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Homeoffice-Pauschale-Rechner 2026

Steuerersparnis durch Homeoffice-Tage berechnen – 6 € pro Tag, max. 1.260 € pro Jahr

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2026 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr (210 Tage). Sie kann ohne Belege geltend gemacht werden und zählt zu den Werbungskosten. Wer keine anderen Werbungskosten hat, lohnt sich eine Steuererklärung ab ca. 206 Homeoffice-Tagen (dann wird die Werbungskosten-Pauschale von 1.230 € überschritten).
Tage

Maximum: 210 Tage (6 € × 210 = 1.260 €). Nur Tage zählen, an denen Sie ausschließlich zuhause gearbeitet haben.

Für die Berechnung des Grenzsteuersatzes.

Pendlerpauschale, Arbeitsmittel etc. – beeinflusst ob der Pauschbetrag überschritten wird.

Homeoffice-Pauschale
Werbungskosten p.a.
Steuerersparnis
geschätzt p.a.
Genutzte Tage
von max. 210
Pauschale pro Monat ø
Jahreswert ÷ 12
Homeoffice-Tage
Pauschale (6 €/Tag)
Werbungskosten gesamt
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 € / Jahr
Steuerlich wirksam
Grenzsteuersatz (geschätzt)
Hinweis: Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € pro Tag (max. 210 Tage = 1.260 € p.a.). Sie wirkt sich nur aus, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Seit 2023 dauerhaft ins Gesetz aufgenommen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG).

Häufige Fragen zur Homeoffice-Pauschale

Was ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € pro Tag, an dem Sie ausschließlich von zuhause gearbeitet haben – maximal 210 Tage pro Jahr, also max. 1.260 € als Werbungskosten. Sie wurde 2023 dauerhaft ins Steuerrecht aufgenommen und gilt auch 2026 unverändert.

Brauche ich ein separates Arbeitszimmer?

Nein! Das ist der große Vorteil gegenüber dem Arbeitszimmer-Abzug. Die Homeoffice-Pauschale können Sie auch dann geltend machen, wenn Sie am Küchentisch oder im Wohnzimmer arbeiten. Ein abgeschlossenes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich.

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale kombinieren?

Ja – aber nicht für denselben Tag. An Tagen, für die Sie die Pendlerpauschale geltend machen (Fahrt ins Büro), können Sie keine Homeoffice-Pauschale beanspruchen und umgekehrt. Unser Rechner berücksichtigt beide Werbungskosten zusammen.

Wie trage ich die Pauschale in die Steuererklärung ein?

In der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) unter Werbungskosten. Dort gibt es seit 2023 ein eigenes Feld für die Homeoffice-Tage. Belege müssen Sie nicht einreichen, sollten aber die Tage dokumentieren können.