Der Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt Familien die zwar genug verdienen um den eigenen Bedarf zu decken, aber nicht genug um auch ihre Kinder zu versorgen. 2026 beträgt der maximale Kinderzuschlag 292 € pro Kind und Monat. Er kann zusammen mit dem Wohngeld bezogen werden, aber nicht gleichzeitig mit dem Bürgergeld.
Anspruch besteht wenn: das Einkommen der Eltern mindestens die Mindesteinkommensgrenze (900 € für Paare, 600 € für Alleinerziehende) übersteigt und gleichzeitig die Höchsteinkommensgrenze nicht überschritten wird. Das verfügbare Einkommen über der Mindestgrenze wird zu 45% auf den Kinderzuschlag angerechnet.
Seit der Reform 2020 wurde der Kinderzuschlag erheblich verbessert: Die Anrechnung eigenen Einkommens wurde reduziert, die Einkommensgrenzen erhöht, und der KiZ kann jetzt auch bei höherem Einkommen teilweise bezogen werden. Geschätzt 1,2 Millionen Kinder haben potenziell Anspruch.
Antrag: Beim Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (gleiche Stelle wie Kindergeld). Online möglich über das Familienportal. Der KiZ wird zusammen mit Wohngeld berechnet — Kombiantrag empfohlen. Rückwirkend: 6 Monate.
Voraussetzungen: Kindergeldberechtigt für das Kind, Einkommen mindestens Mindestgrenze (900 €/Paar, 600 €/allein), Gesamteinkommen reicht nicht für Grundsicherung aller Familienmitglieder, kein Bürgergeld-Bezug. Die Berechnungsformel ist komplex — der KiZ-Lotse auf der BA-Website hilft.
Wie wird der Kinderzuschlag berechnet?
Vereinfacht: Maximaler KiZ − (Einkommen über Mindestgrenze × 45%). Das Einkommen wird erst auf die Mindestgrenze der Eltern angerechnet — was darüber liegt mindert den KiZ. Eigenes Einkommen/Vermögen der Kinder wird zu 100% angerechnet.
Kann ich gleichzeitig KiZ und Wohngeld bekommen?
Ja — KiZ und Wohngeld können kombiniert werden. Tatsächlich gibt es einen Kombiantrag beim Familienkasse. Empfehlung: Immer beide gemeinsam beantragen. KiZ und Bürgergeld schließen sich dagegen aus.
Was ist der KiZ-Lotse?
Ein Online-Tool der Bundesagentur für Arbeit (familien-lotse.de) das schnell zeigt ob KiZ-Anspruch besteht. Braucht ca. 5 Minuten. Viele Familien verzichten auf KiZ weil sie nicht wissen dass sie Anspruch haben — bundesweit nutzen schätzungsweise nur 50% der Berechtigten den KiZ.
📖 Kinderzuschlag 2026 – Was ist er und wer bekommt ihn?
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine staatliche Leistung für Familien, die zwar genug für sich selbst verdienen, aber nicht für ihre Kinder. Er beträgt 2026 bis zu 297 EUR pro Kind und Monat und wird zusätzlich zum Kindergeld (259 EUR) gezahlt — macht zusammen bis zu 556 EUR pro Kind.
Wer hat Anspruch? Eltern, die mindestens 900 EUR (Alleinerziehende: 600 EUR) brutto verdienen, deren Einkommen aber nicht für die gesamte Familie reicht. Wichtig: Kein Bürgergeld oder Sozialhilfe gleichzeitig möglich.
Kombination mit Wohngeld: Wer Kinderzuschlag erhält, kann gleichzeitig Wohngeld beantragen. Diese Kombination — KiZ + Wohngeld — kann Familien erheblich besser stellen als Bürgergeld, da kein Vermögen angerechnet wird.
Antrag: Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Online über familienkasse.de oder persönlich. Auch rückwirkend für max. 6 Monate möglich.
Maximal 297 EUR pro Kind und Monat — zusätzlich zum Kindergeld (259 EUR). Der tatsächliche Betrag wird individuell berechnet und hängt vom Einkommen der Eltern und der Anzahl der Kinder ab.
Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig bekommen?
Ja! KiZ und Wohngeld können kombiniert werden. Diese Kombination ist für viele Familien günstiger als Bürgergeld, weil Vermögen nicht angerechnet wird. Bürgergeld und KiZ schließen sich jedoch aus.
Wie beantrage ich den Kinderzuschlag?
Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit — online über familienkasse.de oder persönlich. Unterlagen: Einkommensnachweise, Mietbescheinigung, Personalausweis. Bewilligungszeitraum: 6 Monate, dann Verlängerungsantrag.
Was ist der KiZ-Lotse?
Der KiZ-Lotse ist ein offizielles Online-Tool der Bundesagentur für Arbeit, das in wenigen Minuten prüft, ob ein Kinderzuschlag-Anspruch besteht. Er ist unter arbeitsagentur.de/kiz-lotse erreichbar und kostenlos.
📐 Wie wird der Kinderzuschlag genau berechnet?
Die Berechnung des KiZ folgt einem mehrstufigen Verfahren nach §6a BKGG. Der entscheidende Faktor ist die 45%-Anrechnungsregel: Übersteigt das Einkommen der Eltern ihren eigenen Bedarf, werden nur 45% des übersteigenden Erwerbseinkommens auf den KiZ angerechnet — 55% bleiben frei.
Schritt 1: Familienbedarf berechnen
= Regelbedarf Eltern + Regelbedarf Kinder + 62% der Wohnkosten
Schritt 2: Elterneinkommen prüfen
= Nettoeinkommen minus Freibeträge
Schritt 3: Überschuss berechnen
= Elterneinkommen minus Elternbedarf
Schritt 4: Anrechnung auf KiZ
= 45% des Überschusses wird vom max. KiZ (297 €) abgezogen
KiZ pro Kind = 297 € − (45% × Überschuss pro Kind)
📚 Quelle: §6a BKGG, §§ 11–12 SGB II, Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026
📅 Auszahlungstermine und Bewilligungszeitraum
Der Kinderzuschlag wird für genau 6 Monate bewilligt. Nach Ablauf muss ein neuer Antrag gestellt werden. Änderungen der Lebenssituation während der Bewilligung (Einkommenserhöhung, Umzug) haben in der Regel keinen Einfluss auf den laufenden Bewilligungszeitraum.
Wichtig: Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich — der KiZ wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. So früh wie möglich beantragen!
Die Auszahlung erfolgt monatlich durch die Familienkasse, meist zusammen mit oder kurz nach dem Kindergeld. Der genaue Termin richtet sich nach der letzten Stelle der Kindergeldnummer.
📋
Antrag bei Familienkasse der BA
⏱️
Bewilligung 6 Monate
💶
Maximal 297 € pro Kind
🔄
Rückwirkend Nicht möglich!
💡 KiZ + Wohngeld: Die optimale Kombination
Die Kombination aus Kinderzuschlag und Wohngeld ist ausdrücklich vorgesehen und in den meisten Fällen die optimale Alternative zum Bürgergeld:
Keine Vermögensprüfung im klassischen Sinne (anders als Bürgergeld)
Kein Jobcenter — Antrag bei Familienkasse und Wohngeldstelle
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