Nebenjob-Rechner 2026
Steuern auf Zweiteinkommen
Ein Nebenjob neben dem Hauptberuf wird steuerlich anders behandelt als ein Minijob. Einkünfte aus einem Nebenjob werden zum Haupteinkommen addiert und mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert — oft 30–42%. Das bedeutet: Bei einem Nebenverdienst von 1.000 €/Monat bleibt nach Steuern oft nur 580–700 € übrig.
Sonderfall: Der Übungsleiter-Freibetrag (3.000 €/Jahr) und der Ehrenamt-Freibetrag (840 €/Jahr) ermöglichen steuerfreies Nebeneinkommen bei gemeinnütziger Tätigkeit. Als Sporttrainer, Chorleiter, Kursleiter bei einem gemeinnützigen Verein: Die ersten 3.000 € sind steuerfrei.
Wichtig: Auch ein Nebenjob ist sozialversicherungspflichtig wenn er über 556 €/Monat liegt — außer wenn er beim gleichen Arbeitgeber wie der Hauptjob ausgeübt wird (dann immer SV-pflichtig). Nebenjob und Hauptjob werden für die Sozialversicherung separat betrachtet.
| Hauptjob brutto / Mon. | — |
| Nebenjob brutto / Mon. | — |
| Freibetrag Nebenjob | — |
| Steuerpflichtiger Nebenjob | — |
| Mehrsteuer / Mon. | — |
| Nebenjob netto / Mon. | — |
📊 Rechenbeispiel: 3.500 € Hauptjob + 800 € Nebenjob · STK I
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Häufige Fragen
Wie wird ein Nebenjob besteuert?
Nebenjob-Einkommen wird dem Hauptjob-Einkommen hinzugerechnet. Auf das Gesamteinkommen wird der progressive Einkommensteuersatz angewandt. Der Grenzsteuersatz gilt für das letzte Euro Einkommen — bei 3.500 € Hauptjob sind das ca. 37%. Von 800 € Nebenjob bleiben also nur ca. 504 € netto.
Was ist der Unterschied zwischen Nebenjob und Minijob?
Minijob: bis 556 €/Monat, Pauschalsteuer 2% (AG), kein AN-Steuerabzug, keine SV-Pflicht für AN. Regelmäßiger Nebenjob: ab 556,01 €/Monat, normaler Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse VI (zweiter Job), volle SV-Pflicht. Steuerklasse VI hat hohe Steuerabzüge — im Jahresausgleich wird zu viel gezahlte Steuer erstattet.
Lohnt sich ein Nebenjob trotz hoher Steuer?
Ja — auch wenn 35–42% Steuern anfallen, bleibt immer noch 58–65% netto. Ein Nebenjob von 800 €/Monat bringt netto ca. 500 €. Über das Jahr: 6.000 € netto zusätzlich. Tipp: Statt Lohnsteuerklasse VI für den Nebenjob → Steuererklärung machen und überbezahlte Steuer zurückerhalten.
Was ist der Übungsleiter-Freibetrag?
§3 Nr.26 EStG: Die ersten 3.000 €/Jahr aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder ähnlicher Tätigkeit bei gemeinnützigen Organisationen sind steuerfrei. Voraussetzung: Gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Träger. Kein Nebenjob-Limit — kann neben Voll- und Teilzeit genutzt werden.