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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Scheidungskosten-Rechner 2026

Anwalts- und Gerichtskosten

Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert (= 3 x monatliches Nettoeinkommen beider Partner). Anwaltskosten nach RVG, Gerichtskosten nach GKG. Mindestkosten ca. 1.500 EUR (einfache Scheidung, ein Anwalt).

📋 Hinweis: Scheidungskosten nach FamGKG: Verfahrenswert = 3 Monatsnettoeinnahmen. Gerichtsgebuehren nach Anlage 1 GKG. Anwaltskosten nach RVG. Einvernehmliche Scheidung: 1 Anwalt reicht. Prozesskostenhilfe: Bei geringem Einkommen moeglich.
EUR
EUR
Verfahrenswert
Gerichtskosten
Anwaltskosten
Gesamtkosten (ca.)

📊 Rechenbeispiel: 2.500 + 1.500 EUR Netto, einvernehmlich

Verfahrenswert
(2.500+1.500) x 3 = 12.000 EUR
Gerichtskosten
ca. 588 EUR
Anwaltskosten (1x)
ca. 1.200 EUR
Gesamt (ca.)
ca. 1.800 EUR
Mit Versorgungsausgleich
+ca. 500 EUR

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Häufige Fragen

Was kostet eine Scheidung in Deutschland?

Einfach, einvernehmlich: ca. 1.500-3.000 EUR. Strittig (2 Anwaelte): 3.000-10.000 EUR+. Abhaengig von Einkommen, Versorgungsausgleich, Immobilien. Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen moeglich.

Was ist der Verfahrenswert bei der Scheidung?

3 x gemeinsames Monatsnettoeinkommen (min. 3.000 EUR). Zusatz fuer Versorgungsausgleich, Unterhalt etc. Basis fuer Gerichts- und Anwaltsgebuehren. Hoeher = teurer.

Brauche ich einen Anwalt fuer die Scheidung?

Mind. EIN Anwalt (fuer einvernehmliche Scheidung). Zwei Anwaelte wenn beide Seiten eigene Interessen vertreten. Online-Scheidung: Moeglich, ein Anwalt reicht trotzdem. Anwalt kann nicht beide Seiten vertreten.

Was ist Prozesskostenhilfe bei Scheidung?

Bei Einkommen unter ca. 1.250 EUR: PKH moeglich. Staat uebernimmt Kosten teilweise/ganz. Antrag beim Familiengericht. Voraussetzung: Hinreichende Erfolgsaussicht der Scheidung (meist gegeben nach 1 Jahr Trennung).