Kündigungsschutz-Rechner 2026
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Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nicht für alle Arbeitnehmer. Voraussetzungen: Mind. 6 Monate Betriebszugehörigkeit UND Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern. Kündigungsschutzklage: Innerhalb 3 Wochen nach Zugang!
| Betriebszugehörigkeit | — |
| Betriebsgröße | |
| KSchG-Schutz | — |
| Klagefrist (3 Wochen) | — |
| Gründe für Kündigung | — |
📊 Rechenbeispiel: 18 Monate Zugehörigkeit · 15 Mitarbeiter
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Häufige Fragen
Wann gilt Kündigungsschutz?
KSchG gilt: Betriebszugehörigkeit mind. 6 Monate (Probezeit durchlaufen) UND Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Kleinbetrieb (<= 10 MA): Kein KSchG-Schutz (aber Sittenwidrigkeit prüfen!).
Welche Gründe braucht der Arbeitgeber?
Mit KSchG: Nur betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe. Ohne: Alle (außer sittenwidrig, diskriminierend). Betriebsbedingt: Sozialauswahl Pflicht. Verhaltensbedingt: Abmahnung vorher nötig. Personenbedingt: Z.B. dauernde Erkrankung.
Was ist die 3-Wochen-Frist?
Absolute Ausschlussfrist (§4 KSchG). 3 Wochen nach Zugang der Kündigung. Danach: Kündigung gilt als wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war. Ausnahme: Versäumnis entschuldigt (§5 KSchG, sehr selten). Sofort zum Anwalt oder Arbeitsgericht!
Lohnt sich Kündigungsschutzklage?
Häufig ja! Viele Kündigungen sind fehlerhaft (Sozialauswahl, Form, Begründung). Erfolg: Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Kosten: Arbeitsgericht 1. Instanz kostenfrei (keine Anwaltspflicht, keine Gerichtsgebühren bei unterlegener Partei bis Urteil). Einigung oft schon vor Urteil.