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Kinderzuschlag-Rechner 2026

Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) bis 292 € pro Kind berechnen

Gesamtes Bruttoeinkommen aller Elternteile im Haushalt.

Warmmiete oder Wohnkosten inkl. Nebenkosten.

Kinderzuschlag (KiZ)
monatlich geschätzt
Kindergeld + KiZ
Gesamtleistung
Max. KiZ möglich
bei optimalen Voraussetzungen
Kindergeld (2026)
255 € × Kinder
Anzahl Kinder
Kindergeld gesamt
Max. KiZ pro Kind (2026)292 €
Max. KiZ gesamt
Geschätzter KiZ-Anspruch
Mindesteinkommensgrenze
Höchsteinkommensgrenze (ca.)
Hinweis: Der Kinderzuschlag ist eine Schätzung. Die genaue Berechnung erfolgt durch die Familienkasse. Antrag stellen: familienkasse.de oder Bundesagentur für Arbeit. Kombination mit Wohngeld möglich und oft sinnvoll!

Häufige Fragen zum Kinderzuschlag 2026

Was ist der Kinderzuschlag und wer bekommt ihn?

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Familien, die zwar genug für sich selbst verdienen, aber nicht für ihre Kinder. Er beträgt bis zu 292 € pro Kind und Monat (2026) und ist nicht einkommensteuerpflichtig. Anspruch haben Eltern, die Kindergeld beziehen, mindestens 900 € (Alleinerziehende: 600 €) brutto verdienen und deren Gesamteinkommen einen Höchstbetrag nicht überschreitet.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?

Der maximale Kinderzuschlag beträgt 2026 exakt 292 € pro Kind und Monat. Bei zwei Kindern wären das maximal 584 €, bei drei Kindern maximal 876 € pro Monat — zusätzlich zum Kindergeld von 255 € je Kind.

Kann man Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig beziehen?

Ja! Kinderzuschlag und Wohngeld können kombiniert werden — das nennt sich „Starke Familien"-Paket. Wer KiZ bekommt, hat in vielen Fällen auch Anspruch auf Wohngeld. Die Familienkasse prüft automatisch, ob eine Kombination sinnvoll ist.

Was ist die Mindesteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag?

Alleinerziehende müssen mindestens 600 € brutto/Monat verdienen. Paare mindestens 900 € brutto zusammen. Wer weniger verdient, hat Anspruch auf Bürgergeld statt KiZ. Es gibt keine Förderlücke — wer die Grenze unterschreitet, bekommt Bürgergeld.

Wo beantrage ich den Kinderzuschlag?

Bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Online-Antrag unter familienkasse.de oder persönlich. Benötigte Unterlagen: Kindergeld-Bescheid, Einkommensnachweise, Mietvertrag/Wohnkostennachweis. Der KiZ wird rückwirkend für bis zu 6 Monate gewährt.