Ehegattenunterhalt-Rechner 2026
Trennungsunterhalt berechnen
Ehegattenunterhalt gibt es als Trennungsunterhalt (waehrend Ehe, bis Scheidung) und nachehelichen Unterhalt (nach Scheidung, bei Bedueftigkeit). Grundformel: 3/7 der Einkommensdifferenz (Halbteilungsgrundsatz).
📊 Rechenbeispiel: 3.500 vs. 1.000 EUR Netto
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Häufige Fragen
Wie berechnet sich Ehegattenunterhalt?
3/7 der Differenz bereinigter Nettoeinkommen (Trennungsunterhalt). Nachehelich: Nur bei Bedueftigkeit (z.B. Kinderbetreuung, Krankheit, Alter). Selbstbehalt Pflichtiger: 1.510 EUR/Mon. muss verbleiben.
Wie lange muss man Ehegattenunterhalt zahlen?
Trennungsunterhalt: Bis rechtskraeftige Scheidung. Nachehelich: Befristet wenn keine dauerhaften Hinderungsgruende. Kinderbetreuung: Bis Kind 3 Jahre. Aufstockungsunterhalt: Bei Einkommensdifferenz. Spaetestens 3-5 Jahre begrenzt.
Was bedeutet bereinigtes Einkommen?
Bruttoeinkommen minus Steuern minus SV-Beitraege minus berufsbedingte Kosten (Fahrtkosten, Gewerkschaft) minus 4% Altersvorsorge-Pauschale minus Kreditraten (wenn ehebedingt). Netto im Unterhaltsrecht.
Kann Unterhalt wegfallen?
Ja: Eigenes Einkommen ausreichend. Eigene Lebenspartnerschaft/Ehe. Haerte (Kurze Ehe, Berechtigter hat eigene Unterhaltspflichtverletzungen). Befristung durch Gericht. Trennungsunterhalt nicht kueundbar (automatisch Ende bei Scheidung).