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Pendlerpauschale-Rechner 2026

Entfernungspauschale, Werbungskosten und Steuerersparnis für Ihren Arbeitsweg berechnen

km

Nur die einfache Strecke – nicht hin und zurück.

Tage

Durchschnittlich 220 Tage (bei Vollzeit, ohne Urlaub/Krankheit).

Bruttojahresgehalt abzüglich Freibeträge (Näherungswert genügt).

Pendlerpauschale gesamt
Werbungskosten pro Jahr
Steuerersparnis
geschätzte Entlastung p. a.
Pauschale pro Arbeitstag
bei 220 Arbeitstagen
Pauschale pro Monat ø
Jahreswert ÷ 12
Einfache Entfernung
Arbeitstage
Pauschalsatz
Werbungskosten-Pauschbetrag 1.230 € / Jahr
Übersteigt Pauschbetrag
Grenzsteuersatz (geschätzt)
Hinweis: Die ersten 20 km werden mit 0,30 €/km angesetzt, ab dem 21. km gilt seit 2022 ein erhöhter Satz von 0,38 €/km (Fernpendler-Regelung). Die Steuerersparnis ist ein Näherungswert auf Basis des Grenzsteuersatzes. Kein Ersatz für steuerliche Beratung.

Häufige Fragen zur Pendlerpauschale

Was ist die Pendlerpauschale 2026?

Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist ein pauschaler Werbungskostenabzug für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für 2026 gilt: 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km und 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. km. Die erhöhte Fernpendlerpauschale gilt seit 2022 und ist zunächst bis 2026 befristet.

Wie wird die einfache Entfernung berechnet?

Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – unabhängig vom tatsächlich genutzten Weg. Das Finanzamt akzeptiert aber auch eine verkehrsgünstigere Strecke, wenn diese offensichtlich schneller ist. Die Entfernung wird nur einfach (nicht hin und zurück) angerechnet.

Was gilt für Homeoffice-Tage?

Für Tage, an denen Sie ausschließlich im Homeoffice arbeiten, wird keine Pendlerpauschale gewährt. Stattdessen können Sie für diese Tage die Homeoffice-Pauschale (6 € pro Tag, max. 1.260 € pro Jahr) geltend machen. Geben Sie daher bei den Arbeitstagen nur die Tage an, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind.

Gilt die Pauschale auch für Fahrten mit Bus und Bahn?

Ja. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können Sie entweder die Entfernungspauschale (0,30 €/0,38 € pro km) oder die tatsächlichen Fahrtkosten (z. B. Ticketkosten, Jahresabo, Deutschlandticket 612 €/Jahr) geltend machen – je nachdem, was höher ist. Unser Rechner ermittelt automatisch den günstigeren Ansatz.

Ab wann lohnt sich die Pendlerpauschale steuerlich?

Die Pendlerpauschale wirkt sich nur steuerlich aus, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr übersteigen. Erst der darüber hinausgehende Betrag senkt Ihre Steuer. Unser Rechner zeigt Ihnen, ob und wie hoch Ihre tatsächliche Ersparnis ist.

Wie gebe ich die Pendlerpauschale in der Steuererklärung an?

In der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) tragen Sie die Entfernung und die Anzahl der Arbeitstage ein. Das Finanzamt berechnet die Pauschale dann automatisch. Belege müssen Sie nicht beifügen, sollten aber bei Rückfragen vorweisen können.