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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Hinterbliebenenrente-Rechner 2026

Witwenrente berechnen

Die Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente) sichert den überlebenden Ehegatten nach dem Tod des Partners ab. Die große Witwenrente beträgt 55% der Rente des Verstorbenen — die kleine Witwenrente (bis 2 Jahre) 25%. Voraussetzung: Die Ehe bestand mindestens 1 Jahr.

Eigenes Einkommen des Hinterbliebenen wird auf die Witwenrente angerechnet — jedoch erst über einem Freibetrag. Der Freibetrag 2026 beträgt ca. 1.038 € netto monatlich (angepasst). Von dem was darüber liegt, werden 40% auf die Witwenrente angerechnet. Viele Hinterbliebene erhalten deshalb eine gekürzte Witwenrente.

Wer jünger als 47 Jahre ist oder keine Kinder erzieht und nicht erwerbsgemindert ist, hat nur Anspruch auf die kleine Witwenrente (für maximal 24 Monate). Die große Witwenrente steht dauerhaft zu wenn: Alter ≥ 47 Jahre, eigene Kinder unter 18 Jahren im Haushalt, oder Erwerbsminderung.

📋 Rechtliche Grundlage: §§46–49 SGB VI (Hinterbliebenenrente). Große Witwenrente: §46 Abs.2 SGB VI: 55% der Rente. Kleine Witwenrente: §46 Abs.1 SGB VI: 25%, max. 24 Monate. Freibetrag: §97 SGB VI (aktuell ca. 1.038 €, wird jährlich angepasst). Anrechnung: 40% des übersteigenden Einkommens. Ehezeit-Mindestdauer: §46 Abs.2a SGB VI: 1 Jahr.
€/Mon.
€/Mon.

Einkommen über 1.038 € (Freibetrag) wird zu 40% angerechnet.

Witwenrente (brutto)
Anrechnung eigenes Einkommen
Ausgezahlte Witwenrente
Gesamteinkommen
Rente Verstorbener
Witwenrente-Satz
Witwenrente (brutto)
Eigenes Nettoeinkommen
Freibetrag 20261.038 €/Mon.
Anrechenbares Einkommen
Anrechnung (40%)
Ausgezahlte Witwenrente
Große vs. kleine Witwenrente: Große (55%) dauerhaft: Alter ≥ 47 Jahre, eigene minderjährige Kinder oder Erwerbsminderung. Kleine (25%) für 24 Monate: Alle anderen. Gleichgeschlechtliche Ehen: Gleiche Rechte. Eingetragene Lebenspartner: Gleiche Regelungen seit 2018.

📊 Rechenbeispiel: 1.800 € Rente Verstorbener · große Witwenrente · 1.200 € eigenes Einkommen

Witwenrente (55%)
990 €
Freibetrag
1.038 €
Eigenes Einkommen
1.200 €
Über Freibetrag
162 €
Anrechnung (40%)
64,80 €
Ausgezahlte Witwenrente
925,20 €

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Häufige Fragen

Wann besteht Anspruch auf große Witwenrente?

Große Witwenrente (55%, dauerhaft): Hinterbliebener ist 47 Jahre oder älter ODER erzieht ein eigenes minderjähriges Kind ODER ist erwerbsgemindert. Kleine Witwenrente (25%, max. 24 Monate): Alle Hinterbliebenen die nicht die Voraussetzungen für die große erfüllen. Voraussetzung immer: Ehe mindestens 1 Jahr.

Wie wird eigenes Einkommen angerechnet?

Eigenes Nettoeinkommen über dem Freibetrag (ca. 1.038 €/Mon.) wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Beispiel: Eigenes Einkommen 2.000 €: 2.000 − 1.038 = 962 € über Freibetrag. Anrechnung: 962 × 40% = 384,80 €. Witwenrente 990 € − 384,80 € = 605,20 €.

Was zählt als anrechenbares Einkommen?

Einkünfte aus Erwerbstätigkeit (Arbeit, Selbstständigkeit), eigene Renten (gesetzlich, betrieblich, privat), Einkünfte aus Kapital und Vermietung. Nicht angerechnet: Kindergeld, Pflegegeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Leistungen der Unfall- oder Kriegsopferversorgung.

Beeinflusst eine neue Ehe die Witwenrente?

Ja — bei Wiederheirat entfällt die Witwenrente. Es gibt jedoch eine Abfindung: 24 Monatsbeträge der bisherigen Witwenrente als Einmalzahlung. Nach Scheidung der neuen Ehe: Witwenrente lebt wieder auf (keine Abfindung zurückzahlen).