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Arbeitslosengeld-Rechner 2026

ALG I – Höhe und Anspruchsdauer berechnen

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) berechnet sich aus dem durchschnittlichen Bruttoentgelt der letzten 12 Monate. Der Satz beträgt 60% des pauschalierten Nettoentgelts — mit mindestens einem Kind 67%. Die Bezugsdauer hängt von der Versicherungszeit ab: Mindestens 12 Monate eingezahlt → 6 Monate ALG I. Ab 58 Jahren mit 48 Monaten Einzahlung → bis zu 24 Monate.

Mit Kind: 67% des Nettoentgelts. Ohne Kind: 60%.

Mindestens 12 Monate erforderlich für ALG I-Anspruch.

ALG I monatlich
brutto = netto
Anspruchsdauer
Monate
Leistungssatz
des Nettoentgelts
Nettolohn (Basis)
geschätzt
Bruttogehalt
Nettolohn (pausch.)
Leistungssatz
ALG I monatlich
ALG I täglich
Anspruchsdauer
Hinweis: ALG I beträgt 60% (ohne Kinder) bzw. 67% (mit Kindern) des pauschalierten Nettoentgelts. Pauschaliertes Netto = ca. 80% des Brutto (Näherungswert). Genaue Berechnung nach § 151 SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Anspruch auf ALG I haben Arbeitnehmer, die in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren (Rahmenfrist), sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und aktiv eine neue Stelle suchen.

Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?

Die Bezugsdauer hängt von der Versicherungszeit und dem Alter ab: 12 Monate Versicherungszeit = 6 Monate ALG. Bei 24+ Monaten und Alter unter 50: 12 Monate. Ältere Arbeitnehmer ab 58 Jahren mit 48 Monaten Versicherungszeit können bis zu 24 Monate ALG beziehen.

Muss ich Arbeitslosengeld versteuern?

ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das ALG I selbst wird nicht besteuert, erhöht aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Wer ALG I bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben.

Was ist der Unterschied zwischen ALG I und Bürgergeld?

ALG I (Arbeitslosengeld I) ist eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung – Sie haben durch Ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung Anspruch erworben. Das Bürgergeld (früher Hartz IV / ALG II) ist eine steuerfinanzierte Grundsicherung, die einkommens- und vermögensabhängig ist.