Betriebliche Altersvorsorge Rechner 2026
bAV Vorteil
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung ist eine der steuerlich attraktivsten Altersvorsorgeformen. Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 3.864 €/Jahr = 322 €/Monat) sind steuer- und sozialabgabenfrei. Weitere 4% (bis 7.728 €/Jahr) sind nur steuerfrei.
Der Arbeitgeber ist seit 2019 bei Neuverträgen verpflichtet, 15% des umgewandelten Betrags als Zuschuss beizusteuern — sofern er durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge spart. In der Praxis zahlen viele Arbeitgeber mehr als die Pflicht-15%.
Nachteil der bAV: Im Rentenalter sind die Leistungen voll steuerpflichtig und unterliegen der Kranken- und Pflegeversicherung. Bei kleinen Beträgen (unter dem Freibetrag von 187,25 €/Monat) entfällt die KV-Beitragspflicht. Die bAV ist auch bei Arbeitgeberwechsel übertragbar.
Max. steuer- und SV-frei: 322 €/Mon. (4% BBG). Max. nur steuerfrei: 644 €/Mon.
| Eigenbeitrag brutto | — |
| AG-Zuschuss (15% Pflicht) | — |
| Gesamtbeitrag in bAV | — |
| Steuerersparnis | — |
| SV-Ersparnis (ca. 20%) | — |
| Nettobelastung (effektiv) | — |
| Gesamtbeitrag ÷ Nettobelastung | — |
📊 Rechenbeispiel: 200 € Beitrag · 4.000 € Brutto · 15% AG-Zuschuss · STK I
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Häufige Fragen
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Entgeltumwandlung: Teil des Bruttogehalts wird direkt in die bAV eingezahlt — steuer- und SV-frei bis 322 €/Monat. Das senkt das zu versteuernde Einkommen und die SV-Bemessungsgrundlage. Der AG spart auch SV-Beiträge und muss mindestens 15% weitergeben.
Wie hoch sind die steuerfreien bAV-Grenzen 2026?
Steuer- und SV-frei: 4% der BBG = 4% × 96.600 € = 3.864 €/Jahr = 322 €/Monat. Nur steuerfrei (aber SV-pflichtig): weitere 4% = bis zu 644 €/Monat Gesamtbeitrag. Insgesamt können bis zu 7.728 €/Jahr steuerfrei in die bAV eingezahlt werden.
Wann lohnt sich die bAV?
Immer wenn: AG-Zuschuss über 15% (je mehr desto besser). Hoher Grenzsteuersatz (mehr Steuerersparnis). Sichere Beschäftigung (kein häufiger AG-Wechsel). Nicht optimal bei: Häufigem AG-Wechsel (Portabilitätsprobleme), niedrigen Einkommen (wenig Steuerersparnis), wenn bessere Rendite bei privater Anlage möglich.
Was passiert mit der bAV bei Arbeitgeberwechsel?
Seit BetrAVG-Reform: Mitnahme (Portabilität) durch Übertragung auf den neuen AG-Vertrag oder Beitragsfreistellung. Bei gleichem Durchführungsweg: AG muss Übertragung ermöglichen. Alternativ: Privat fortführen (keine AG-Zuschüsse mehr, aber Steuervorteil bleibt). Kleinstbeträge: Bei unter 3.864 €/Jahr kann AG Auszahlung verlangen.