Der Minijob (geringfügige Beschäftigung) ermöglicht ein regelmäßiges Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze ohne Sozialversicherungspflicht für den Arbeitnehmer. Die Minijob-Grenze 2026 beträgt 556 € pro Monat (dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: 2 × Mindestlohn × 130 Stunden). Bei 13,90 € Mindestlohn und 10 Wochenstunden ergibt das genau 556 €.
Für den Arbeitgeber fallen jedoch erhebliche Pauschalbeiträge an: 13% Krankenversicherung, 15% Rentenversicherung, 2% Pauschalsteuer, Unfallversicherung und Umlage U1/U2 — insgesamt ca. 31–33% des Lohns. Der Arbeitnehmer zahlt in der Rentenversicherung einen Eigenanteil von 3,6% (aufstockend), kann sich aber befreien lassen.
Wichtig: Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Wer gleichzeitig zwei Minijobs hat, muss prüfen ob beide zusammen unter 556 €/Monat bleiben. Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist der zweite Minijob immer voll SV-pflichtig — nur ein Minijob pro Arbeitnehmer ist geringfügig.
Minijob-Grenze 2026: 556 €/Monat. Achtung: Die Grenze gilt pro Monat. Schwankende Verdienste sind erlaubt, solange der Jahresdurchschnitt unter 556 €/Monat bleibt. Kurzfristige Überschreitungen bis zu 3× pro Jahr sind zulässig.
556 € pro Monat = 6.672 € pro Jahr. Die Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: 2 × Mindestlohn × 130 Stunden. Bei 13,90 € Mindestlohn: 2 × 13,90 × 130 ÷ 12 = 300,83 × 2 = keine — es gilt: Mindestlohn × 10 Wochenstunden × 4,33 ≈ 602 — Achtung: Die gesetzliche Formel ergibt 556 €.
Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
AG-Pauschalbeiträge: 13% KV + 15% RV + 2% pauschale Lohnsteuer + ca. 1,6% Umlage U1/U2 + Unfallversicherung ≈ 31–33% des Lohns. Bei 556 € Lohn: ca. 172 € AG-Abgaben. Gesamtkosten AG: ca. 728 €. Die Beiträge werden an die Minijob-Zentrale überwiesen.
Lohnt sich der Minijob für den Arbeitnehmer?
Der Arbeitnehmer zahlt keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Nur optionaler RV-Eigenanteil (3,6% → Rentenansprüche). Nettolohn fast gleich Bruttolohn. Nachteil: kein Krankengeldanspruch, keine ALG-Berechtigung, minimale Rentenansprüche.
Was passiert wenn der Minijob die 556 €-Grenze überschreitet?
Bei dauerhafter Überschreitung entsteht eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Midijob ab 556,01 €). Das Beschäftigungsverhältnis muss beim Arbeitgeber und der Minijob-Zentrale gemeldet werden. Kurzfristige Überschreitungen (max. 3× pro Jahr) sind erlaubt wenn unvorhergesehen.
📖 Minijob 2026 – Alles was Sie wissen müssen
Der Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von 538 EUR/Monat (6.456 EUR/Jahr) im Jahr 2026. Die Grenze ist dynamisch und an den Mindestlohn gekoppelt — bei 13,90 EUR/Std. entspricht das ca. 38,7 Stunden/Monat.
💶
538 EUR/Monat Verdienstgrenze 2026
🏢
~31% Abgaben Arbeitgeber
👤
0% Abgaben Arbeitnehmer
Abgabe (Arbeitgeber)
Satz
Bei 538 EUR
Pauschalbeitrag Krankenversicherung
13,0%
69,94 EUR
Pauschalbeitrag Rentenversicherung
15,0%
80,70 EUR
Pauschalsteuer (Lohnsteuer)
2,0%
10,76 EUR
Umlagen (U1+U2+Insolvenz)
~1,4%
7,53 EUR
Gesamt AG-Kosten
~31,4%
168,93 EUR
Rentenversicherung: Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der AG zahlt 15% Pauschalbeitrag. Der AN zahlt optional 3,6% Aufstockungsbeitrag (bei 538 EUR = 19,37 EUR/Monat) und erwirbt damit volle Beitragszeiten — das lohnt sich fast immer!
Die Verdienstgrenze beträgt 538 EUR/Monat (6.456 EUR/Jahr). Bei 13,90 EUR Mindestlohn entspricht das ca. 38,7 Stunden/Monat. Gelegentliche Überschreitungen (max. 3 Monate im Jahr, solange die Jahresgrenze nicht überschritten wird) sind erlaubt — wenn sie nicht vorhersehbar waren.
Was zahlt der Arbeitgeber für einen Minijobber?
Der AG zahlt ca. 31% auf den Minijob-Lohn: 13% KV-Pauschale, 15% RV-Pauschale, 2% Pauschalsteuer und ~1,4% Umlagen. Bei 538 EUR Lohn zahlt der AG also ca. 169 EUR zusätzlich an die Minijob-Zentrale — Gesamtkosten ca. 707 EUR.
Lohnt sich der Aufstockungsbeitrag zur Rentenversicherung?
Fast immer ja! Bei 538 EUR kostet der Aufstockungsbeitrag nur ca. 19 EUR/Monat. Dafür erwirbt man volle Beitragszeiten bei der DRV, hat Anspruch auf Reha-Leistungen, kann Riester-Zulagen beziehen und kommt früher in die Rente. Nur wer bereits ausreichend Rentenpunkte hat, kann auf Opt-out verzichten.
Darf ich neben einem Hauptjob einen Minijob haben?
Ja! Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist ein Minijob steuer- und abgabenfrei. Weitere Minijobs werden mit dem Hauptjob zusammengerechnet und verlieren den Minijob-Status. Mehrere Minijobs ohne Hauptjob werden ebenfalls zusammengerechnet.
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