DeutscheRechner← Alle Rechner

Kindergeld-Rechner 2026

Kindergeld, Kinderfreibetrag und jährliche Gesamtleistung berechnen

Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 255 € pro Kind und Monat — unabhängig von der Kinderzahl. Es wird bis zum 18. Geburtstag gewährt, bei Ausbildung oder Studium bis 25 Jahre. Kindergeld wird direkt mit dem Kinderfreibetrag verglichen — das Finanzamt wendet automatisch die günstigere Variante an.

Für die Günstigerprüfung: Kinderfreibetrag vs. Kindergeld.

Kindergeld monatlich
gesamt alle Kinder
Kindergeld jährlich
× 12 Monate
Pro Kind / Monat
255 €
einheitlich ab 2025
Kinderfreibetrag (pro Kind)
9.600 €
p.a. (beide Elternteile)
Anzahl Kinder
Kindergeld pro Kind255 € / Monat
Kindergeld gesamt / Monat
Kindergeld gesamt / Jahr
Kinderfreibetrag gesamt / Jahr
Hinweis 2026: Kindergeld beträgt einheitlich 255 € pro Kind und Monat (seit Januar 2025). Der Kinderfreibetrag beträgt 9.600 € pro Kind und Jahr (4.800 € pro Elternteil). Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung) – Kindergeld oder Freibetrag.

Häufige Fragen zum Kindergeld

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Das Kindergeld beträgt seit Januar 2025 einheitlich 255 € pro Kind und Monat – unabhängig davon, ob es das erste, zweite oder fünfte Kind ist. Früher gab es eine Staffelung nach Kinderzahl, die wurde abgeschafft.

Bis wann wird Kindergeld gezahlt?

Kindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Darüber hinaus bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist, einen Freiwilligendienst leistet oder arbeitslos gemeldet ist. Bei Behinderung ohne Altersbegrenzung.

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Beide sind Formen der steuerlichen Entlastung. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Der Kinderfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), welche Variante für Sie vorteilhafter ist und wendet die bessere an.

Wer bekommt das Kindergeld?

Kindergeld erhält derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt (haushaltszugehöriges Kind). Bei getrennt lebenden Eltern können sie untereinander vereinbaren, wer das Kindergeld bekommt. Es wird immer nur an einen Elternteil ausgezahlt.