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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Scheidungskosten-Rechner 2026

Gericht & Anwalt

Eine Scheidung kostet mindestens 900–1.500 € bei einvernehmlicher Scheidung mit einem Anwalt. Verfahrenswert = 3 × monatliches Nettoeinkommen beider Eheleute. Daran orientieren sich Gerichts- und Anwaltskosten.

Nur eine einvernehmliche Scheidung ist günstig: Beide einig über alles, nur ein Anwalt nötig. Streitige Scheidung: Beide Anwälte, höhere Kosten, evtl. Unterhalt/Zugewinn als Folgesachen.

📋 Hinweis: FamFG: Scheidungsverfahren. §111 FamFG: Verbundverfahren. Anwaltspflicht: Beide bei streitiger Scheidung. Einvernehmlich: Einer kann auf Anwalt verzichten. Versorgungsausgleich: Automatisch, außer Verzicht. Zugewinnausgleich: Nur wenn beantragt oder Gütergemeinschaft.
€/Mon.
Verfahrenswert
Gesamtkosten (ca.)
Gerichtskosten
Anwaltskosten
Nettoeinkommen
Verfahrenswert (3× Netto)
Gerichtskosten (ca.)
Anwaltskosten (ca.)
Prozesskostenhilfe möglich
Gesamtkosten

📊 Rechenbeispiel: 4.000 € Netto · einvernehmlich

Verfahrenswert
3×4.000=12.000 €
Gerichtskosten
ca. 540 €
Anwalt (1×)
ca. 1.000 € brutto
Gesamt
ca. 1.540 €
Streitig (2 Anwälte)
ca. 3.000–6.000 €
PKH
Möglich bei ger. Einkommen

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Häufige Fragen

Was kostet eine Scheidung?

Einvernehmlich: 900–2.500 € (1 Anwalt + Gericht). Mit Kindern/Unterhalt: +500–2.000 €. Streitig: 3.000–10.000+ €. Teure Scheidungen: Immobilien, Firmenanteile, hohe Einkommensunterschiede.

Muss ich einen Anwalt nehmen?

Mindestens einer: Ja (beim Antragsteller). Wenn einvernehmlich: Nur einer muss Anwalt haben, der andere kann auf eigenen Anwalt verzichten. Bei streitiger Scheidung: Beide Anwälte Pflicht.

Was ist Prozesskostenhilfe bei Scheidung?

Bei geringem Einkommen: Staat übernimmt Kosten (PKH). Antrag beim Familiengericht. Rückzahlung wenn später besser gestellt. Auch für beigeordneten Anwalt möglich. Unterhaltspflichten werden berücksichtigt.

Was ist Versorgungsausgleich?

Rentenpunkte werden aufgeteilt. Automatisch bei Scheidung (außer kurze Ehe < 3 Jahre oder Verzicht). Kann im Kostenaufwand berücksichtigt werden. Beeinflusst spätere Rente beider Eheleute!