Selbstbehalt Unterhalt Rechner 2026
Leistungsfähigkeit
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug aller Unterhaltsleistungen mindestens verbleiben muss. Gegenüber minderjährigen Kindern: 1.450 €/Monat (Erwerbstätige), 1.200 € (Nicht-Erwerbstätige). Gegenüber Ehegatten und Ex-Partnern: 1.510 €. Gegenüber Eltern: 2.000 € + Wohnkosten.
Kann der Unterhaltspflichtige nach Zahlung des Unterhalts nicht mehr seinen Selbstbehalt decken, ist er nicht oder nur eingeschränkt leistungsfähig. Die Leistungsfähigkeit bestimmt damit die tatsächlich zu zahlende Unterhaltshohe.
| Nettoeinkommen | — |
| Selbstbehalt | — |
| Verfügbares Einkommen | — |
| Geforderter Unterhalt | — |
| Tatsächlich zahlbar | — |
📊 Rechenbeispiel: 2.200 € Netto · Kindesunterhalt · erwerbstätig
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Häufige Fragen
Was ist der Selbstbehalt beim Unterhalt?
Der Selbstbehalt ist das Existenzminimum das dem Unterhaltspflichtigen nach Unterhaltszahlungen verbleiben muss. Liegt das Einkommen unter dem Selbstbehalt: keine Unterhaltspflicht (kein Geld da). Liegt es nur knapp über dem Selbstbehalt: nur anteiliger Unterhalt möglich.
Was sind die aktuellen Selbstbehalte 2026?
Minderjährige Kinder (erwerbstätig): 1.450 €/Mon. Minderjährige Kinder (nicht erwerbstätig): 1.200 €. Volljährige Kinder in Ausbildung: 1.650 €. Ehegatte: 1.510 €. Eltern (§94 SGB XII): 2.000 € + angemessene Wohnkosten. Werte nach Düsseldorfer Tabelle 2025/2026.
Was ist der Mangelfall beim Unterhalt?
Wenn das Einkommen nicht ausreicht um alle Unterhaltsansprüche zu erfüllen: Mangelfall. Dann gilt eine Rangfolge: 1. Minderjährige Kinder, 2. Gleichrangige Gläubiger. Bei mehreren Kindern wird der verfügbare Betrag anteilig aufgeteilt. Wichtig: Selbstbehalt bleibt immer erhalten.
Kann man den Selbstbehalt erhöhen?
Der Selbstbehalt kann erhöht werden bei: Besonderen berufsbedingten Kosten (z.B. Berufskleidung, weiter Arbeitsweg), Krankheitskosten, besonderen Wohnkosten (angemessen). Das Gericht entscheidet im Einzelfall. Der Selbstbehalt ist ein Mindestbetrag — keine feste Obergrenze für die Ausgaben.