Hinterbliebenenrente-Rechner 2026
Witwenrente berechnen
Die Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente) sichert den überlebenden Ehegatten nach dem Tod des Partners ab. Die große Witwenrente beträgt 55% der Rente des Verstorbenen — die kleine Witwenrente (bis 2 Jahre) 25%. Voraussetzung: Die Ehe bestand mindestens 1 Jahr.
Eigenes Einkommen des Hinterbliebenen wird auf die Witwenrente angerechnet — jedoch erst über einem Freibetrag. Der Freibetrag 2026 beträgt ca. 1.038 € netto monatlich (angepasst). Von dem was darüber liegt, werden 40% auf die Witwenrente angerechnet. Viele Hinterbliebene erhalten deshalb eine gekürzte Witwenrente.
Wer jünger als 47 Jahre ist oder keine Kinder erzieht und nicht erwerbsgemindert ist, hat nur Anspruch auf die kleine Witwenrente (für maximal 24 Monate). Die große Witwenrente steht dauerhaft zu wenn: Alter ≥ 47 Jahre, eigene Kinder unter 18 Jahren im Haushalt, oder Erwerbsminderung.
Einkommen über 1.038 € (Freibetrag) wird zu 40% angerechnet.
| Rente Verstorbener | — |
| Witwenrente-Satz | — |
| Witwenrente (brutto) | — |
| Eigenes Nettoeinkommen | — |
| Freibetrag 2026 | 1.038 €/Mon. |
| Anrechenbares Einkommen | — |
| Anrechnung (40%) | — |
| Ausgezahlte Witwenrente | — |
📊 Rechenbeispiel: 1.800 € Rente Verstorbener · große Witwenrente · 1.200 € eigenes Einkommen
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Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf große Witwenrente?
Große Witwenrente (55%, dauerhaft): Hinterbliebener ist 47 Jahre oder älter ODER erzieht ein eigenes minderjähriges Kind ODER ist erwerbsgemindert. Kleine Witwenrente (25%, max. 24 Monate): Alle Hinterbliebenen die nicht die Voraussetzungen für die große erfüllen. Voraussetzung immer: Ehe mindestens 1 Jahr.
Wie wird eigenes Einkommen angerechnet?
Eigenes Nettoeinkommen über dem Freibetrag (ca. 1.038 €/Mon.) wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Beispiel: Eigenes Einkommen 2.000 €: 2.000 − 1.038 = 962 € über Freibetrag. Anrechnung: 962 × 40% = 384,80 €. Witwenrente 990 € − 384,80 € = 605,20 €.
Was zählt als anrechenbares Einkommen?
Einkünfte aus Erwerbstätigkeit (Arbeit, Selbstständigkeit), eigene Renten (gesetzlich, betrieblich, privat), Einkünfte aus Kapital und Vermietung. Nicht angerechnet: Kindergeld, Pflegegeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Leistungen der Unfall- oder Kriegsopferversorgung.
Beeinflusst eine neue Ehe die Witwenrente?
Ja — bei Wiederheirat entfällt die Witwenrente. Es gibt jedoch eine Abfindung: 24 Monatsbeträge der bisherigen Witwenrente als Einmalzahlung. Nach Scheidung der neuen Ehe: Witwenrente lebt wieder auf (keine Abfindung zurückzahlen).