BAföG-Rechner 2026
BAföG-Anspruch, Bedarfssätze und Rückzahlung berechnen
Grundbedarf 2026: 812 € bei Eltern, 992 € in eigenem Haushalt.
Nettoeinkommen beider Elternteile zusammen.
Freibetrag: 520 €/Monat. Darüber liegendes Einkommen wird angerechnet.
| Grundbedarf | — |
| KV-Zuschlag | — |
| Gesamtbedarf | — |
| Elterneinkommen-Anrechnung | — |
| Eigenes Einkommen-Anrechnung | — |
| Geschätzter BAföG-Satz | — |
Häufige Fragen zum BAföG
Wie hoch ist BAföG 2026?
Der Grundbedarf beträgt 2026: 812 € bei den Eltern wohnend, 992 € in eigenem Haushalt. Hinzu kommt ein Krankenversicherungszuschlag von 124 € (eigene KV) bzw. 23 € (Pflegeversicherung). Der maximale BAföG-Satz liegt damit bei ca. 1.139 € monatlich.
Muss BAföG zurückgezahlt werden?
Die Hälfte des BAföG ist ein zinsloses Darlehen und muss zurückgezahlt werden – maximal jedoch 10.010 € gesamt (Deckelungsbetrag). Die andere Hälfte ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten.
Bis wann kann ich BAföG beantragen?
BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt – rückwirkend ist es nicht möglich. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich, am besten vor Beginn des Studiums. Zuständig ist das Studentenwerk am Studienort.