung) teilt die Anwartschaften. Bei der gesetzlichen Rente: Rentenpunkte werden übertragen — der gebende Partner verliert Rentenpunkte, der empfangende gewinnt sie.
Ehegatten können den Versorgungsausgleich ausschließen — notariell beurkundet im Ehevertrag oder in einem Scheidungsfolgenvertrag. Bei kurzen Ehen unter 3 Jahren: Der Versorgungsausgleich entfällt automatisch wenn keine Partei Antrag stellt.
| Entgeltpunkte P1 (Ehezeit) | — |
| Entgeltpunkte P2 (Ehezeit) | — |
| Differenz | — |
| Ausgleichsbetrag (Hälfte der Diff.) | — |
| P1 nach VA | — |
| P2 nach VA | — |
| Rentenwert 2026: 39,32 €/Punkt | 39,32 € |
| Rentenänderung P1 / Mon. | — |
📊 Rechenbeispiel: P1: 12 EP · P2: 3 EP · 12 Jahre Ehe
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Häufige Fragen
Was ist der Versorgungsausgleich?
Bei der Scheidung werden alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzlich, betrieblich, privat) hälftig geteilt. Wer mehr verdient hat und mehr Rentenpunkte gesammelt hat, gibt die Hälfte des Überschusses ab. Der ausgleichspflichtige Ehegatte verliert Rentenpunkte, der berechtigte gewinnt.
Gilt der Versorgungsausgleich auch für Betriebsrenten?
Ja — alle Altersversorgungen werden ausgeglichen: gesetzliche Rente (DRV), betriebliche Altersvorsorge (bAV), Beamtenpension, Riester-Rente, berufsständische Versorgungswerke. Jeder Träger teilt die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften separat auf.
Kann man den Versorgungsausgleich umgehen?
Ausschluss oder Änderung ist möglich durch: Ehevertrag (vor der Ehe, notariell), Scheidungsfolgenvertrag (während des Scheidungsverfahrens). Voraussetzung: Beide Partner müssen zustimmen, es darf kein Ehegatte unangemessen benachteiligt werden. Familiengericht prüft Wirksamkeit.
Was passiert wenn der Ex-Partner stirbt?
Stirbt der Rentenempfänger nach dem Versorgungsausgleich vor oder kurz nach Rentenbeginn: Die übertragenen Rentenpunkte fallen zurück (Rückübertragung nach 36 Monaten Rentenbezug). Stirbt er später: Die Rentenpunkte bleiben beim Träger. Gegenüber Erbschaft: Versorgungsausgleich und Erbrecht sind unabhängig.