Freiberufler-Steuerrechner 2026
Einkommensteuer, Krankenversicherung und Nettoeinkommen für Selbstständige berechnen
Büro, Software, Weiterbildung, Fahrtkosten, Telefon, Versicherungen etc.
| Jahresumsatz | — |
| Betriebsausgaben | — |
| Gewinn (zu versteuern) | — |
| Einkommensteuer | — |
| Solidaritätszuschlag | — |
| Krankenversicherung | — |
| Rentenversicherung | — |
| Gesamtabzüge | — |
| Nettoeinkommen / Jahr | — |
| Effektiver Steuersatz | — |
Häufige Fragen für Freiberufler
Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem?
Freiberufler (§ 18 EStG) üben eine selbstständige Arbeit aus: Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Journalisten, Künstler, IT-Berater etc. Sie zahlen keine Gewerbesteuer und müssen kein Gewerbe anmelden. Gewerbetreibende (§ 15 EStG) müssen ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen.
Welche Krankenversicherung für Selbstständige?
Selbstständige sind nicht mehr familienversichert und müssen sich selbst versichern: GKV freiwillig (Mindestbeitrag ca. 200 €/Monat, einkommensabhängig bis ca. 900 €) oder PKV (alters- und risikoabhängig). Die GKV hat einen Mindestbeitrag, der auch bei niedrigem Einkommen gilt.
Muss ich als Freiberufler Umsatzsteuer berechnen?
Nur wenn der Umsatz über 22.000 € (2026: 25.000 €) liegt oder Sie die Kleinunternehmerregelung nicht nutzen. Als Kleinunternehmer stellen Sie Rechnungen ohne MwSt. Über der Grenze müssen Sie MwSt ausweisen, einsammeln und ans Finanzamt abführen.
Wie viel sollte ich für Steuern zurücklegen?
Als Faustregel: 30–35% des Gewinns für Einkommensteuer + KV zurücklegen. Bei einem Jahresgewinn von 60.000 € und GKV ca. 35%. Besser zu viel zurücklegen und nach der Steuererklärung eine Erstattung erhalten als eine unerwartete Nachzahlung.