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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Nachehelicher Unterhalt Rechner 2026

Ehegattenunterhalt

Der nacheheliche Unterhalt (Ehegattenunterhalt) sichert den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten nach der Scheidung. Die Grundlage ist die eheliche Lebenssituation: Beide Ehegatten haben Anspruch auf Teilhabe am gemeinsamen Lebensstandard. Die 3/7-Regel ist eine verbreitete Näherungsformel.

Die 3/7-Regel: Der Unterhaltsberechtigte erhält 3/7 der Einkommensdifferenz zwischen beiden Ehegatten nach Abzug des Kindesunterhalts. Konkret: (Einkommen Unterhaltspflichtiger − Einkommen Berechtigter) × 3/7. Diese Formel ist vereinfacht — tatsächlich sind viele Faktoren zu berücksichtigen.

Der nacheheliche Unterhalt ist befristet und an Voraussetzungen geknüpft: Kindererziehung, Alter, Krankheit, Ausbildung, Arbeitslosigkeit. Seit der Unterhaltsreform 2008 gilt das Prinzip der Eigenverantwortung — jeder Ehegatte soll nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt sorgen.

📋 Rechtliche Grundlage: §§1569–1586b BGB (Nachehelicher Unterhalt). §1578 BGB (Maßstab eheliche Lebensverhältnisse). §1581 BGB (Leistungsfähigkeit). Selbstbehalt gegenüber Ex-Ehegatte: 1.510 €/Mon. (erhöhter Selbstbehalt). 3/7-Formel: BGH-Rechtsprechung zur Bedarfsbemessung. Unterhaltsreform 2008: §1569 BGB (Grundsatz Eigenverantwortung).
€/Mon.

Nach Abzug berufsbedingter Kosten (5%), Kreditraten etc.

€/Mon.

Eigenes Einkommen — auch Teilzeit oder 0 €

€/Mon.
Ehegattenunterhalt
Einkommensdifferenz
Einkommen Pflichtiger nach Unterhalt
Selbstbehalt (1.510 €)
1.510 €/Mon.
Einkommen Unterhaltspflichtiger
Kindesunterhalt
Bereinigtes Einkommen
Einkommen Berechtigter
Einkommensdifferenz
Berechnungsmethode
Ehegattenunterhalt
Einkommen Pflichtiger nach Unterhalt
Selbstbehalt: Dem Unterhaltspflichtigen muss mindestens 1.510 €/Monat verbleiben. Kann der Unterhalt aus dem Selbstbehalt nicht gezahlt werden, entfällt der Anspruch. Nachehelicher Unterhalt muss aktiv beim Familiengericht geltend gemacht werden — er entsteht nicht automatisch.

📊 Rechenbeispiel: 3.500 € Pflichtiger · 800 € Berechtigte · 500 € Kindesunterhalt

Bereinigtes Einkommen Pflichtiger
3.000 € (nach KU)
Einkommen Berechtigte
800 €
Differenz
2.200 €
3/7 der Differenz
942,86 €
Selbstbehalt check
3.000 − 942 = 2.058 € > 1.510 ✅
Ehegattenunterhalt
ca. 943 €/Mon.

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Häufige Fragen

Wie lange wird nachehelicher Unterhalt gezahlt?

Grundsätzlich bis der Berechtigte wieder selbst für sich sorgen kann. Befristet wenn: Kurze Ehe, eigenes Einkommen möglich. Dauerhaft wenn: Kindererziehung verhindert Erwerbstätigkeit, Krankheit, hohes Alter. Seit 2008 gilt Eigenverantwortung — Gericht prüft Zumutbarkeit der Erwerbstätigkeit nach Übergangszeit.

Was ist die 3/7-Regel beim Ehegattenunterhalt?

Vereinfachte Berechnungsformel: Unterhalt = (bereinigtes Nettoeinkommen Pflichtiger − bereinigtes Nettoeinkommen Berechtigter) × 3/7. Die 3/7 ergeben sich aus der Idee: Beide zusammen haben 7 'Teile' — der Pflichtiger 4, der Berechtigte 3. Tatsächlich gibt es viele Abweichungen je nach Einzelfall.

Muss ich nach der Scheidung sofort Unterhalt zahlen?

Nein — Ehegattenunterhalt ist freiwillig oder gerichtlich festgestellt. Er wird beim Familiengericht beantragt und per Vergleich oder Urteil festgesetzt. Trennungsunterhalt (während Trennungszeit vor Scheidung) gilt automatisch ab Trennung. Erst nach rechtskräftiger Scheidung: nachehelicher Unterhalt.

Kann Ehegattenunterhalt wegfallen?

Ja — bei Wiederheirat oder neuer Lebenspartnerschaft des Berechtigten. Bei grober Unbilligkeit (kurze Ehe ohne Kinder). Bei eigenem Einkommen das den Bedarf deckt. Bei Aussteuerung (Einigung über Abfindung statt laufendem Unterhalt). Unterhaltsverzicht im Ehevertrag möglich.