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Kirchensteuer-Rechner 2026

Kirchensteuer monatlich und jährlich berechnen – 8% oder 9% je nach Bundesland

Die Kirchensteuer berechnet sich als Prozentsatz der Lohnsteuer: 8% in Bayern und Baden-Württemberg, 9% in allen anderen Bundesländern. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € und Steuerklasse I sind das ca. 30–50 € pro Monat. Ein Kirchenaustritt beendet die Kirchensteuerpflicht — die Gebühr beträgt ca. 30–35 €.
Kirchensteuer / Monat
ca.
Kirchensteuer / Jahr
ca.
Lohnsteuer (Basis)
monatlich geschätzt
Kirchensteuersatz
der Lohnsteuer
Bruttogehalt
Lohnsteuer (geschätzt)
Kirchensteuersatz
Kirchensteuer / Monat
Kirchensteuer / Jahr
Ersparnis bei Kirchenaustritt p.a.
Hinweis: Die Kirchensteuer beträgt 8% (Bayern, BW) oder 9% (alle anderen Länder) der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist hier ein Näherungswert. Kirchenaustritt beendet die Kirchensteuerpflicht, kostet einmalig ca. 30–35 € Verwaltungsgebühr.

Häufige Fragen zur Kirchensteuer

Wie wird Kirchensteuer berechnet?

Die Kirchensteuer berechnet sich als Prozentsatz der Lohnsteuer: 8% in Bayern und Baden-Württemberg, 9% in allen anderen Bundesländern. Wer mehr Lohnsteuer zahlt, zahlt auch mehr Kirchensteuer. Die Kirchensteuer ist steuerlich absetzbar (Sonderausgabe).

Wie kann ich Kirchensteuer sparen?

Der einzige Weg, keine Kirchensteuer zu zahlen, ist der Kirchenaustritt beim zuständigen Standesamt oder Amtsgericht. Die Gebühr beträgt je nach Bundesland 0–35 €. Die Ersparnisse können bei Gutverdienenern mehrere tausend Euro jährlich betragen.

Ist Kirchensteuer steuerlich absetzbar?

Ja. Kirchensteuer ist als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Das mindert die tatsächliche Belastung etwas. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% ergibt sich eine Steuerersparnis von ca. 42% der gezahlten Kirchensteuer.