Nach dem Tod eines Ehepartners haben Hinterbliebene Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente. Es gibt zwei Arten: Die kleine Witwenrente (25% der Rente des Verstorbenen) fuer max. 24 Monate und die grosse Witwenrente (55%) bei Kindern oder ab 47 Jahren.
Seit 2002: Eigenes Einkommen wird angerechnet (Freibetrag: 1.038,05 EUR/Mon. in 2026, darueber 40% Abzug). Bei Renteneintritt vor 2002: Guenstigere Berechnung moeglich.
📋 Hinweis: SGB VI Paragraph 46: Witwenrente. Grosse Witwenrente: Bei Kindern unter 18 oder Witwe/Witwer ab 47 Jahren. Kleine Witwenrente: Alle anderen, max. 24 Monate. Einkommensanrechnung: Freibetrag 2026: 1.038,05 EUR/Mon. (Westdeutschland). Darueber: 40% Abzug von der Witwenrente.
Was ist der Unterschied kleine und grosse Witwenrente?
Kleine Witwenrente (25%): Alle Witwen/Witwer, aber nur max. 24 Monate. Grosse Witwenrente (55%): Dauerhaft, wenn Kinder zu erziehen oder Alter ab 47 Jahren (Uebergangsregelung: ab 45 Jahre bei Tod vor 2012).
Eigene Rente, Erwerbseinkommen, Arbeitslosen- oder Krankengeld. Nicht angerechnet: Kapitaleinkuenfte, Erbschaften, Wohngeld. Witwen-Rente selbst zaehlt nicht als Einkommen.
Gibt es Witwenrente auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft?
Ja: Seit 2019 auch fuer gleichgeschlechtliche Ehen. Eingetragene Lebenspartnerschaften: Werden Ehen gleichgestellt. Unverheiratete Paare: Kein Anspruch auf gesetzliche Witwenrente.
📖 Witwenrente 2026 – Alles Wichtige
Die Witwenrente wird nach dem Tod des Ehepartners von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt. Es gibt zwei Varianten — die Höhe hängt von Alter, Kindern und eigenem Einkommen ab.
Art
Höhe
Dauer
Voraussetzung
Große Witwenrente
55%
Dauerhaft
Mind. 47 J., Kind unter 18, oder erwerbsgemindert
Kleine Witwenrente
25%
Max. 24 Monate
Alle anderen Fälle
Alte Regelung (vor 2002)
60%
Dauerhaft
Ehe geschlossen vor 2002
Einkommensanrechnung 2026
Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet — aber erst ab einem Freibetrag von 1.038,05 EUR/Monat (West). 40% des darüber liegenden Betrags werden angerechnet.
Die große Witwenrente beträgt 55% der Rente des Verstorbenen (bei Ehen ab 2002). Bei Ehen vor 2002 gelten 60%. Die kleine Witwenrente beträgt 25% und läuft maximal 24 Monate. Eigenes Einkommen wird ab 1.038,05 EUR/Monat zu 40% angerechnet.
Wird Witwenrente auf eigene Rente angerechnet?
Ja — die eigene Rente gilt als Einkommen. Ab dem Freibetrag von 1.038,05 EUR/Monat werden 40% des Überschusses auf die Witwenrente angerechnet. Wer eine kleine eigene Rente hat (unter 1.038 EUR), bekommt die volle Witwenrente ohne Abzug.
Was passiert wenn ich wieder heirate?
Die Witwenrente erlischt bei erneuter Heirat. Als Abfindung gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 24 Monatsrenten. Das soll den Verlust der laufenden Rente kompensieren.
Bekomme ich Witwenrente ohne Trauschein?
Nein — die gesetzliche Witwenrente setzt eine gültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft voraus. Unverheiratete Partner haben keinen Anspruch, egal wie lange das Zusammenleben dauerte. Manche Betriebsrenten oder private Versicherungen sehen jedoch auch unverheiratete Partner vor.
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