Unterhalt-Rechner 2026
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 berechnen
Nettoeinkommen nach Abzug berufsbedingter Kosten, Schulden etc.
| Bereinigtes Nettoeinkommen | — |
| Einkommensgruppe | — |
| Altersstufe | — |
| Tabellenunterhalt | — |
| Kindergeld-Anrechnung (½) | — |
| Zu zahlender Unterhalt | — |
| Selbstbehalt (nicht erwerbstätig) | 1.200 € / Mon. |
| Selbstbehalt (erwerbstätig) | 1.450 € / Mon. |
Häufige Fragen zum Kindesunterhalt
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine von Oberlandesgerichten erarbeitete Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts. Sie staffelt den Unterhalt nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Sie ist keine Rechtsnorm, wird aber von deutschen Gerichten als Standard angewandt.
Wird Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?
Ja. Das Kindergeld wird zur Hälfte (127,50 €) auf den Barunterhalt angerechnet, wenn das Kind beim anderen Elternteil lebt. Der Unterhaltspflichtige zahlt also den Tabellenunterhalt minus der Hälfte des Kindergelds.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den der Unterhaltspflichtige mindestens für sich selbst behalten darf: 1.200 € (nicht erwerbstätig) bzw. 1.450 € (erwerbstätig). Wenn das Einkommen den Selbstbehalt nicht übersteigt, liegt ein Mangelfall vor und der Unterhalt kann reduziert werden.