USt-Voranmeldung Rechner 2026
Zahllast berechnen
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist die monatliche oder quartalsweise Meldung der Umsatzsteuer an das Finanzamt. Die Zahllast ergibt sich aus: eingenommene Umsatzsteuer (Ausgangssteuer) minus gezahlte Vorsteuer (Eingangssteuer). Ist die Ausgangssteuer höher, muss die Differenz ans Finanzamt abgeführt werden.
Kleinunternehmer (Umsatz unter 25.000 €/Jahr) sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Neuunternehmer müssen im ersten und zweiten Jahr monatliche Voranmeldungen einreichen (unabhängig vom Vorjahresbetrag). Ab dem dritten Jahr gilt: Vorjahreszahllast unter 1.000 € → keine Voranmeldung; 1.000–7.500 € → quartalsweise; über 7.500 € → monatlich.
| Nettoumsatz | — |
| Ausgangssteuer (USt auf Verkäufe) | — |
| Vorsteuer (USt auf Einkäufe) | — |
| Zahllast (Aus − Vor) | — |
| Bei Vorsteuerüberhang: Erstattung | — |
📊 Rechenbeispiel: 20.000 € Nettoumsatz (19%) · 3.200 € Vorsteuer
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Häufige Fragen
Wann muss ich USt-Voranmeldungen einreichen?
Monatlich: Vorjahreszahllast über 7.500 €. Quartalsweise: 1.000–7.500 €. Keine Pflicht: unter 1.000 €. Neugründer: Immer monatlich in Jahr 1 und 2. Kleinunternehmer: Keine Voranmeldung. Frist: 10. des Folgemonats (mit Dauerfristverlängerung: +1 Monat gegen 1/11 Sondervorauszahlung).
Was ist der Unterschied zwischen Ausgangs- und Eingangssteuer?
Ausgangssteuer: Die USt die Sie Ihren Kunden berechnen (auf Ihren Rechnungen). Eingangssteuer (Vorsteuer): Die USt die Sie auf Ihren Einkäufen zahlen (auf Lieferantenrechnungen). Zahllast = Ausgangssteuer − Vorsteuer. Bei Überhang der Vorsteuer: Erstattung vom Finanzamt.
Was ist die Dauerfristverlängerung?
Gegen Zahlung einer Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahreszahllast) wird die Abgabefrist um 1 Monat verlängert. Bsp: Januarvoranmeldung normalerweise am 10.02., mit Dauerfristverlängerung am 10.03. Sondervorauszahlung wird am Jahresende angerechnet. Antrag einmalig beim Finanzamt.
Was passiert wenn ich die USt-Voranmeldung nicht einreiche?
Verspätungszuschlag: 10% der Zahllast, mindestens 25 €, max. 25.000 €. Schätzung durch das Finanzamt. Zinsen bei zu spät gezahlter Steuer: 1,8% p.a. (seit BVerfG-Urteil). Regelmäßige Versäumnisse können zur Strafverfolgung führen. Tipp: ELSTER kostenlos nutzen oder Steuerberater beauftragen.