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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Witwenrente-Rechner 2026

Kleine & Grosse Witwenrente

Nach dem Tod eines Ehepartners haben Hinterbliebene Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente. Es gibt zwei Arten: Die kleine Witwenrente (25% der Rente des Verstorbenen) fuer max. 24 Monate und die grosse Witwenrente (55%) bei Kindern oder ab 47 Jahren.

Seit 2002: Eigenes Einkommen wird angerechnet (Freibetrag: 1.038,05 EUR/Mon. in 2026, darueber 40% Abzug). Bei Renteneintritt vor 2002: Guenstigere Berechnung moeglich.

📋 Hinweis: SGB VI Paragraph 46: Witwenrente. Grosse Witwenrente: Bei Kindern unter 18 oder Witwe/Witwer ab 47 Jahren. Kleine Witwenrente: Alle anderen, max. 24 Monate. Einkommensanrechnung: Freibetrag 2026: 1.038,05 EUR/Mon. (Westdeutschland). Darueber: 40% Abzug von der Witwenrente.
€/Mon.
€/Mon.
Witwenrente (brutto)
Nach Einkommensanr.
Freibetrag 2026
1.038,05 €/Mon.
Anrechnung
Rente Verstorbener
Witwenrente (brutto)
Eigenes Einkommen
Freibetrag1.038,05 €/Mon.
Anzurechnend (40%)
Witwenrente nach Anr.

📊 Rechenbeispiel: 1.400 EUR Rente · Grosse Witwenrente · kein Einkommen

Grosse Witwenrente (55%)
770 EUR/Mon.
Eigenes Einkommen
0 EUR
Freibetrag
1.038 EUR
Anrechnung
0 EUR
Witwenrente
770 EUR/Mon.
Mit 1.500 EUR Einkommen
770 - 185 = 585 EUR

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied kleine und grosse Witwenrente?

Kleine Witwenrente (25%): Alle Witwen/Witwer, aber nur max. 24 Monate. Grosse Witwenrente (55%): Dauerhaft, wenn Kinder zu erziehen oder Alter ab 47 Jahren (Uebergangsregelung: ab 45 Jahre bei Tod vor 2012).

Wie wird eigenes Einkommen angerechnet?

Freibetrag 2026: 1.038,05 EUR/Mon. Einkommen darueber: 40% wird auf Witwenrente angerechnet. Beispiel: Einkommen 1.500 EUR, Freibetrag 1.038 EUR, Differenz 462 EUR, Anrechnung 185 EUR (40%).

Was zaehlt als Einkommen bei der Witwenrente?

Eigene Rente, Erwerbseinkommen, Arbeitslosen- oder Krankengeld. Nicht angerechnet: Kapitaleinkuenfte, Erbschaften, Wohngeld. Witwen-Rente selbst zaehlt nicht als Einkommen.

Gibt es Witwenrente auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft?

Ja: Seit 2019 auch fuer gleichgeschlechtliche Ehen. Eingetragene Lebenspartnerschaften: Werden Ehen gleichgestellt. Unverheiratete Paare: Kein Anspruch auf gesetzliche Witwenrente.

📖 Witwenrente 2026 – Alles Wichtige

Die Witwenrente wird nach dem Tod des Ehepartners von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt. Es gibt zwei Varianten — die Höhe hängt von Alter, Kindern und eigenem Einkommen ab.

Art Höhe Dauer Voraussetzung
Große Witwenrente 55% Dauerhaft Mind. 47 J., Kind unter 18, oder erwerbsgemindert
Kleine Witwenrente 25% Max. 24 Monate Alle anderen Fälle
Alte Regelung (vor 2002) 60% Dauerhaft Ehe geschlossen vor 2002

Einkommensanrechnung 2026

Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet — aber erst ab einem Freibetrag von 1.038,05 EUR/Monat (West). 40% des darüber liegenden Betrags werden angerechnet.

Freibetrag 2026 (West): 1.038,05 EUR/Monat
Eigeneinkommen: 1.800 EUR/Monat
Überschuss: 761,95 EUR × 40% = 304,78 EUR Anrechnung
Witwenrente brutto: 1.200 EUR − 304,78 EUR = 895,22 EUR/Monat

Voraussetzungen für die Witwenrente

📚 Quellen: §§ 46-49 SGB VI, Deutsche Rentenversicherung, Rentenwert 42,52 EUR (Juli 2026)

❓ Häufige Fragen zur Witwenrente

Wie hoch ist die Witwenrente 2026?

Die große Witwenrente beträgt 55% der Rente des Verstorbenen (bei Ehen ab 2002). Bei Ehen vor 2002 gelten 60%. Die kleine Witwenrente beträgt 25% und läuft maximal 24 Monate. Eigenes Einkommen wird ab 1.038,05 EUR/Monat zu 40% angerechnet.

Wird Witwenrente auf eigene Rente angerechnet?

Ja — die eigene Rente gilt als Einkommen. Ab dem Freibetrag von 1.038,05 EUR/Monat werden 40% des Überschusses auf die Witwenrente angerechnet. Wer eine kleine eigene Rente hat (unter 1.038 EUR), bekommt die volle Witwenrente ohne Abzug.

Was passiert wenn ich wieder heirate?

Die Witwenrente erlischt bei erneuter Heirat. Als Abfindung gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 24 Monatsrenten. Das soll den Verlust der laufenden Rente kompensieren.

Bekomme ich Witwenrente ohne Trauschein?

Nein — die gesetzliche Witwenrente setzt eine gültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft voraus. Unverheiratete Partner haben keinen Anspruch, egal wie lange das Zusammenleben dauerte. Manche Betriebsrenten oder private Versicherungen sehen jedoch auch unverheiratete Partner vor.

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