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Unterhalt-Rechner 2026

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 berechnen

Nettoeinkommen nach Abzug berufsbedingter Kosten, Schulden etc.

Tabellenunterhalt
monatlich brutto
Zu zahlender Unterhalt
nach Kindergeld-Abzug
Selbstbehalt
Mindestbedarf Unterhaltspfl.
Einkommensgruppe
Düsseldorfer Tabelle
Bereinigtes Nettoeinkommen
Einkommensgruppe
Altersstufe
Tabellenunterhalt
Kindergeld-Anrechnung (½)
Zu zahlender Unterhalt
Selbstbehalt (nicht erwerbstätig)1.200 € / Mon.
Selbstbehalt (erwerbstätig)1.450 € / Mon.
Hinweis: Diese Berechnung basiert auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 (Näherungswerte). Der tatsächliche Unterhalt hängt von vielen Faktoren ab (Einkommen beider Elternteile, Mangelfall, etc.). Für verbindliche Berechnung: Familienanwalt oder Jugendamt.

Häufige Fragen zum Kindesunterhalt

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine von Oberlandesgerichten erarbeitete Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts. Sie staffelt den Unterhalt nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Sie ist keine Rechtsnorm, wird aber von deutschen Gerichten als Standard angewandt.

Wird Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?

Ja. Das Kindergeld wird zur Hälfte (127,50 €) auf den Barunterhalt angerechnet, wenn das Kind beim anderen Elternteil lebt. Der Unterhaltspflichtige zahlt also den Tabellenunterhalt minus der Hälfte des Kindergelds.

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den der Unterhaltspflichtige mindestens für sich selbst behalten darf: 1.200 € (nicht erwerbstätig) bzw. 1.450 € (erwerbstätig). Wenn das Einkommen den Selbstbehalt nicht übersteigt, liegt ein Mangelfall vor und der Unterhalt kann reduziert werden.