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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Arbeitslosengeld-Rechner 2026

ALG I Höhe & Dauer

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) sichert den Lebensunterhalt nach dem Verlust des Arbeitsplatzes. Es beträgt 60% des pauschalierten Nettolohns der letzten 12 Monate — bei Arbeitslosen mit Kindern 67%. Das ALG I ist keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung.

Die Bezugsdauer hängt von der Beschäftigungsdauer und dem Alter ab: Wer 12 Monate in den letzten 2 Jahren versicherungspflichtig gearbeitet hat, erhält 6 Monate ALG I. Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate (ab 58 Jahren, nach 48 Monaten Beschäftigung in 5 Jahren).

Wichtig: ALG I muss sofort nach Kündigung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Bei selbst verschuldeter Kündigung oder Aufhebungsvertrag droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen — in dieser Zeit wird kein ALG gezahlt, und die Bezugsdauer verkürzt sich.

📋 Rechtliche Grundlage: §§136–162 SGB III (Arbeitslosengeld). Leistungssatz: §149 SGB III (60% / 67%). Bezugsdauer: §147 SGB III. Sperrzeit: §159 SGB III. Pauschalierung des Nettolohns: §153 SGB III.
ALG I / Monat
Bezugsdauer
ALG I gesamt
Leistungssatz
Bruttogehalt
Pauschaliertes Nettoentgelt
Leistungssatz
ALG I / Tag
ALG I / Monat (30 Tage)
Bezugsdauer
ALG I gesamt
Sperrzeit: Bei selbst verschuldeter Kündigung oder Aufhebungsvertrag: 12 Wochen Sperrzeit (kein ALG), Bezugsdauer verkürzt sich um 1/4. Sofort nach Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden — zu späte Meldung (über 3 Tage nach Kündigung) führt zu weiterer Sperrzeit.

📊 Rechenbeispiel: 3.500 € brutto · Steuerklasse I · keine Kinder · 24 Monate

Bruttogehalt
3.500 €/Mon.
Pauschal-Netto
ca. 2.202 €
Leistungssatz
60%
ALG I / Monat
ca. 1.321 €
Bezugsdauer
12 Monate
ALG I gesamt
ca. 15.852 €

Mit Kindern (67%): ca. 1.475 €/Monat.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 2026?

60% des pauschalierten Nettolohns (ohne Kinder) oder 67% (mit Kindern). Das pauschalierte Netto wird nach einer Tabelle der BA berechnet — es entspricht nicht dem tatsächlichen Nettolohn. Bei 3.500 € Brutto, Steuerklasse I: pauschal-Netto ca. 2.202 €, ALG I ca. 1.321 €/Monat.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt in den letzten 2 Jahren → 6 Monate ALG. 24 Monate → 12 Monate. 36 Monate (ab 50 Jahre) → 15 Monate. 48 Monate (ab 58 Jahre) → 24 Monate. Maximale Bezugsdauer: 24 Monate.

Was ist eine Sperrzeit beim ALG?

Bei selbst verschuldetem Jobverlust (eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag, fristlose Kündigung wegen eigenem Verhalten) verhängt die BA eine Sperrzeit von 12 Wochen. In dieser Zeit: kein ALG. Die Gesamtbezugsdauer verkürzt sich um 1/4. Ausnahme: wichtiger Grund (z.B. unzumutbare Arbeitsbedingungen, Umzug zum Partner).

Was passiert wenn das ALG ausläuft?

Nach Ablauf des ALG I kann Bürgergeld (SGB II) beantragt werden, wenn man hilfebedürftig ist. Anders als ALG I ist Bürgergeld eine bedürftigkeitsabhängige Leistung — Vermögen und Partnereinkommen werden angerechnet. Der Übergang muss rechtzeitig beantragt werden.

📖 Arbeitslosengeld I 2026 – Vollständig erklärt

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es beträgt 60% des pauschalierten Nettoentgelts — oder 67% für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind. Es ist keine Sozialleistung sondern ein Versicherungsanspruch aus geleisteten Beiträgen.

💶
60% oder 67%
des Nettolohns
📅
6–24 Monate
je nach Beitragszeit
⚠️
Sperrzeit
12 Wochen bei Eigenkündigung

Bezugsdauer nach Beitragszeit

Beitragsmonate Bezugsdauer Mindestalter
12 Monate6 Monatekein
16 Monate8 Monatekein
20 Monate10 Monatekein
24 Monate12 Monatekein
30 Monate15 Monatemind. 50 Jahre
36 Monate18 Monatemind. 55 Jahre
48 Monate24 Monatemind. 58 Jahre

Wie wird das ALG I berechnet?

Schritt 1: Bemessungsentgelt = Ø Bruttolohn der letzten 12 Monate
Schritt 2: Pausch. Nettoentgelt = Brutto × (100% − SV-Pauschale 20% − Lohnsteuer)
Schritt 3: ALG I = 60% × pausch. Netto (67% mit Kind)

Beispiel: Brutto 3.000 EUR/Monat, Steuerklasse I, kein Kind
Pausch. Netto: ca. 1.980 EUR
ALG I = 60% × 1.980 = 1.188 EUR/Monat

Sperrzeit — wann und wie lange?

GrundSperrzeitAuswirkung
Eigenkündigung ohne wichtigen Grund12 WochenBezugsdauer verkürzt sich um ¼
Aufhebungsvertrag12 WochenAußer: AG hätte sowieso gekündigt
Ablehnung einer zumutbaren Stelle3 WochenJe Ablehnung
Nicht rechtzeitig gemeldet1 WocheMeldung spätestens am 1. Arbeitstag

📚 Quellen: §§ 136-162 SGB III, Bundesagentur für Arbeit, BMAS 2026

❓ Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld

Wie viel ALG I bekomme ich 2026?

Das ALG I beträgt 60% des pauschalierten Nettoentgelts aus den letzten 12 Monaten. Mit mindestens einem Kind auf der Lohnsteuerkarte sind es 67%. Bei 3.000 EUR Brutto (Steuerklasse I, kein Kind) sind das ca. 1.188 EUR/Monat netto.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Mindestens 6 Monate (bei 12 Monaten Beitragszeit in den letzten 2,5 Jahren). Maximal 24 Monate für Arbeitnehmer ab 58 Jahren mit 48 Beitragsmonaten. Die Länge steigt mit Beitragszeit und Alter.

Bekomme ich ALG I nach Eigenkündigung?

Ja — aber erst nach einer Sperrzeit von 12 Wochen. In dieser Zeit gibt es kein ALG I. Außerdem verkürzt sich die Bezugsdauer um ein Viertel. Ausnahmen gelten bei wichtigem Grund für die Kündigung (z.B. gesundheitliche Gründe, Mobbing, Umzug wegen Partner).

Muss ich ALG I in der Steuererklärung angeben?

Ja. ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das ALG I selbst wird nicht besteuert, erhöht aber den Steuersatz auf andere Einkünfte im gleichen Jahr. Wer ALG I erhalten hat, ist zur Steuererklärung verpflichtet.

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