Witwenrente-Rechner 2026
Kleine & Grosse Witwenrente
Nach dem Tod eines Ehepartners haben Hinterbliebene Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente. Es gibt zwei Arten: Die kleine Witwenrente (25% der Rente des Verstorbenen) fuer max. 24 Monate und die grosse Witwenrente (55%) bei Kindern oder ab 47 Jahren.
Seit 2002: Eigenes Einkommen wird angerechnet (Freibetrag: 1.038,05 EUR/Mon. in 2026, darueber 40% Abzug). Bei Renteneintritt vor 2002: Guenstigere Berechnung moeglich.
| Rente Verstorbener | β |
| Witwenrente (brutto) | β |
| Eigenes Einkommen | β |
| Freibetrag | 1.038,05 β¬/Mon. |
| Anzurechnend (40%) | β |
| Witwenrente nach Anr. | β |
π Rechenbeispiel: 1.400 EUR Rente Β· Grosse Witwenrente Β· kein Einkommen
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HΓ€ufige Fragen
Was ist der Unterschied kleine und grosse Witwenrente?
Kleine Witwenrente (25%): Alle Witwen/Witwer, aber nur max. 24 Monate. Grosse Witwenrente (55%): Dauerhaft, wenn Kinder zu erziehen oder Alter ab 47 Jahren (Uebergangsregelung: ab 45 Jahre bei Tod vor 2012).
Wie wird eigenes Einkommen angerechnet?
Freibetrag 2026: 1.038,05 EUR/Mon. Einkommen darueber: 40% wird auf Witwenrente angerechnet. Beispiel: Einkommen 1.500 EUR, Freibetrag 1.038 EUR, Differenz 462 EUR, Anrechnung 185 EUR (40%).
Was zaehlt als Einkommen bei der Witwenrente?
Eigene Rente, Erwerbseinkommen, Arbeitslosen- oder Krankengeld. Nicht angerechnet: Kapitaleinkuenfte, Erbschaften, Wohngeld. Witwen-Rente selbst zaehlt nicht als Einkommen.
Gibt es Witwenrente auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft?
Ja: Seit 2019 auch fuer gleichgeschlechtliche Ehen. Eingetragene Lebenspartnerschaften: Werden Ehen gleichgestellt. Unverheiratete Paare: Kein Anspruch auf gesetzliche Witwenrente.