Mindestlohn-Rechner 2026
Prüfen ob Ihr Lohn dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht – aktuell 13,90 €/Stunde
| Ihr Stundenlohn | — |
| Mindestlohn 2026 | 13,90 €/Std. |
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Häufige Fragen zum Mindestlohn
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde. Er gilt für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder Arbeitszeit.
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Ausgenommen sind: Auszubildende (für die Berufsausbildungsvergütung gilt ein Mindestbetrag nach BBiG), Praktikanten unter 3 Monaten (Pflichtpraktikum oder freiwilliges Orientierungspraktikum), Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie ehrenamtlich Tätige.
Was tun, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?
Zunächst schriftlich beim Arbeitgeber einfordern. Danach kann die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eingeschaltet werden. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit Bußgeldern bis zu 500.000 € geahndet werden. Ansprüche können auch arbeitsgerichtlich durchgesetzt werden.
Gilt der Mindestlohn auch bei Minijobs?
Ja. Auch im Minijob gilt der Mindestlohn von 13,90 €/Stunde. Daher beträgt die maximale Stundenzahl für einen Minijob (Grenze: 538 €/Monat): 538 ÷ 13,90 = ca. 38,7 Stunden pro Monat.