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Mutterschaftsgeld-Rechner 2026

Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss und Schutzfristen berechnen

🤰 Mutterschutzfristen:
6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (Beschäftigungsverbot)
8 Wochen nach der Geburt (bei Früh-/Mehrlingsgeburt: 12 Wochen)
€/Mon.

Nettolohn der letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist, geteilt durch 3.

Mutterschaftsgeld (KK)
max. 13 €/Tag von KK
Arbeitgeberzuschuss
täglich
Gesamt täglich
KK + Arbeitgeber
Gesamte Schutzfrist
Wochen
Errechneter Geburtstermin
Beginn Mutterschutz (−6 Wochen)
Ende Mutterschutz
Tagessatz netto
KK-Mutterschaftsgeld (max. 13 €)
Arbeitgeberzuschuss täglich
Gesamtleistung täglich
Hinweis: Die Krankenkasse zahlt max. 13 € pro Kalendertag. Die Differenz zum tatsächlichen Netto-Tagessatz (Netto ÷ 30) zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss. Privatversicherte ohne Krankengeldanspruch erhalten 210 € gesamt vom Bundesversicherungsamt.

Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld

Wer zahlt Mutterschaftsgeld?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt max. 13 € pro Tag. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen dem KK-Betrag und dem durchschnittlichen Nettolohn. Privatversicherte ohne Anspruch auf Krankengeld können beim Bundesversicherungsamt einen Einmalbetrag von 210 € beantragen.

Wann beginnen die Mutterschutzfristen?

Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Danach gilt ein Beschäftigungsverbot. Nach der Geburt dauert die Schutzfrist 8 Wochen (bei Mehrlingsgeburt oder Frühgeburt: 12 Wochen). Während dieser Zeit wird Mutterschaftsgeld gezahlt.

Kann ich auf die Schutzfrist vor der Geburt verzichten?

Auf die Schutzfrist vor der Geburt können Sie freiwillig verzichten und weiterarbeiten – auf die Schutzfrist nach der Geburt dagegen nicht. Ein Verzicht auf die Zeit vor der Geburt verlängert die Nachschutzfrist entsprechend.