Bürgergeld-Rechner 2026
Anspruch & Regelbedarf
Das Bürgergeld (seit 2023, Nachfolger von Hartz IV / ALG II) sichert den Lebensunterhalt für Menschen die trotz Arbeitsuche ihren Bedarf nicht selbst decken können. Der Regelbedarf für eine alleinstehende Person beträgt 2026 monatlich 563 €. Dazu kommen die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) sowie ggf. Mehrbedarfe.
Das Bürgergeld orientiert sich am soziokulturellen Existenzminimum und wird jährlich angepasst. Seit der Reform 2023 gibt es einen verbesserten Vermögensschutz: In den ersten zwei Jahren (Karenzzeit) werden Ersparnisse bis 40.000 € nicht angerechnet, danach bis 15.000 €. Eigengenutztes Wohneigentum ist dauerhaft geschützt.
Eigenes Einkommen und das Einkommen des Partners werden auf das Bürgergeld angerechnet — aber mit Freibeträgen. Für Erwerbstätige: 100 € Grundfreibetrag, dann 20% Freibetrag auf Einkommen bis 520 €, 10% auf 520–1.000 €, 5% auf 1.000–1.200 €. Dadurch lohnt sich Arbeit auch im Bürgergeld-Bezug.
| Regelbedarf | — |
| Kosten Unterkunft (KdU) | — |
| Gesamtbedarf | — |
| Erwerbseinkommen netto | — |
| Freibetrag (100 € + Staffel) | — |
| Anrechenbares Einkommen | — |
| Bürgergeld-Anspruch | — |
📊 Rechenbeispiel: 1 Person · 600 € Miete · 100 € Heizung · kein Einkommen
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?
Regelbedarfe 2026: Alleinstehend: 563 €/Mon. · Partner: je 506 € (1.012 € zusammen) · Kinder 0–5 J.: 357 € · Kinder 6–13 J.: 390 € · Kinder 14–17 J.: 471 € · Erwachsene Kinder bis 25 J. im Haushalt: 451 €. Plus: Kosten der Unterkunft und Heizung (tatsächliche Kosten, angemessen).
Was wird beim Bürgergeld angerechnet?
Angerechnet: Erwerbseinkommen (nach Freibeträgen), ALG I (voll), Kindergeld (voll), Unterhalt (nach Freibetrag), Vermögen über Freibetrag. Nicht angerechnet: Ehrenamt bis 250 €/Mon., Bildungsleistungen, erste 40.000 € Vermögen in Karenzzeit (2 Jahre), eigengenutztes Eigentum, angemessenes Auto.
Kann ich arbeiten und gleichzeitig Bürgergeld bekommen?
Ja — das ist erwünscht! Freibeträge beim Hinzuverdienst: 100 € Grundfreibetrag. Darüber: 20% frei bis 520 €, 10% frei auf 520–1.000 €, 5% frei auf 1.000–1.200 €. Beispiel: 800 € Nettoeinkommen → Freibetrag ca. 148 € → 652 € werden angerechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Wohngeld?
Bürgergeld (SGB II): Für Hilfebedürftige die arbeiten können aber nicht genug verdienen oder arbeitssuchend sind. Wohngeld: Für Haushalte die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, aber Unterstützung bei den Wohnkosten brauchen. Beide schließen sich gegenseitig aus — Jobcenter oder Wohngeldbehörde entscheidet was günstiger ist.