Scheidungskosten-Rechner 2026
Anwalts- und Gerichtskosten
Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert (= 3 x monatliches Nettoeinkommen beider Partner). Anwaltskosten nach RVG, Gerichtskosten nach GKG. Mindestkosten ca. 1.500 EUR (einfache Scheidung, ein Anwalt).
📊 Rechenbeispiel: 2.500 + 1.500 EUR Netto, einvernehmlich
🔗 Verwandte Rechner
Häufige Fragen
Was kostet eine Scheidung in Deutschland?
Einfach, einvernehmlich: ca. 1.500-3.000 EUR. Strittig (2 Anwaelte): 3.000-10.000 EUR+. Abhaengig von Einkommen, Versorgungsausgleich, Immobilien. Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen moeglich.
Was ist der Verfahrenswert bei der Scheidung?
3 x gemeinsames Monatsnettoeinkommen (min. 3.000 EUR). Zusatz fuer Versorgungsausgleich, Unterhalt etc. Basis fuer Gerichts- und Anwaltsgebuehren. Hoeher = teurer.
Brauche ich einen Anwalt fuer die Scheidung?
Mind. EIN Anwalt (fuer einvernehmliche Scheidung). Zwei Anwaelte wenn beide Seiten eigene Interessen vertreten. Online-Scheidung: Moeglich, ein Anwalt reicht trotzdem. Anwalt kann nicht beide Seiten vertreten.
Was ist Prozesskostenhilfe bei Scheidung?
Bei Einkommen unter ca. 1.250 EUR: PKH moeglich. Staat uebernimmt Kosten teilweise/ganz. Antrag beim Familiengericht. Voraussetzung: Hinreichende Erfolgsaussicht der Scheidung (meist gegeben nach 1 Jahr Trennung).