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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Wohngeld-Rechner 2026

Wohngeld-Anspruch pruefen

Wohngeld 2026 hilft einkommensschwachen Haushalten bei den Wohnkosten. Durchschnittlicher Wohngeldbetrag 2026: ca. 370 EUR/Monat (stark erhoehte Leistungen seit Wohngeld-Reform 2023). Kein Buergergeld-Bezug moeglich gleichzeitig.

📋 Hinweis: Wohngeld: §5 WoGG. Mietobergrenze nach Mietstufe und Haushaltsmitgliedern. Kein Wohngeld bei ALG II/Buergergeld oder Grundsicherung. Antrag: Wohngeldstelle der Gemeinde. Einkommensgrenze: Abhaengig von HH-Groesse und Mietstufe.
€/Mon.
€/Mon.
Wohngeld (gesch.)
Mietbelastung vorher
Mietbelastung danach
Anspruch-Einschaetzung

📊 Rechenbeispiel: 1 Person, 700 EUR Miete, 1.400 EUR Einkommen

Mietbelastung vorher
50%
Geschaetztes Wohngeld
ca. 250-350 EUR
Mietbelastung danach
ca. 25-32%
Empfehlung
Antrag stellen!
Bezahlt von
Bund und Land je 50%

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Häufige Fragen

Wer bekommt Wohngeld?

Geringes Einkommen, keine ALG II/Buergergeld-Empfaenger. Mieter und Eigenheimbesitzer (als Lastenzuschuss). Einkommensgrenze ca. 1.400-2.500 EUR (je nach HH-Groesse). Antrag noetig.

Wie hoch ist das Wohngeld 2026?

Durchschnitt ca. 370 EUR/Mon. nach Reform 2023. Max. je nach Mietstufe und HH-Groesse ca. 600-900 EUR. Berechnung: Formel aus Einkommen, Miete, HH-Groesse.

Wohngeld oder Buergergeld?

Kein Anspruch auf beides gleichzeitig. Wohngeld: Fuer Erwerbstaetige mit geringem Einkommen. Buergergeld: Fuer Arbeitssuchende. Oft lohnt sich Wohngeld bei Niedrigeinkommen + Teilzeitarbeit.

Wie beantrage ich Wohngeld?

Wohngeldstelle der Gemeinde/Stadt. Unterlagen: Mietvertrag, Einkommensnachweise, Personalausweis. Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen. Rueckwirkend ab Antragsmonat (nicht frueherer). Alle 1-2 Jahre neu beantragen.

📖 Wohngeld erklärt

Das Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Seit der Reform 2023 erhalten deutlich mehr Haushalte Wohngeld — der Durchschnittsbetrag liegt 2026 bei rund 370 EUR/Monat.

Drei Faktoren bestimmen die Höhe: Haushaltsgröße, Gesamteinkommen des Haushalts und Mietstufe der Gemeinde (I bis VII). Je teurer die Region, desto mehr Wohngeld.

Nicht zusammen mit Bürgergeld: Wer Bürgergeld bezieht, hat keinen Wohngeldanspruch und umgekehrt. Bei Wohngeldbezug kann der Kinderzuschlag kombiniert werden.

Quelle: §§ 1-42 WoGG, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 2026