Minijob-Rechner 2026
538 €-Grenze prüfen, maximale Stunden und Jahresverdienst berechnen
Mindestlohn 2026: 12,82 €/Stunde (brutto).
| Stundenlohn | — |
| Arbeitsstunden / Monat | — |
| Monatsverdienst | — |
| Minijob-Grenze 2026 | 538,00 € |
| Arbeitgeberanteil (ca. 28%) | — |
| Gesamtkosten Arbeitgeber | — |
Häufige Fragen zum Minijob
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze beträgt 2026 unverändert 538 € pro Monat (6.456 € pro Jahr). Diese Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Verdienen Sie in einem Monat ausnahmsweise mehr (z. B. durch Krankheitsvertretung), bleibt der Minijob-Status erhalten, solange dies gelegentlich und unvorhersehbar ist – maximal zweimal pro Jahr.
Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?
Nein. Im gewerblichen Minijob zahlen Sie als Arbeitnehmer keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge. Ihr Verdienst ist brutto gleich netto. Der Arbeitgeber trägt die Pauschalabgaben allein.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Ein Minijob liegt bei max. 538 €/Monat. Ein Midijob (Übergangsbereich) liegt zwischen 538,01 € und 2.000 € monatlich. Im Midijob zahlen Sie reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Einkommen auf den vollen Satz ansteigen.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Es gibt keine feste Stundenbegrenzung – maßgeblich ist nur die Verdienstgrenze von 538 € monatlich. Bei Mindestlohn (12,82 €/h) sind das ca. 41,9 Stunden pro Monat. Mit höherem Lohn sinkt die erlaubte Stundenanzahl entsprechend.
Darf ich mehrere Minijobs haben?
Sie dürfen mehrere Minijobs haben, aber die Verdienste aller Minijobs werden addiert. Übersteigen Sie insgesamt 538 €/Monat, entfällt der Minijob-Status für alle Jobs (außer dem ersten). Ausnahme: Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist ein Minijob weiterhin möglich.