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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Kündigungsschutz-Rechner 2026

Anspruch prüfen

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nicht für alle Arbeitnehmer. Voraussetzungen: Mind. 6 Monate Betriebszugehörigkeit UND Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern. Kündigungsschutzklage: Innerhalb 3 Wochen nach Zugang!

📋 Hinweis: KSchG §1: Voraussetzungen. §4 KSchG: 3-Wochen-Klagefrist (absolut!). Sozialauswahl: §1 Abs.3 KSchG (Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung). Betriebsgröße: Nur Vollzeitmitarbeiter zählen vollständig, Teilzeit anteilig.
Monate
Kündigungsschutz?
Klagefrist
Klage bis zum
Sozialauswahl
Betriebszugehörigkeit
Betriebsgröße
KSchG-Schutz
Klagefrist (3 Wochen)
Gründe für Kündigung
Wichtig: 3-Wochen-Frist ist absolut! Nach Ablauf: Kein Kündigungsschutz mehr, auch bei unwirksamer Kündigung. Sofort Anwalt oder Arbeitnehmerberatung aufsuchen!

📊 Rechenbeispiel: 18 Monate Zugehörigkeit · 15 Mitarbeiter

KSchG-Schutz
Ja (beides erfüllt)
Klagefrist
3 Wochen ab Zugang
Gründe nötig
Betriebl., verhalt., person.
Sozialauswahl
Pflicht bei betriebsbedingt
Abfindung
Verhandlung möglich
Tipp
Sofort Anwalt!

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Häufige Fragen

Wann gilt Kündigungsschutz?

KSchG gilt: Betriebszugehörigkeit mind. 6 Monate (Probezeit durchlaufen) UND Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Kleinbetrieb (<= 10 MA): Kein KSchG-Schutz (aber Sittenwidrigkeit prüfen!).

Welche Gründe braucht der Arbeitgeber?

Mit KSchG: Nur betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe. Ohne: Alle (außer sittenwidrig, diskriminierend). Betriebsbedingt: Sozialauswahl Pflicht. Verhaltensbedingt: Abmahnung vorher nötig. Personenbedingt: Z.B. dauernde Erkrankung.

Was ist die 3-Wochen-Frist?

Absolute Ausschlussfrist (§4 KSchG). 3 Wochen nach Zugang der Kündigung. Danach: Kündigung gilt als wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war. Ausnahme: Versäumnis entschuldigt (§5 KSchG, sehr selten). Sofort zum Anwalt oder Arbeitsgericht!

Lohnt sich Kündigungsschutzklage?

Häufig ja! Viele Kündigungen sind fehlerhaft (Sozialauswahl, Form, Begründung). Erfolg: Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Kosten: Arbeitsgericht 1. Instanz kostenfrei (keine Anwaltspflicht, keine Gerichtsgebühren bei unterlegener Partei bis Urteil). Einigung oft schon vor Urteil.