DeutscheRechner← Alle Rechner

Verpflegungsmehraufwand-Rechner 2026

Spesen und Verpflegungspauschalen für Dienstreisen berechnen

📋 Pauschalen 2026: Abwesenheit unter 8 Std.: 0 € · 8–24 Std.: 16 € · 24 Std. (voller Tag): 32 € · An- und Abreisetag: 16 €
Tage
Tage

An- und Abreisetag gelten automatisch als 16 € (egal wie lange).

Tage

Kostenlose Mahlzeiten kürzen die Pauschale: Frühstück 20%, Mittag/Abend je 40%.

Pauschale gesamt
steuerfreie Erstattung
Steuerersparnis
als Werbungskosten
Volle Tage
à 32 €
Kurz-/Reisetage
à 16 €
Volle Reisetage (32 €)
An-/Abreisetage (16 €)
Kurzreisetage (16 €)
Pauschale brutto
Abzug erstattete Verpflegung
Pauschale netto
Hinweis: Verpflegungsmehraufwand kann entweder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden ODER als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden – nicht beides. Die Pauschalen gelten für Inland. Im Ausland gelten länderspezifische Sätze.

Häufige Fragen zu Spesen und Verpflegungspauschalen

Wer kann Verpflegungsmehraufwand geltend machen?

Jeder Arbeitnehmer, der aus beruflichen Gründen vorübergehend von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist. Voraussetzung: mindestens 8 Stunden Abwesenheit am Tag. Selbstständige können entsprechende Betriebsausgaben absetzen.

Was ist der Unterschied zwischen Erstattung und Werbungskosten?

Erstattet der Arbeitgeber die Verpflegungspauschale, ist das bis zur gesetzlichen Höhe steuerfrei. Erstattet er nichts, kann der Arbeitnehmer die Pauschale in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Eine Doppelnutzung (beides gleichzeitig) ist nicht möglich.

Gilt die Pauschale auch für Home-Office-Tage?

Nein. Der Verpflegungsmehraufwand gilt nur für auswärtige Tätigkeiten – also wenn Sie sich außerhalb Ihrer Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte befinden. Für Home-Office-Tage gilt stattdessen die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag).

Was passiert bei mehrtägigen Dienstreisen?

Bei Reisen mit Übernachtung: An- und Abreisetag je 16 €, volle Zwischentage je 32 €. Bei eintägigen Reisen ohne Übernachtung gelten nur die 16 € ab 8 Stunden Abwesenheit.