DeutscheRechner← Alle Rechner

Teilzeit-Rechner 2026

Gehalt, Stundenlohn und Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen

Beim Wechsel in Teilzeit reduziert sich das Gehalt proportional zu den Arbeitsstunden. Wer von 40 auf 30 Stunden reduziert, erhält 75% des bisherigen Gehalts. Auch Urlaubstage, Rentenansprüche und andere Leistungen werden anteilig berechnet. Dieser Rechner zeigt alle Auswirkungen im Überblick.

Ihr Gehalt bei 100% / Vollzeit.

Std.
Std.
Tage
Teilzeit-Gehalt brutto
monatlich
Beschäftigungsgrad
Teilzeit in %
Stundenlohn brutto
pro Stunde
Urlaubsanspruch
Tage pro Jahr
Vollzeit-Gehalt
Vollzeit-Stunden/Woche
Teilzeit-Stunden/Woche
Beschäftigungsgrad
Teilzeit-Gehalt brutto
Urlaubsanspruch Teilzeit
Hinweis: Das Teilzeitgehalt wird anteilig nach dem Beschäftigungsgrad berechnet. Der Urlaubsanspruch bleibt bei gleicher Wochentaganzahl identisch – bei weniger Wochentagen wird er anteilig gekürzt.

Häufige Fragen zur Teilzeit

Wie wird das Teilzeitgehalt berechnet?

Das Teilzeitgehalt ergibt sich aus dem Vollzeitgehalt multipliziert mit dem Beschäftigungsgrad. Wer bei 40 Stunden Vollzeit nur 25 Stunden arbeitet, erhält 62,5% des Vollzeitgehalts. Bei 4.000 € Vollzeit wären das 2.500 € brutto.

Ändert sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Der gesetzliche Mindesturlaub (24 Werktage bei 6-Tage-Woche = 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche) gilt auch für Teilzeitkräfte. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche wird der Urlaub anteilig angepasst. Bei 4 Tagen/Woche: 20 × 4/5 = 16 Urlaubstage.

Habe ich als Teilzeitkraft die gleichen Rechte?

Ja. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) schreibt vor, dass Teilzeitkräfte nicht schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitkräfte. Gleiches gilt für Sozialleistungen, Weiterbildung und Aufstiegschancen – alles wird anteilig gewährt.

Kann ich von Vollzeit auf Teilzeit wechseln?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen haben Arbeitnehmer ein Recht auf Teilzeit: Das Unternehmen muss mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen, und das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestehen. Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden.