Verpflegungsmehraufwand-Rechner 2026
Spesen und Verpflegungspauschalen für Dienstreisen berechnen
An- und Abreisetag gelten automatisch als 16 € (egal wie lange).
Kostenlose Mahlzeiten kürzen die Pauschale: Frühstück 20%, Mittag/Abend je 40%.
| Volle Reisetage (32 €) | — |
| An-/Abreisetage (16 €) | — |
| Kurzreisetage (16 €) | — |
| Pauschale brutto | — |
| Abzug erstattete Verpflegung | — |
| Pauschale netto | — |
Häufige Fragen zu Spesen und Verpflegungspauschalen
Wer kann Verpflegungsmehraufwand geltend machen?
Jeder Arbeitnehmer, der aus beruflichen Gründen vorübergehend von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist. Voraussetzung: mindestens 8 Stunden Abwesenheit am Tag. Selbstständige können entsprechende Betriebsausgaben absetzen.
Was ist der Unterschied zwischen Erstattung und Werbungskosten?
Erstattet der Arbeitgeber die Verpflegungspauschale, ist das bis zur gesetzlichen Höhe steuerfrei. Erstattet er nichts, kann der Arbeitnehmer die Pauschale in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Eine Doppelnutzung (beides gleichzeitig) ist nicht möglich.
Gilt die Pauschale auch für Home-Office-Tage?
Nein. Der Verpflegungsmehraufwand gilt nur für auswärtige Tätigkeiten – also wenn Sie sich außerhalb Ihrer Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte befinden. Für Home-Office-Tage gilt stattdessen die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag).
Was passiert bei mehrtägigen Dienstreisen?
Bei Reisen mit Übernachtung: An- und Abreisetag je 16 €, volle Zwischentage je 32 €. Bei eintägigen Reisen ohne Übernachtung gelten nur die 16 € ab 8 Stunden Abwesenheit.