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BAföG-Rechner 2026

BAföG-Anspruch, Bedarfssätze und Rückzahlung berechnen

Grundbedarf 2026: 812 € bei Eltern, 992 € in eigenem Haushalt.

Nettoeinkommen beider Elternteile zusammen.

Freibetrag: 520 €/Monat. Darüber liegendes Einkommen wird angerechnet.

Geschätzter BAföG-Satz
monatlich
Gesamtbedarf
Grundbedarf + KV
Rückzahlung (50% als Darlehen)
max. 10.010 € gesamt
Zuschuss (50% geschenkt)
nicht zurückzahlen
Grundbedarf
KV-Zuschlag
Gesamtbedarf
Elterneinkommen-Anrechnung
Eigenes Einkommen-Anrechnung
Geschätzter BAföG-Satz
Hinweis: Diese Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung. Der tatsächliche BAföG-Satz hängt von vielen Faktoren ab (genaues Elterneinkommen, Geschwister, Freibeträge, Vermögen). Für den Antrag: Studentenwerk oder bafög.de.

Häufige Fragen zum BAföG

Wie hoch ist BAföG 2026?

Der Grundbedarf beträgt 2026: 812 € bei den Eltern wohnend, 992 € in eigenem Haushalt. Hinzu kommt ein Krankenversicherungszuschlag von 124 € (eigene KV) bzw. 23 € (Pflegeversicherung). Der maximale BAföG-Satz liegt damit bei ca. 1.139 € monatlich.

Muss BAföG zurückgezahlt werden?

Die Hälfte des BAföG ist ein zinsloses Darlehen und muss zurückgezahlt werden – maximal jedoch 10.010 € gesamt (Deckelungsbetrag). Die andere Hälfte ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten.

Bis wann kann ich BAföG beantragen?

BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt – rückwirkend ist es nicht möglich. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich, am besten vor Beginn des Studiums. Zuständig ist das Studentenwerk am Studienort.