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Freiberufler-Steuerrechner 2026

Einkommensteuer, Krankenversicherung und Nettoeinkommen für Selbstständige berechnen

Büro, Software, Weiterbildung, Fahrtkosten, Telefon, Versicherungen etc.

Nettoeinkommen
nach allen Abzügen / Jahr
Netto / Monat
Ø monatlich
Einkommensteuer
inkl. Soli
Gesamtbelastung
Steuer + KV + RV
Jahresumsatz
Betriebsausgaben
Gewinn (zu versteuern)
Einkommensteuer
Solidaritätszuschlag
Krankenversicherung
Rentenversicherung
Gesamtabzüge
Nettoeinkommen / Jahr
Effektiver Steuersatz
Steuerrücklagen-Empfehlung: Als Freiberufler müssen Sie Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten. Legen Sie monatlich ca. 25–35% Ihres Gewinns zurück. Nutzen Sie ein separates Konto für Steuerrücklagen!

Häufige Fragen für Freiberufler

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem?

Freiberufler (§ 18 EStG) üben eine selbstständige Arbeit aus: Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Journalisten, Künstler, IT-Berater etc. Sie zahlen keine Gewerbesteuer und müssen kein Gewerbe anmelden. Gewerbetreibende (§ 15 EStG) müssen ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen.

Welche Krankenversicherung für Selbstständige?

Selbstständige sind nicht mehr familienversichert und müssen sich selbst versichern: GKV freiwillig (Mindestbeitrag ca. 200 €/Monat, einkommensabhängig bis ca. 900 €) oder PKV (alters- und risikoabhängig). Die GKV hat einen Mindestbeitrag, der auch bei niedrigem Einkommen gilt.

Muss ich als Freiberufler Umsatzsteuer berechnen?

Nur wenn der Umsatz über 22.000 € (2026: 25.000 €) liegt oder Sie die Kleinunternehmerregelung nicht nutzen. Als Kleinunternehmer stellen Sie Rechnungen ohne MwSt. Über der Grenze müssen Sie MwSt ausweisen, einsammeln und ans Finanzamt abführen.

Wie viel sollte ich für Steuern zurücklegen?

Als Faustregel: 30–35% des Gewinns für Einkommensteuer + KV zurücklegen. Bei einem Jahresgewinn von 60.000 € und GKV ca. 35%. Besser zu viel zurücklegen und nach der Steuererklärung eine Erstattung erhalten als eine unerwartete Nachzahlung.