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📅 Aktualisiert: August 2026

Verpflegungsmehraufwand-Rechner 2026

Spesen berechnen

Geschäftsreisender unterwegs

Foto: Joseph Barrientos auf Unsplash

Der Verpflegungsmehraufwand ist die pauschale Entschädigung für zusätzliche Verpflegungskosten während einer Dienstreise — er wird nach der Dauer der Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte gestaffelt und kann vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder vom Arbeitnehmer selbst als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Diese Pauschalen ersetzen den Einzelnachweis tatsächlicher Verpflegungskosten und vereinfachen damit die Reisekostenabrechnung erheblich — sowohl für Arbeitgeber als auch für die Steuererklärung.

📋 Rechtliche Grundlage: §9 Abs. 4a EStG. 14 € (8-24 Std. Abwesenheit / An-/Abreisetag). 28 € (24 Std. volle Abwesenheit).
VMA gesamt
Steuerersparnis (als WK)
Kürzung (Mahlzeiten)
VMA nach Kürzung
Abwesenheitsart
VMA brutto
Mahlzeitenkürzung
VMA nach Kürzung
Steuerersparnis (als WK)
An- und Abreisetage: Bei mehrtägigen Reisen erhalten An- und Abreisetag je 14 € — unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer. Volle Zwischentage: 28 €. Die Pauschalen können ohne Belege geltend gemacht werden.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §9 Abs. 4a EStG
Was der Rechner berücksichtigt: Gestaffelte Pauschalen nach Abwesenheitsdauer
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Kürzung bei gestellten Mahlzeiten im Detail, Auslandsreise-spezifische abweichende Sätze

📊 Rechenbeispiel: 3-tägige Dienstreise (Montag bis Mittwoch)

Anreisetag
14 €
Voller Reisetag Di
28 €
Abreisetag Mi
14 €
VMA gesamt
56 €
Steuerersparnis (25%)
14 €
Arbeitgeber steuerfrei
56 €

Die Staffelung im Detail

Bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden (aber unter 24 Stunden) oder am An-/Abreisetag einer mehrtägigen Reise: 14 €. Bei einer vollen 24-stündigen Abwesenheit (voller Kalendertag einer mehrtägigen Reise): 28 €. Unter 8 Stunden Abwesenheit entsteht kein Anspruch.

Rechenbeispiel

2-tägige Dienstreise (Anreise 10 Std., voller Tag, Abreise 6 Std.): Anreisetag (über 8 Std.) = 14 €. Voller Tag = 28 €. Abreisetag (unter 8 Std.) = 0 €. Gesamt = 42 €.

⚠️ Häufige Fehler

1. Abwesenheitsdauer falsch berechnen: Die genaue Stundenzahl bestimmt, welche Pauschalstufe zusteht — unter 8 Stunden entsteht kein Anspruch.
2. Kürzung bei gestellten Mahlzeiten vergessen: Bei arbeitgeberseitig übernommener Verpflegung muss die Pauschale entsprechend reduziert werden.
3. Einzelbelege für Verpflegung sammeln wollen: Die Pauschale wird unabhängig von tatsächlichen Kosten angesetzt, Belege sind hierfür nicht nötig.
4. Doppelte Geltendmachung bei bereits erstatteten Beträgen: Vom Arbeitgeber bereits steuerfrei erstattete Pauschalen können nicht zusätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden.
5. Auslandssätze mit Inlandssätzen verwechseln: Bei Auslandsreisen gelten oft abweichende, länderspezifische Pauschalbeträge.

🔍 Sonderfälle

Gestellte Mahlzeiten: Übernimmt der Arbeitgeber Mahlzeiten (z.B. Hotelfrühstück inklusive), wird die Pauschale entsprechend gekürzt (Frühstück -20%, Mittag-/Abendessen je -40% der Tagespauschale).

Mehrtägige Auslandsreisen: Hier gelten länderspezifisch unterschiedliche, oft höhere Pauschalen als für Inlandsreisen.

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt
Werbungskosten-Geltendmachung
ELSTER →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§9 Abs. 4a EStG

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Was ist der Verpflegungsmehraufwand?

Der VMA entschädigt für höhere Kosten der Verpflegung auf Reisen. Die Pauschalen betragen: Unter 8 Stunden: 0 € (kein Anspruch). 8–24 Stunden: 14 €. Über 24 Stunden: 28 €. An- und Abreisetage: je 14 €. Die Beträge können ohne Belege geltend gemacht werden.

Kann der Arbeitgeber mehr als die Pauschale erstatten?

Ja — aber der Überschuss über die Pauschalen ist steuerpflichtig. Erstattet der AG 40 € für einen Reisetag statt 28 €, sind die 12 € Unterschied steuerpflichtig. Der AG kann die steuerfreien Beträge (28 €) auch auf Zahlungen anderer Arbeitgeber an denselben AN anrechnen lassen.

Werden die Pauschalen um Mahlzeiten gekürzt?

Ja, wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten stellt oder bezahlt: Frühstück: −20% (−5,60 €). Mittagessen: −40% (−11,20 €). Abendessen: −40% (−11,20 €). Vollpension: −100% (0 €). Die Kürzung gilt auch wenn Mahlzeiten als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Was gilt für Auslandsdienstreisen?

Für Auslandsdienstreisen gelten höhere länderspezifische Pauschalen. Beispiele 2026: USA: 65 $ · Frankreich: 48 € · Schweiz: 93 CHF · Japan: 95 €. Diese werden jährlich im BMF-Schreiben veröffentlicht. Bei Mischreisen (Inland + Ausland) gilt das Land wo der überwiegende Teil der Reise stattfindet.

Was passiert mit der Pauschale, wenn mein Arbeitgeber das Frühstück im Hotel übernimmt?

In diesem Fall wird die Verpflegungspauschale um 20% der vollen Tagespauschale (also 5,60 € bei 28 €) gekürzt. Bei Übernahme von Mittag- oder Abendessen erfolgt jeweils eine Kürzung um 40% der vollen Tagespauschale — diese Kürzungsregelung soll eine Doppelbegünstigung durch gestellte Mahlzeiten plus volle Pauschale vermeiden.