DeutscheRechner ← Alle Rechner

Einkommensteuer-Rechner 2026

Einkommensteuer, Grenzsteuersatz und Soli nach BMF-Formel 2026 berechnen

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für Arbeitnehmer und Selbstständige in Deutschland. 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 € — bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an. Der Steuersatz steigt progressiv von 14% bis 45% (Reichensteuer ab 277.826 €). Verheiratete profitieren vom Splittingtarif, der bei unterschiedlichen Einkommen erhebliche Steuervorteile bringen kann.
👤Grundtarif
Ledig
👫Splittingtarif
Verheiratet

Jahresbrutto nach allen Abzügen (Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge). Für eine Schätzung: ca. 85–90% des Jahresbruttos.

Einkommensteuer / Jahr
nach Tarif 2026
Gesamtbelastung
EST + Soli + KiSt
Effektiver Steuersatz
Ø auf gesamtes Einkommen
Grenzsteuersatz
auf letzten Euro
Nettoeinkommen
nach Steuern / Jahr
Steuerquote
Zu versteuerndes Einkommen
Tarif
Kinderfreibetrag
Einkommensteuer
Solidaritätszuschlag (5,5%)
Kirchensteuer
Gesamtsteuer
Effektiver Steuersatz
Grenzsteuersatz
Nettoeinkommen / Jahr
Nettoeinkommen / Monat

Steuerprogression 2026 (Grundtarif)

EinkommenszoneGrenzsteuersatzIhr Status
bis 12.348 €0 %
12.349 € – 17.005 €14 % – 24 %
17.006 € – 66.760 €24 % – 42 %
66.761 € – 277.825 €42 %
über 277.826 €45 % (Reichensteuer)
Hinweis: Diese Berechnung basiert auf dem BMF-Programmablaufplan 2026. Das tatsächliche zu versteuernde Einkommen ergibt sich nach allen Abzügen in der Steuererklärung. Für eine verbindliche Steuerberechnung wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Häufige Fragen zur Einkommensteuer 2026

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 exakt 12.348 € (Einzelperson) bzw. 24.696 € (Verheiratete im Splittingtarif). Bis zu diesem Betrag wird kein Einkommen besteuert. Der Grundfreibetrag stieg von 11.784 € (2024) auf 12.096 € (2025) und 12.348 € (2026).

Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?

Der Grenzsteuersatz ist der Satz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt – relevant für die Frage "Was bringt mir eine Gehaltserhöhung netto?". Der Durchschnittssteuersatz ist die Gesamtsteuer geteilt durch das Gesamteinkommen – zeigt die effektive Steuerlast. Beide sind wichtig für unterschiedliche Fragen.

Was ist der Splittingtarif?

Verheiratete können den Splittingtarif nutzen: Die Einkommen beider Partner werden addiert, halbiert, versteuert und dann verdoppelt. Das lohnt sich besonders bei unterschiedlichen Einkommen – je größer der Unterschied, desto größer der Steuervorteil ("Ehegattensplitting"). Bei gleichen Einkommen gibt es keinen Vorteil.

Ab wann gilt die "Reichensteuer"?

Der Spitzensteuersatz von 45% ("Reichensteuer") gilt für das zu versteuernde Einkommen über 277.825 € (Einzelperson) bzw. 555.650 € (Verheiratete). Der normale Spitzensteuersatz von 42% beginnt bereits ab 66.760 €. Wichtig: Diese Sätze gelten nur für den Teil des Einkommens, der die Grenze überschreitet – nicht für das gesamte Einkommen.

Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Pflicht besteht u.a. bei: Nebeneinkünften über 410 €, Steuerklasse III oder V, mehreren Arbeitgebern, Renteneinkünften, Kapitalerträgen über Freistellungsauftrag, und wenn das Finanzamt auffordert. Freiwillig lohnt sich die Erklärung fast immer – im Schnitt erhalten Arbeitnehmer ca. 1.000–1.500 € zurück.