Einkommensteuer-Rechner 2026
Einkommensteuer, Grenzsteuersatz und Soli nach BMF-Formel 2026 berechnen
Ledig
Verheiratet
Jahresbrutto nach allen Abzügen (Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge). Für eine Schätzung: ca. 85–90% des Jahresbruttos.
| Zu versteuerndes Einkommen | — |
| Tarif | — |
| Kinderfreibetrag | — |
| Einkommensteuer | — |
| Solidaritätszuschlag (5,5%) | — |
| Kirchensteuer | — |
| Gesamtsteuer | — |
| Effektiver Steuersatz | — |
| Grenzsteuersatz | — |
| Nettoeinkommen / Jahr | — |
| Nettoeinkommen / Monat | — |
Steuerprogression 2026 (Grundtarif)
| Einkommenszone | Grenzsteuersatz | Ihr Status |
|---|---|---|
| bis 12.348 € | 0 % | |
| 12.349 € – 17.005 € | 14 % – 24 % | |
| 17.006 € – 66.760 € | 24 % – 42 % | |
| 66.761 € – 277.825 € | 42 % | |
| über 277.826 € | 45 % (Reichensteuer) |
Häufige Fragen zur Einkommensteuer 2026
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 exakt 12.348 € (Einzelperson) bzw. 24.696 € (Verheiratete im Splittingtarif). Bis zu diesem Betrag wird kein Einkommen besteuert. Der Grundfreibetrag stieg von 11.784 € (2024) auf 12.096 € (2025) und 12.348 € (2026).
Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?
Der Grenzsteuersatz ist der Satz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt – relevant für die Frage "Was bringt mir eine Gehaltserhöhung netto?". Der Durchschnittssteuersatz ist die Gesamtsteuer geteilt durch das Gesamteinkommen – zeigt die effektive Steuerlast. Beide sind wichtig für unterschiedliche Fragen.
Was ist der Splittingtarif?
Verheiratete können den Splittingtarif nutzen: Die Einkommen beider Partner werden addiert, halbiert, versteuert und dann verdoppelt. Das lohnt sich besonders bei unterschiedlichen Einkommen – je größer der Unterschied, desto größer der Steuervorteil ("Ehegattensplitting"). Bei gleichen Einkommen gibt es keinen Vorteil.
Ab wann gilt die "Reichensteuer"?
Der Spitzensteuersatz von 45% ("Reichensteuer") gilt für das zu versteuernde Einkommen über 277.825 € (Einzelperson) bzw. 555.650 € (Verheiratete). Der normale Spitzensteuersatz von 42% beginnt bereits ab 66.760 €. Wichtig: Diese Sätze gelten nur für den Teil des Einkommens, der die Grenze überschreitet – nicht für das gesamte Einkommen.
Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Pflicht besteht u.a. bei: Nebeneinkünften über 410 €, Steuerklasse III oder V, mehreren Arbeitgebern, Renteneinkünften, Kapitalerträgen über Freistellungsauftrag, und wenn das Finanzamt auffordert. Freiwillig lohnt sich die Erklärung fast immer – im Schnitt erhalten Arbeitnehmer ca. 1.000–1.500 € zurück.