Mutterschaftsgeld-Rechner 2026
Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss und Schutzfristen berechnen
6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (Beschäftigungsverbot)
8 Wochen nach der Geburt (bei Früh-/Mehrlingsgeburt: 12 Wochen)
Nettolohn der letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist, geteilt durch 3.
| Errechneter Geburtstermin | — |
| Beginn Mutterschutz (−6 Wochen) | — |
| Ende Mutterschutz | — |
| Tagessatz netto | — |
| KK-Mutterschaftsgeld (max. 13 €) | — |
| Arbeitgeberzuschuss täglich | — |
| Gesamtleistung täglich | — |
Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld
Wer zahlt Mutterschaftsgeld?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt max. 13 € pro Tag. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen dem KK-Betrag und dem durchschnittlichen Nettolohn. Privatversicherte ohne Anspruch auf Krankengeld können beim Bundesversicherungsamt einen Einmalbetrag von 210 € beantragen.
Wann beginnen die Mutterschutzfristen?
Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Danach gilt ein Beschäftigungsverbot. Nach der Geburt dauert die Schutzfrist 8 Wochen (bei Mehrlingsgeburt oder Frühgeburt: 12 Wochen). Während dieser Zeit wird Mutterschaftsgeld gezahlt.
Kann ich auf die Schutzfrist vor der Geburt verzichten?
Auf die Schutzfrist vor der Geburt können Sie freiwillig verzichten und weiterarbeiten – auf die Schutzfrist nach der Geburt dagegen nicht. Ein Verzicht auf die Zeit vor der Geburt verlängert die Nachschutzfrist entsprechend.