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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Kleinunternehmer-Rechner 2026

§19 UStG prüfen

Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) befreit von der Umsatzsteuerpflicht. Umsatzgrenze ab 2025: 25.000 EUR im Vorjahr und 100.000 EUR im laufenden Jahr. Kein Vorsteuerabzug, keine USt-Ausweisung.

📋 Hinweis: §19 UStG: Kleinunternehmer ab 2025 = Vorjahr unter 25.000 EUR UND laufendes Jahr unter 100.000 EUR (voraussichtlich). Bei Überschreitung: Umsatzsteuerpflichtig ab dem Monat der Überschreitung. Keine rückwirkende Anwendung. Auf Rechnungen: 'Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.'
EUR
EUR
Kleinunternehmer-Status
Verbleibender Spielraum
Grenze Vorjahr
25.000 EUR
Grenze laufendes Jahr
100.000 EUR

📊 Rechenbeispiel: 18.000 EUR Vorjahr, 22.000 EUR dieses Jahr

Vorjahresgrenze
18.000 < 25.000: OK
Jahresgrenze
22.000 < 100.000: OK
Status
Kleinunternehmer moeglich
Spielraum Vorjahr
7.000 EUR
Spielraum dieses Jahr
78.000 EUR

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Häufige Fragen

Wer ist Kleinunternehmer 2026?

Vorjahresumsatz unter 25.000 EUR UND laufendes Jahr voraussichtlich unter 100.000 EUR. Ab 2025 neue Grenzen (vorher: 22.000 EUR Vorjahr). Freiwillig: Man kann auch als KU auf die Regelung verzichten.

Welche Vorteile hat die Kleinunternehmerregelung?

Keine USt auf Rechnungen. Keine USt-Voranmeldungen. Weniger Buchführungsaufwand. Guenstiger für Endkunden (Privatpersonen). Nachteil: Kein Vorsteuerabzug auf Betriebsausgaben.

Was passiert wenn ich die Grenze ueberschreite?

Ab dem Monat der Überschreitung: Umsatzsteuerpflichtig. Alle Rechnungen ab dann mit USt. Voranmeldungen nötig. Wichtig: Grenze 100.000 EUR im laufenden Jahr ist hart (kein 'Voraussichtlich' mehr möglich).

Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja: Option zur Regelbesteuerung (Verzicht auf KU). Bindung: 5 Jahre. Sinnvoll wenn: Viele Geschäftskunden (B2B, können VSt abziehen), hohe Investitionen geplant (VSt-Erstattung). Finanzamt: Beim Fragebogen ankreuzen.