Die Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente) sichert den überlebenden Ehegatten nach dem Tod des Partners ab. Die große Witwenrente beträgt 55% der Rente des Verstorbenen — die kleine Witwenrente (bis 2 Jahre) 25%. Voraussetzung: Die Ehe bestand mindestens 1 Jahr.
Eigenes Einkommen des Hinterbliebenen wird auf die Witwenrente angerechnet — jedoch erst über einem Freibetrag. Der Freibetrag 2026 beträgt ca. 1.038 € netto monatlich (angepasst). Von dem was darüber liegt, werden 40% auf die Witwenrente angerechnet. Viele Hinterbliebene erhalten deshalb eine gekürzte Witwenrente.
Wer jünger als 47 Jahre ist oder keine Kinder erzieht und nicht erwerbsgemindert ist, hat nur Anspruch auf die kleine Witwenrente (für maximal 24 Monate). Die große Witwenrente steht dauerhaft zu wenn: Alter ≥ 47 Jahre, eigene Kinder unter 18 Jahren im Haushalt, oder Erwerbsminderung.
📋 Rechtliche Grundlage: §§46–49 SGB VI (Hinterbliebenenrente). Große Witwenrente: §46 Abs.2 SGB VI: 55% der Rente. Kleine Witwenrente: §46 Abs.1 SGB VI: 25%, max. 24 Monate. Freibetrag: §97 SGB VI (aktuell ca. 1.038 €, wird jährlich angepasst). Anrechnung: 40% des übersteigenden Einkommens. Ehezeit-Mindestdauer: §46 Abs.2a SGB VI: 1 Jahr.
€/Mon.
€/Mon.
Einkommen über 1.038 € (Freibetrag) wird zu 40% angerechnet.
Witwenrente (brutto)
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Anrechnung eigenes Einkommen
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Ausgezahlte Witwenrente
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Gesamteinkommen
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Rente Verstorbener
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Witwenrente-Satz
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Witwenrente (brutto)
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Eigenes Nettoeinkommen
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Freibetrag 2026
1.038 €/Mon.
Anrechenbares Einkommen
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Anrechnung (40%)
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Ausgezahlte Witwenrente
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Große vs. kleine Witwenrente: Große (55%) dauerhaft: Alter ≥ 47 Jahre, eigene minderjährige Kinder oder Erwerbsminderung. Kleine (25%) für 24 Monate: Alle anderen. Gleichgeschlechtliche Ehen: Gleiche Rechte. Eingetragene Lebenspartner: Gleiche Regelungen seit 2018.
Große Witwenrente (55%, dauerhaft): Hinterbliebener ist 47 Jahre oder älter ODER erzieht ein eigenes minderjähriges Kind ODER ist erwerbsgemindert. Kleine Witwenrente (25%, max. 24 Monate): Alle Hinterbliebenen die nicht die Voraussetzungen für die große erfüllen. Voraussetzung immer: Ehe mindestens 1 Jahr.
Wie wird eigenes Einkommen angerechnet?
Eigenes Nettoeinkommen über dem Freibetrag (ca. 1.038 €/Mon.) wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Beispiel: Eigenes Einkommen 2.000 €: 2.000 − 1.038 = 962 € über Freibetrag. Anrechnung: 962 × 40% = 384,80 €. Witwenrente 990 € − 384,80 € = 605,20 €.
Was zählt als anrechenbares Einkommen?
Einkünfte aus Erwerbstätigkeit (Arbeit, Selbstständigkeit), eigene Renten (gesetzlich, betrieblich, privat), Einkünfte aus Kapital und Vermietung. Nicht angerechnet: Kindergeld, Pflegegeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Leistungen der Unfall- oder Kriegsopferversorgung.
Beeinflusst eine neue Ehe die Witwenrente?
Ja — bei Wiederheirat entfällt die Witwenrente. Es gibt jedoch eine Abfindung: 24 Monatsbeträge der bisherigen Witwenrente als Einmalzahlung. Nach Scheidung der neuen Ehe: Witwenrente lebt wieder auf (keine Abfindung zurückzahlen).
📖 Hinterbliebenenrente 2026 – Arten und Berechnung
Die Hinterbliebenenrente sichert Witwen, Witwer und Waisen nach dem Tod des Versicherten ab. Es gibt verschiedene Arten — die Höhe hängt von der Rente des Verstorbenen, dem eigenen Einkommen und dem Heiratsdatum ab.
Art der Rente
Höhe
Voraussetzungen
Große Witwen-/Witwerrente
55%
Mind. 47 J. alt, oder Kind unter 18 J., oder erwerbsgemindert
Kleine Witwen-/Witwerrente
25%
Alle anderen Fälle – max. 24 Monate
Halbwaisenrente
10%
Ein Elternteil lebt noch, bis 18 J. (27 J. in Ausbildung)
Vollwaisenrente
20%
Beide Eltern verstorben, bis 18 J. (27 J. in Ausbildung)
Einkommensanrechnung: Eigenes Einkommen des Hinterbliebenen wird auf die Rente angerechnet — aber erst ab einem Freibetrag. 2026 beträgt der monatliche Freibetrag 1.038,05 EUR (West). Darüber liegendes Einkommen wird zu 40% angerechnet.
Die große Witwenrente beträgt 55% der Rente des Verstorbenen (bei Ehen ab 2002). Die kleine Witwenrente beträgt 25% und wird max. 24 Monate gezahlt. Ältere Ehen (vor 2002) können 60% erhalten. Das eigene Einkommen wird ab einem Freibetrag von 1.038,05 EUR/Monat zu 40% angerechnet.
Was ist der Unterschied große und kleine Witwenrente?
Die große Witwenrente (55%) wird dauerhaft gezahlt wenn der Hinterbliebene mindestens 47 Jahre alt ist, ein Kind unter 18 Jahren erzieht oder erwerbsgemindert ist. Die kleine Witwenrente (25%) erhalten alle anderen — aber nur für maximal 24 Monate.
Wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
Ja. Eigenes Einkommen (Arbeit, eigene Rente, Mieteinnahmen) wird auf die Witwenrente angerechnet — aber erst ab dem Freibetrag von 1.038,05 EUR/Monat (2026, West). Darüber liegendes Einkommen wird zu 40% angerechnet. Wer weniger verdient, bekommt die volle Witwenrente.
Bekomme ich Witwenrente wenn wir nicht verheiratet waren?
Nein — die gesetzliche Witwenrente setzt eine gültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft voraus. Unverheiratete Partner haben keinen Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, unabhängig von der Dauer des Zusammenlebens. Manche Betriebsrenten oder private Versicherungen sehen auch unverheiratete Partner vor.
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