Kleinunternehmer-Rechner 2026
§19 UStG prüfen
Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) befreit von der Umsatzsteuerpflicht. Umsatzgrenze ab 2025: 25.000 EUR im Vorjahr und 100.000 EUR im laufenden Jahr. Kein Vorsteuerabzug, keine USt-Ausweisung.
📊 Rechenbeispiel: 18.000 EUR Vorjahr, 22.000 EUR dieses Jahr
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Häufige Fragen
Wer ist Kleinunternehmer 2026?
Vorjahresumsatz unter 25.000 EUR UND laufendes Jahr voraussichtlich unter 100.000 EUR. Ab 2025 neue Grenzen (vorher: 22.000 EUR Vorjahr). Freiwillig: Man kann auch als KU auf die Regelung verzichten.
Welche Vorteile hat die Kleinunternehmerregelung?
Keine USt auf Rechnungen. Keine USt-Voranmeldungen. Weniger Buchführungsaufwand. Guenstiger für Endkunden (Privatpersonen). Nachteil: Kein Vorsteuerabzug auf Betriebsausgaben.
Was passiert wenn ich die Grenze ueberschreite?
Ab dem Monat der Überschreitung: Umsatzsteuerpflichtig. Alle Rechnungen ab dann mit USt. Voranmeldungen nötig. Wichtig: Grenze 100.000 EUR im laufenden Jahr ist hart (kein 'Voraussichtlich' mehr möglich).
Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja: Option zur Regelbesteuerung (Verzicht auf KU). Bindung: 5 Jahre. Sinnvoll wenn: Viele Geschäftskunden (B2B, können VSt abziehen), hohe Investitionen geplant (VSt-Erstattung). Finanzamt: Beim Fragebogen ankreuzen.