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πŸ“… Aktualisiert: Juni 2026

Witwenrente-Rechner 2026

Kleine & Grosse Witwenrente

Nach dem Tod eines Ehepartners haben Hinterbliebene Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente. Es gibt zwei Arten: Die kleine Witwenrente (25% der Rente des Verstorbenen) fuer max. 24 Monate und die grosse Witwenrente (55%) bei Kindern oder ab 47 Jahren.

Seit 2002: Eigenes Einkommen wird angerechnet (Freibetrag: 1.038,05 EUR/Mon. in 2026, darueber 40% Abzug). Bei Renteneintritt vor 2002: Guenstigere Berechnung moeglich.

πŸ“‹ Hinweis: SGB VI Paragraph 46: Witwenrente. Grosse Witwenrente: Bei Kindern unter 18 oder Witwe/Witwer ab 47 Jahren. Kleine Witwenrente: Alle anderen, max. 24 Monate. Einkommensanrechnung: Freibetrag 2026: 1.038,05 EUR/Mon. (Westdeutschland). Darueber: 40% Abzug von der Witwenrente.
€/Mon.
€/Mon.
Witwenrente (brutto)
β€”
Nach Einkommensanr.
β€”
Freibetrag 2026
1.038,05 €/Mon.
Anrechnung
β€”
Rente Verstorbenerβ€”
Witwenrente (brutto)β€”
Eigenes Einkommenβ€”
Freibetrag1.038,05 €/Mon.
Anzurechnend (40%)β€”
Witwenrente nach Anr.β€”

πŸ“Š Rechenbeispiel: 1.400 EUR Rente Β· Grosse Witwenrente Β· kein Einkommen

Grosse Witwenrente (55%)
770 EUR/Mon.
Eigenes Einkommen
0 EUR
Freibetrag
1.038 EUR
Anrechnung
0 EUR
Witwenrente
770 EUR/Mon.
Mit 1.500 EUR Einkommen
770 - 185 = 585 EUR

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HΓ€ufige Fragen

Was ist der Unterschied kleine und grosse Witwenrente?

Kleine Witwenrente (25%): Alle Witwen/Witwer, aber nur max. 24 Monate. Grosse Witwenrente (55%): Dauerhaft, wenn Kinder zu erziehen oder Alter ab 47 Jahren (Uebergangsregelung: ab 45 Jahre bei Tod vor 2012).

Wie wird eigenes Einkommen angerechnet?

Freibetrag 2026: 1.038,05 EUR/Mon. Einkommen darueber: 40% wird auf Witwenrente angerechnet. Beispiel: Einkommen 1.500 EUR, Freibetrag 1.038 EUR, Differenz 462 EUR, Anrechnung 185 EUR (40%).

Was zaehlt als Einkommen bei der Witwenrente?

Eigene Rente, Erwerbseinkommen, Arbeitslosen- oder Krankengeld. Nicht angerechnet: Kapitaleinkuenfte, Erbschaften, Wohngeld. Witwen-Rente selbst zaehlt nicht als Einkommen.

Gibt es Witwenrente auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft?

Ja: Seit 2019 auch fuer gleichgeschlechtliche Ehen. Eingetragene Lebenspartnerschaften: Werden Ehen gleichgestellt. Unverheiratete Paare: Kein Anspruch auf gesetzliche Witwenrente.