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Kleinunternehmer-Rechner 2026

§19 UStG Grenze prüfen und Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung vergleichen

Neugründer: geschätzter Umsatz im ersten Jahr.

€/Jahr

MwSt auf Ihre Geschäftsausgaben. Als Kleinunternehmer nicht erstattungsfähig!

✅ Kleinunternehmer

Netto-Umsatz
+ MwSt (0%)0 €
− Vorsteuer erstattung0 €
− Verlorene Vorsteuer
Effektiver Umsatz

📋 Regelbesteuerung

Netto-Umsatz
+ MwSt 19%
− MwSt ans FA
+ Vorsteuer-Erstattung
Effektiver Umsatz
Kleinunternehmer-Grenze 202625.000 € (Vorjahr) / 100.000 € (lfd. Jahr)
Vorjahresumsatz
Umsatz dieses Jahr
Status
Änderung 2026: Die Kleinunternehmergrenze wurde auf 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr) erhöht. Wer die Grenze überschreitet, muss ab dem nächsten Jahr Umsatzsteuer berechnen und abführen. Kunden, die selbst Vorsteuer abziehen können (Unternehmer), bevorzugen oft Rechnungen mit MwSt-Ausweis.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Was ist die Kleinunternehmerregelung §19 UStG?

Kleinunternehmer mit einem Vorjahresumsatz unter 25.000 € (und laufendem Jahresumsatz voraussichtlich unter 100.000 €) können auf die Umsatzsteuer verzichten. Sie stellen Rechnungen ohne MwSt, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich.

Wann lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?

Wenn Ihre Kunden hauptsächlich Unternehmer sind (die Vorsteuer abziehen können) und Sie hohe eigene Betriebsausgaben mit MwSt haben. Dann lohnt die Regelbesteuerung: Sie ziehen die Vorsteuer ab und geben die MwSt an Kunden weiter. Für Privatkundschaft ist die Kleinunternehmerregelung meist günstiger.

Was passiert wenn ich die Grenze überschreite?

Wenn Sie die 25.000 €-Grenze im Vorjahr überschreiten, werden Sie im Folgejahr automatisch umsatzsteuerpflichtig. Überschreiten Sie im laufenden Jahr 100.000 €, gilt die Steuerpflicht sofort ab dem überschreitenden Umsatz. Das Finanzamt muss darüber informiert werden.