Scheidungskosten-Rechner 2026
Gericht & Anwalt
Eine Scheidung kostet mindestens 900–1.500 € bei einvernehmlicher Scheidung mit einem Anwalt. Verfahrenswert = 3 × monatliches Nettoeinkommen beider Eheleute. Daran orientieren sich Gerichts- und Anwaltskosten.
Nur eine einvernehmliche Scheidung ist günstig: Beide einig über alles, nur ein Anwalt nötig. Streitige Scheidung: Beide Anwälte, höhere Kosten, evtl. Unterhalt/Zugewinn als Folgesachen.
| Nettoeinkommen | — |
| Verfahrenswert (3× Netto) | — |
| Gerichtskosten (ca.) | — |
| Anwaltskosten (ca.) | — |
| Prozesskostenhilfe möglich | — |
| Gesamtkosten | — |
📊 Rechenbeispiel: 4.000 € Netto · einvernehmlich
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Häufige Fragen
Was kostet eine Scheidung?
Einvernehmlich: 900–2.500 € (1 Anwalt + Gericht). Mit Kindern/Unterhalt: +500–2.000 €. Streitig: 3.000–10.000+ €. Teure Scheidungen: Immobilien, Firmenanteile, hohe Einkommensunterschiede.
Muss ich einen Anwalt nehmen?
Mindestens einer: Ja (beim Antragsteller). Wenn einvernehmlich: Nur einer muss Anwalt haben, der andere kann auf eigenen Anwalt verzichten. Bei streitiger Scheidung: Beide Anwälte Pflicht.
Was ist Prozesskostenhilfe bei Scheidung?
Bei geringem Einkommen: Staat übernimmt Kosten (PKH). Antrag beim Familiengericht. Rückzahlung wenn später besser gestellt. Auch für beigeordneten Anwalt möglich. Unterhaltspflichten werden berücksichtigt.
Was ist Versorgungsausgleich?
Rentenpunkte werden aufgeteilt. Automatisch bei Scheidung (außer kurze Ehe < 3 Jahre oder Verzicht). Kann im Kostenaufwand berücksichtigt werden. Beeinflusst spätere Rente beider Eheleute!